Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Es  betrugen  im  Jahre  1936:

Zahl  der  Konten-  Giroguthaben
kontosührenden  zahl  in  Millionen  *)
Stellen  RM
im  Reichsbankgiroverkehr  ....  455  44  387  826,1
im  Postscheckverkehr  20  1  094  000  771
im  Spargiroverkehr  4920  2  500  000  2330
Überweisungen  in  Millionen  in  Milliarden
Stück  RM
im  Reichsbankgiroverkehr  54,9  713
bei  den  77  Abrechnungsstellen  der  Reichsbank  .  .  45,6  61,7
im  Postscheckverkehr  810  141,4
im  Spargiroverkehr  128  57,4

Beschleunigung  des  Überweisungsverkehrs  ist  bei  Reichsbank  und
Post  auf  telegraphischem  Wege  möglich.
Beim  genossenschaftlichcnGiroverbandderDresdner
Bank  besteht  folgendes  Verfahren,  das  eine  schnellere  Verfügung  über  die
zu  überweisenden  Beträge  ermöglicht:  Die  auftraggebende  Genossenschaft
füllt  eine  zweiteilige  Klapp-Postkarte  aus;  die  erste  Karte  ist  ein  Direkt-Avis
  an  die  empfangende  Genossenschaft  und  trägt  einen  von  der  Dresdner
Bank  Genossenschaftsabteilung  unterschriebenen  Vermerk.  Auf  Grund
dieses  Avises,  das  ihr  direkt  durch  die  den  Auftrag  erteilende  Genossenschaft
zugeht,  kann  die  Genossenschaft  dem  Begünstigten  (Text:  „zugunsten  von")
den  angewiesenen  Betrag  sofort  zur  Verfügung  stellen,  ohne  die  Gutschrift
der  Dresdner  Bank  abzuwarten.
Ein  Eilgiroverkehr  besteht  seit  längerer  Zeit  auch  beim  Spargiroverkehr. ­
  Da  die  Sparkassen  öffentlich-rechtliche  Anstalten  sind,  bereitet
die  Frage  der  Kreditgewährung,  die  mit  dem  Eilüberweisungsverkehr  notwendig ­
  verknüpft  ist,  keine  Schwierigkeit.  Es  brauchen  daher  nicht,  wie
i)  Stammeinlage  lMindestguthaben):  Bei  der  Reichsbank  100  (für
Banken  1500)  RM,  im  Postscheckverkehr  5,  im  Spargiroverkehr  1  RM.  —
Reichsbank  wie  Postscheckamt  v  e  r  z  i  n  s  e  n  die  Guthaben  nicht.  Bei  der  Reichsbank ­
  erfolgen  Überweisungen  und  Scheckauszahlungen  kostenfrei;  beim  Postscheckverkehr
  sind  Überweisungen  kvstenfrei;  Scheckauszahlungen  und  Zahlkarten  sind
für  den  Zahler  gebührenpflichtig.  Beim  Spargiroverkehr  werden  die  Guthaben
verzinst;  der  Kontoinhaber  wird  aber  in  der  Regel  mit  einer  (deinen)  Kontoführungsgebühr
  belastet  (s.  a.  S.  356).
            
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