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stehen", und nach § 384 des HGB. hat der Bankier als Kommissionär
die Pflicht, „das Interesse des Kommittenten wahrzunehmen". Er muß
besonders vorsichtig sein, wenn er einem Kunden von einein beabsichtigten
Geschäft abrät und ein anderes vorschlägt. Vom Bankier, der einen Ratschlag
erteilt, wird verlangt, daß er die Tatsachen, die für oder gegen
den Ankauf eines Wertpapieres sprechen, genau geprüft hat; er muß es
verstehen, die Mitte zwischen Pedanterie und Tollkühnheit einzuschlagen.
Die Entwicklung der Kurse kann er nicht prophezeien; er soll aber die
Tatsachen, die zugunsten oder zuungunsten der in Frage kommenden
Effekten sprechen, anführen, die Lage des betreffenden Unternehmens
schildern, seine Ansichten über die Gestaltung des Geld- und Effektenmarktes
äußern usw. Die Entscheidung muß der Kunde selbst fällenZ.
Das Publikum gibt also die Börsenaufträge einer Bank oder Bankfirma,
durch die sie auch ihren Zahlungsverkehr und ihre sonstigen Bankgeschäfte
vornehmen läßt. Befindet sich diese Bank oder Bankfirma nicht
an einem Börsenplatz oder nicht an dem Börsenplatz, an dem der Auftrag
ausgeführt werden kann (weil das betreffende Papier an dieser Börse
nicht gehandelt wird) oder ausgeführt werden soll (weil der Auftraggeber,
wenn er die Wahl des Börsenplatzes hat, oft der Berliner Börse
den Vorzug vor einer Provinzbörse gibt), so muß die Bank den Auftrag
weitergeben. In den meisten Fällen geschieht dies an eine Großbank in
Berlin, stets natürlich, wenn die Bank ihre Zentrale oder eine Filiale in
Berlin hat. Eigene Fernsprechanschlüsse, die zwischen den
Zentralen der Großbanken und einigen ihrer Filialen bestehen, beschleunigen
den Verkehr.
Der größte Teil der Börsenaufträge konzentriert sich bei den Großbanken
in Berlin, und die Privatbankiers sind mehr und mehr ausgeschaltet.
Es ist daher verständlich, wenn sie danach streben, wieder einen
st Beherzigenswerte Worte richtete ein leitender Direktor der Deutschen Bank
auf dem VI. Allgemeinen Deutschen Bankiertag an seine Berufsgenossen hinsichtlich
Beratung des Publikums bei Kapitalsanlagen: „Sehen Sie sich das Papier,
das Sic dem Sparer verkaufen, sehr genau an. Der Sparer will Rente haben,
er will sie auch wirklich haben, und bei den gegenwärtigen Zinsverhältnissen
hat er auch Anspruch auf eine ansehnliche Rente. Aber prüfen Sie genau, ob in
dem Papier, das der Sparer kaufen soll, nicht mehr versprochen wird, als später
tatsächlich geleistet werden kann. Keine noch so hohe Vermittlungsprovision
darf den Bankier dazu verführen, von solcher Prüfung Abstand zu nehmen "