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Ebensowenig ist das Wesen des Geldes mit der Festlegung der Werteinheit
durch den Staat und seinen Annahmebefehl ausreichend begründet; denn:
„der Staat mag wollen, was ihm beliebt; soll aber sein Wille zur Wirklich
keit werden, dann darf er nur wollen, was der Verkehr — zuläßt" sPalyi).
Richtig ist, daß das Geld durch den Staat seine Geltung erhält; seinen Wert
aber empfängt es durch seine Funktion als Mittler im Tausch
verkehr. Die äußeren Erscheinungsformen des Geldes sind daher gleich
gültig. Wesentlich ist nur, daß es seine Aufgabe erfüllt. Der Wert des
Geldes beruht in seiner Tauschfähigkcit, und diese hat zur Voraussetzung,
daß der Wirtschaftsverkehr dem Geld das Vertrauen entgegenbringt,
daß es den ihm beigelegten nominellen Wert auch tatsächlich, überall und
jederzeit, in seiner Kaufkraft darstellt, also auf seine Wertbeständigkeit
baut.
Die Grundlage zu dieser Funktionstheorie gab Adolph Wagner.
Philippovich, Lexis, v. Wieser und v. Zwiedineck haben sie
weiter ausgebaut.
d) Sie Messung des Geldwerts
Schwankungen des Geldwerts innerhab kürzerer oder längerer Perio
den hat es stets gegeben. Sie spiegeln sich in der Bewegung der Preise.
Für Frankreich stellte D'Avenel folgende Tabelle der Kaufkraft des
Geldes auf:
1201—1225 : 4,5 1451-1500 : 6
1226—1300 : 4 1501—1525 : 5
1301—1350 : 3,5 1526—1550 : 4
1351—1375 : 3 1551—1575 : 3
1376—1400 : 4 1576—1600 :2,5
1401—1429 : 4,25 1601—1625 :3
1430—1450 : 4,5 1626-1650: 2,5
Die Preise von 1890 sind hiernach gegen die von 1201—1225 auf das
44/sfache, gegen die von 1226—1300 auf das 4fache usw. gestiegen. So lehrreich
diese Tabelle ist, so leidet sie an dem großen Fehler, daß die Preise eines
einzigen Jahres mit denen langer Epochen verglichen sind.
Die Messung der Wertschwankungen des Geldes durch die Bewegung
der Preise für Waren und Dienstleistungen ist ein schwieriges Problem,
schwierig zunächst schon deshalb, weil der Maßstab, mit dem gemessen wird,
das Geld, selbst schwankend ist. Die Veränderungen des Warenpreises
können ebenso auf seiten der Waren wie auf der des Geldes liegen. Die
1651—1675:2
1676-1700:2,33
1701—1725:2,75
1726—1750:3
1751—1774:2,33
1775—1790:2
1890 :1.