Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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Aufträge  nötig  ist,  d.  h.  insoweit,  als  sie  für  einen  Teilbetrag,  die
„Spitzen",  keinen.Gegenkontrahenten  finden.
Die  Kursmakler  dürfen,  soweit  nicht  die  Landesregierung  Ausnahmen
zuläßt,  ein  sonstiges  Handelsgewerbe  nicht  betreiben,  auch  nicht  an  einem
solchen  als  Kommanditist  oder  stiller  Gesellschafter  beteiligt  sein;  ebensowenig ­
  dürfen  sie  zu  einem  Kaufmann  in  dem  Verhältnis  eines  Prokuristen, ­
  Handelsbevollmächtigten  oder  Handlungsgehilfen  stehen.  Sie  vermitteln ­
  entweder  in  allen  an  der  betreffenden  Börse  gehandelten  Werten
oder  nur  in  den  ihnen  zugewiesenen  Papieren.  Sie  haben  dann  nur
mit  bestimmten  Effektengattungen  zu  tun.  Ihr  E  f  f  e  k  t  e  n  k  r  e  i  s  ist  gegeben; ­
  in  diesem  leisten  sie  ihre  Dienste  jedermann.  An  der  Berliner
Börse  bilden  je  zwei  Kursmakler  eine  Maklergruppe  und  stellen
gemeinschaftlich  die  Kurse  derjenigen  Wertpapiere  fest,  die  ihnen
durch  die  Maklerkammer  zugewiesen  sind.
Die  Zahl  der  Kursmakler  an  der  Berliner  Fondsbörse  beträgt  zurzeit  76.  Sie
sind  in  38  Gruppen  eingeteilt,  deren  jede  die  Umsätze  entweder  von  wenigen
lebhaft  gehandelten  oder  von  vielen  wenig  gehandelten  Effekten  zu  vermitteln
hat.  Durchschnittlich  entfallen  auf  jede  Gruppe  etwa  50  Werte.  Freie  Makler
gibt  es  an  der  Berliner  Börse  etwa  250.
An  der  Hamburger  Börse  gibt  es  keine  Kursmakler.  An  deren  Stelle
sind  beeidigte  Auktionatoren  angestellt,  die  jedoch,  wenn  sie  nicht  in  dieser  amtlichen ­
  Eigenschaft  tätig  sind,  als  freie  Vermittler  gelten.
Der  Makler  hat  den  Parteien  spätestens  am  Vormittage  des  nächsten
Börsentages  eine  Schlußnote  oder  eine  schriftliche  Bestätigung  zuzustellen. ­
  Er  nennt  dadurch  dem  Käufer  und  dem  Verkäufer  den  Gegenkontrahenten, ­
  macht  ihm  „Aufgabe".  Ms  Aufgabe  kann  nur  eine  an
der  Börse  vertretene  Firma  benannt  werden,  die  gewerbsmäßig  Bankoder
  Börsengeschäfte  betreibt.
2.  Feststellung  der  Kurse
Marktbildung  —  Einheitskurse  und  variable  Kurse
Der  Kurs  ist  der  Börsenpreis,  d.  h.  also  der  Marktpreis  für
fungible  Ware,  der  sich  ergibt  aus  dem  im  Augenblick  der  Kursbildung ­
  vorhandenen  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage.
Damit  innerhalb  der  kurz  bemessenen  Börsenzeit  alle  vorliegenden  Aus-
            
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