Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Die  Silberentwertung  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  führte  zu  neuen
Einsichten.  Bereits  im  Jahre  1816  hatte  Adam  Müller  in  seiner
Schrift  „Versuch  einer  neuen  Theorie  des  Geldes"  eine  nichtmetallistische
Geldtheorie  entwickelt.
Maßgeblichen  Einfluß  erlangte  sie  aber  erst  durch  GeorgFriedrich
Knapp  (1842—1926) 1 ).  Im  Gegensatz  zu  den  Metallisten,  die  sagen,
Geld  hat  nur  Wert,  weil  sein  Stofs  (Gold  oder  Silber)  Wert  hat,  erblickt
Knapp  das  Wesen  des  Geldes  in  der  „Nominalität  der.Wertet ­
  n  h  e  i  t".  Die  Geldeinheit,  in  der  man  rechnet,  ist  nur  nominal.  Dem
Metallismus  stellt  er  den  Nominal  ismus  gegenüber.  Bevor  es  keinen
Staat  gibt,  gibt  es  kein  Geld,  sondern  nur  Tauschmittel.  Das  Geld  ist
„ein  Geschöpf  der  Rechtsordnung"  und  nur  ein  solches.  Das
Wesen  des  Geldes  beruht  darauf,  daß  der  Staat  kraft  Gesetzes,  durch
„staatliche  Proklamation",  gewissen,  von  ihm  gekennzeichneten  Stücken
„Geltung"  verleihe.  Daher  sei  es  gleichgültig,  ob  die  Geldzeichen  aus  Papier
oder  Metall  hergestellt  seien.  Ausschlaggebend  sei  stets  der  staatliche  Befehl,
das  Vertrauen,  das  diesem  die  Allgemeinheit  entgegenbrächte.  Die  Werteinheit, ­
  die  der  Staat  einer  Geldschöpfung  zugrundelegt,  stelle  nicht  den
Wert  der  gemünzten  Metallmengen,  sondern  nur  ein  bestimmtes  Quantum
abstrakter  Kauf-  und  Zahlkraft  dar.  Nur  mit  Zahlmarken,  mit  „ch  a  r  t  a.
len  Stücken",  könne  man  bei  den  Kulturvölkern  unserer  Zeit  Zahlung
leisten.  Diese  Tatsache  bezeichnet  Knapp  als  die  Chartalverfassung
  des  Geldes.  Neben  der  „chartalen"  Zahlung  stehe  der  „girale"
Geldverkehr:  Übertragung  von  Werteinheiten  durch  Verfügung  über  ein
Guthaben  zugunsten  eines  Dritten.
Der  Auffassung  Knapps  ist  zuzustimmen,  insoweit  er  den  Begriff  des
Geldes  vom  Geldstoff  unabhängig  macht.  Sie  erklärt  wohl,  wie  der  Staat
den  Wertinhalt  der  geschichtlichen  Geldeinheiten  festsetzt  und  ausbaut,  nicht
aber,  wie  der  Geldwert  selbst  sich  bildet.  Die  Erfüllung  der  Zahlungsverpflichtungen ­
  von  Land  zu  Land  zeigt,  daß  sich  auch  dort  ein  bestimmter
Wert  ergibt,  wo  der  staatliche  Befehl  seine  Grenzen  findet.
Die  juristisch-dogmatischen  Ausführungen  Knapps  hat  Friedrich
Bendixen  (im  „Wesen  des  Geldes"  und  in  zahlreichen  anderen  Abhandlungen) ­
  nach  der  wirtschaftlichen  Seite  ergänzt.  Er  begründet
i)  „Staatliche  Theorie  des  Geldes".  Die  1.  Ausl,  ist  1905  erschienen.
            
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