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So einfach, wie in diesem Beispiel, ist die Kursfestsetzung jedoch in
der Regel nicht. Die Makler müssen meist erst mehrere Kurse probieren,
um zu einem brauchbaren Kurse, d. h. zu einem Kurse, der die Aus
führung möglichst vieler Aufträge gestattet, zu gelangen. Die Kurse müssen
so notiert werden, daß sämtliche „bestens", d. h. die unlimitiert erteilten
Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt werden (soweit dies überhaupt
möglich ist), desgleichen alle Kaufaufträge, deren Limit höher als der zu
stande gekommene Kurs ist, und alle Verkaufsaufträge, bei denen der
Kurs niedriger limitiert wurde, als die Notiz geworden ist.
Bei der K u r s f e st st e l l u n g, die öffentlich vor sich geht, stehen eine
Anzahl Börsenbesucher, die als Vertreter des Emissionshauses oder aus
einem anderen Grunde Interesse an dem betreffenden Kurse haben, vor
den Schranken und erteilen, um überhaupt eine Notierung herbeizuführen
oder um größere Kursschwankungen zu verhüten, noch kurz vor Feststel
lung des Kurses Kauf- oder Verkaufsaufträge; man nennt dies Kurs-
oegulierungst. Solange Aufträge angenommen, solange dürfen sie
auch zurückgezogen werden.
Nachdem eine Maklergruppe die Kurse der von ihr gehandelten Werte
auf diese Weise festgestellt hat, begibt sich der eine Makler der Gruppe
»zum Ansagen" ins Kurszimmer der Börse, wo die von ihm ermittelten
Kurse von einem Börsensekretär protokolliert werden.
Durch die Novelle zum Börsengesetz vom 15. März 1934 wird den Kurs-
Maklern eine selbständigere Stellung eingeräumt: Die amtliche Feststellung
der Börsenpreise erfolgt nunmehr durch die Kursmakler unter Aufsicht
der Maklerkammer, nicht mehr durch den Börsenvorstand unter Mit
wirkung der Kursmakler. In der Kursfeststellung auf Grund der tatsäch
lichen Geschäfte liegt eine wichtige Funktion der Börse. Neben dem Effekten-
desitzer ist auch der Staat (Steuerkurse) interessiert.
Entspricht die Notiz genau dem Limit, so werden oft die Kauf- und
Verkaufslimite, die so hoch wie der notierte Kurs lauten, nicht oder nur
Teil zur Ausführung gelangen. Damit der Auftraggeber in der Lage
st Eine Kursregulierung bewirken die Hypothekenbanken, indem sie ihre
?um Verkauf angebotenen Pfandbriefe übernehmen, andrerseits aber auch als
Verkäufer auftreten.