Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Dividende  (kumulativ)  1 / 2 °/ 0  Zusatzdividende  für  jedes  Prozent  Dividende
gewährt,  das  die  Stammaktien  über  10  °/ 0  hinaus  erhalten.
Schaffung  von  Vorzugsaktien  ohne  Stimmrecht  sieht  das
neue  Aktiengesetz  vor.  Der  Besitzer  dieser  Vorzugsaktien  kann  wohl  an  der
Hauptversammlung  teilnehmen,  seinen  Einfluß  aber  nicht  geltend  machen.
Bei  der  Vorzugsaktie  ist  also  eine  Gewinnverteilung  davon  abhängig,  ob
ein  Reingewinn  erzielt  ist.  Anders  bei  den  Gewinnschuldverschreibungen,
  die  ein  Mittelding  zwischen  Aktie  und  Obligation  sind:  Ihr
Besitzer  ist  zwar  Gläubiger  der  Gesellschaft  und  erhält  einen  festen  Zins,
darüber  hinaus  aber  ist  er  am  Reingewinn  der  Unternehmung  beteiligt.
Dies  geschieht  in  verschiedener  Weise:
a)  der  Gewinnanteil  ist  nach  oben  und  nach  unten  unbegrenzt,  der
Obligationär  erhält  als  Gewinn  (neben  der  festen  Verzinsung)  einen
Teil  der  Dividende,
b)  der  Gewinnanteil  wird  erst  gewährt,  wenn  die  Dividende  eine  bestimmte ­
  Höhe  erreicht  hat,  ist  aber  nach  oben  hin  unbegrenzt.
e)  der  Gewinnanteil  wird  erst  gewährt,  wenn  die  Dividende  eine  bestimmte ­
  Höhe  erreicht  hat,  und  ist  nach  oben  hin  begrenzt.
Zur  Ausgabe  von  Gewinnschuldverschreibungen  bedarf  es  eines  Beschlusses ­
  der  Hauptversammlung  mit  Dreiviertelmehrheit  des  vertretenen
Grundkapitals,  sofern  nicht  die  Satzung  darüber  hinausgehende  Erfordernisse ­
  aufstellt.  —  Da  die  Besitzer  der  Gewinnschuldverschreibungen  am
Reingewinn  beteiligt  sind  und  dadurch  der  für  die  Dividende  der  Stammaktien ­
  verbleibende  Betrag  des  Reingewinnes  geschmälert  wird,  wird
* 5ert  Aktionären  grundsätzlich  ein  Bezugsrecht  auf  diese  Art  von  Schuldverschreibungen ­
  eingeräumt.
Das  gleiche  gilt  für  die  Wandelschuldverschreibungen  (conv
 vrtible  bonds),  bei  denen  den  Gläubigern  ein  Umtausch-  oder  ein  Bezugs-^echt
  auf  Aktien  eingeräumt  wird.  —  In  Zukunft  dürfen  Wandelschuldöerschreibungen,
  da  durch  sie  die  Grenze  zwischen  Eigen-  und  Fremdkapital
flüssig  wird,  nur  noch  mit  Genehmigung  der  beteiligten  Ministerien  aus-Legeben
  werden.
Eigenartig  ist  die  Konstruktion  der  Deutschen  Reichsanleihe  von  1934.  Sie
ssi  mit  einer  Zusatzverzinsung  ausgestattet,  deren  Höhe  sich  nach  den
lm  Lauf  des  Jahres  erreichten  Kursen  richtet:  Bei  einem  Kurs  von  160  oder
darüber  erfolgt  Auslosung  und  Einlösung  zum  Nennwert,  bei  einem  Kurs
            
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