Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

beim  Eilgiroverkehr  der  Dresdner  Bank,  zertifizierte  Überweisungsformulare ­
  ausgegeben  zu  werden.
Dieser  beschleunigte  Verkehr  ist  gerade  für  den  Mittelstand  sehr  wichtig,
da  es  auf  diesem  Wege  möglich  ist,  Überweisungen  und  Zahlungsaufträge
so  rasch  auszuführen,  daß  der  Begünstigte  bereits  einen  Tag  nach  Auftragserteilung ­
  über  den  angewiesenen  Betrag  verfügen  kann.

Anhang:  Das  Eilavisverfahren  Berliner  Banken  und  Bankfirmen.
Die  der  Berliner  Abrechnungsstelle  angehörenden  Banken  und  Bankfirmen
  sind  im  September  1920  übereingekommen,  untereinander  tunlichst ­
  keine  Einzelgiroüberweisungen  und  Vormittagszahlungen  mehr  zu
wechseln,  sondern  ihren  gesamten  Geldausgleich,  soweit  er  nicht  über  die
Abrechnungsstelle  oder  durch  den  Kassenverein  erfolgt,  im  Wege  des  E  i  l  -
avisverfahrensst  zu  bewirken.  Jeder  Teilnehmer  haftet  dafür,  daß
der  von  ihm  durch  ein  Eilavis  angezeigte  Betrag  tatsächlich  am  gleichen
Tage  dem  Reichsbank-Girokonto  der  empfangenden  Firma  zugeführt  wird.
Die  E  i  l  a  v  i  s  e  werden  bei  der  Früh-  und  Mittagsabrechnung  der  Abrechnungsstelle ­
  ausgetauscht.  Für  tveitere  Lieferungen  hat  die  Reichsbank
im  Einzahlungsraum  des  Girokontors  eine  Avisaustauschstelle  eingerichtet.
Der  Hamburger  Plcchüberweisnngsverkehr  (Giroverkehr)  unterscheidet
sich  von  dem  Berliner  Eil-Avisverkehr  in  technischer  Beziehung  dadurch,  daß
in  Hamburg  Formular  strenge  besteht,  d.  h.  der  Kontoinhaber  darf  seine
Geldüberweisungsaufträge  nur  auf  ganz  bestimmten  Formularen  erteilen,  die
er  von  seiner  Bank  unentgeltlich  erhält.
Das  Berliner  und  das  Hamburger  System  stimmen  darin  überein,  daß  der
Kunde  Überweisungen  im  allgemeinen  nur  auf  Grund  eines  Guthabens  beordern
kann.  In  Hamburg  kann  aber  der  Kunde  auch  über  erwartete  Beträge  bereits
verfügen.  Auf  dem  Erwartungszettel,  den  er  seiner  Bank  übergibt,  verzeichnet ­
  er  die  Beträge  und  die  Stellen,  von  denen  Geld  eingehen  soll.  Daraufhin
werden  die  beorderten  Überweisungen  vorgenommen.  Gehen  die  aufgegebenen
Beträge  nicht  ein,  und  schafft  der  Kunde  auch  sonst  nicht  Deckung  für  die  abdisponierte,
  sein  Guthaben  übersteigende  Summe,  so  kann  die  Bank  den  überwiesenen ­
  Betrag  wieder  zurückrufen,  und  zwar  bis  16,  Sonnabends  bis
141/2  Uhr.  Für  Verfügungen,  die  auf  Grund  der  am  gleichen  Tage  eingehenden
Giroposten  erfolgen,  braucht  der  Hamburger  Girokunde  Zinsen  nicht  zu  zahlen.

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