Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Briest  —  dem  Mantel  —,  vermerkt.  Die  den  Namenpapieren,  wie  den
Jnhaberpapieren,  meist  beigegebenen  Bogen  enthalten  auf  Inhaber  lautende ­
  Zins-  oder  Dividendenscheine.
Bei  allen  Versicherungsgesellschaften  (siehe  S.  453)  und  bei  einigen  anderen
Aktiengesellschaften  ist  zur  Übertragung  auf  andere  Personen  die  Genehmigung
des  Vorstandes  einzuholen.
Orderpapiere  sind  die  in  der  Form  von  kaufmännischen  Verpflichtungsscheinen ­
  an  Order  ausgegebenen  Obligationen  von  Aktiengesellschaften ­
  ss.  S.  440  f.).
Nach  der  Art  der  Verzinsung  unterscheidet  man:
1.  Gläubigereffekten,  Effekten  mit  festem  Zinsertrag.  Die
Zahlung  der  Zinsen  wird  ein  für  allemal  in  bestimmter  Höhe  zu  den  festgesetzten ­
  Terminen  versprochen.  Man  nennt  sie  Anleihen  oder
Schuldverschreibungen  sObligationen).
Das  Effekt  besagt,  daß  sein  Inhaber  einem  Staate,  einer  Stadt,  einer
Gesellschaft  usw.  einen  angegebenen  Betrag  zu  einem  angegebenen  Zinssatz ­
  geliehen  hat.  Die  Zinszahlung  findet  gegen  Einreichung  des  meist
halbjährlich  fälligen  Kupons  (siehe  S.  323  f.)  statt.
2.  Teilhabereffekten.  Effekten  mit  veränderlichem  Zinsertrag:
Aktien,  Kuxe,  Anteile  einer  G.  m.  b.  H.  Der  Erwerber  ist
Teilhaber  der  Unternehmung  und  als  solcher  am  Gewinn  der  Unternehmung ­
  beteiligt.  Die  Aktie  (sie  kommt  hierbei  im  wesentlichen  in  Betracht)
stellt  einen  bestimmten,  ziffernmäßig  begrenzten  Anteil  an  dem  Geschäftsvermögen ­
  dar.  Als  Mitbesitzer  des  Unternehmens  hat  der  Aktionär  kein
Anrecht  auf  einen  ein  für  allemal  bestimmten  Zinsfuß,  sondern  er  nimmt
am  Gewinn  der  Gesellschaft  teil.  Ist  ein  solcher  nicht  erzielt  worden,  so
kann  auch  eine  Dividendenverteilung  nicht  stattfinden  (siehe  S.  446  sf.).
Zwischen  Aktie  und  Obligation  gibt  es  niehrere  Zwischenstufen:
Von  den  Vorzugsaktien,  auf  die  vom  Gewinn  ein  festgesetzter
Prozentsatz  gezahlt  wird,  bevor  auf  die  Stammaktien  Dividende  entfällt,
war  schon  die  Rede  (s.  S.  332).  Oft  sind  die  Vorzugsaktien  auf  einen  bestimmten ­
  Dividendenprozentsatz  beschränkt;  mitunter  sind  sie  s  ch  w  a  n  k  e  n  d
verzinslich,  d.  h.  sie  werden  unter  Berücksichtigung  einer  beschränkten  Vordividende ­
  aus  dem  dann  noch  zur  Verfiigung  stehenden  Gewinn  entsprechend
den  Stammaktien  beteiligt.  Es  wird  z.  B.  bei  der  Vorzugsaktie  neben  5  %
            
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