Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

469

So  einfach,  wie  in  diesem  Beispiel,  ist  die  Kursfestsetzung  jedoch  in
der  Regel  nicht.  Die  Makler  müssen  meist  erst  mehrere  Kurse  probieren,
um  zu  einem  brauchbaren  Kurse,  d.  h.  zu  einem  Kurse,  der  die  Ausführung ­
  möglichst  vieler  Aufträge  gestattet,  zu  gelangen.  Die  Kurse  müssen
so  notiert  werden,  daß  sämtliche  „bestens",  d.  h.  die  unlimitiert  erteilten
Kauf-  und  Verkaufsaufträge  ausgeführt  werden  (soweit  dies  überhaupt
möglich  ist),  desgleichen  alle  Kaufaufträge,  deren  Limit  höher  als  der  zustande ­
  gekommene  Kurs  ist,  und  alle  Verkaufsaufträge,  bei  denen  der
Kurs  niedriger  limitiert  wurde,  als  die  Notiz  geworden  ist.
Bei  der  K  u  r  s  f  e  st  st  e  l  l  u  n  g,  die  öffentlich  vor  sich  geht,  stehen  eine
Anzahl  Börsenbesucher,  die  als  Vertreter  des  Emissionshauses  oder  aus
einem  anderen  Grunde  Interesse  an  dem  betreffenden  Kurse  haben,  vor
den  Schranken  und  erteilen,  um  überhaupt  eine  Notierung  herbeizuführen
oder  um  größere  Kursschwankungen  zu  verhüten,  noch  kurz  vor  Feststellung ­
  des  Kurses  Kauf-  oder  Verkaufsaufträge;  man  nennt  dies  Kursoegulierungst.
  Solange  Aufträge  angenommen,  solange  dürfen  sie
auch  zurückgezogen  werden.
Nachdem  eine  Maklergruppe  die  Kurse  der  von  ihr  gehandelten  Werte
auf  diese  Weise  festgestellt  hat,  begibt  sich  der  eine  Makler  der  Gruppe
»zum  Ansagen"  ins  Kurszimmer  der  Börse,  wo  die  von  ihm  ermittelten
Kurse  von  einem  Börsensekretär  protokolliert  werden.
Durch  die  Novelle  zum  Börsengesetz  vom  15.  März  1934  wird  den  Kurs-Maklern
  eine  selbständigere  Stellung  eingeräumt:  Die  amtliche  Feststellung
der  Börsenpreise  erfolgt  nunmehr  durch  die  Kursmakler  unter  Aufsicht
der  Maklerkammer,  nicht  mehr  durch  den  Börsenvorstand  unter  Mitwirkung ­
  der  Kursmakler.  In  der  Kursfeststellung  auf  Grund  der  tatsächlichen ­
  Geschäfte  liegt  eine  wichtige  Funktion  der  Börse.  Neben  dem  Effektendesitzer
  ist  auch  der  Staat  (Steuerkurse)  interessiert.
Entspricht  die  Notiz  genau  dem  Limit,  so  werden  oft  die  Kauf-  und
Verkaufslimite,  die  so  hoch  wie  der  notierte  Kurs  lauten,  nicht  oder  nur
Teil  zur  Ausführung  gelangen.  Damit  der  Auftraggeber  in  der  Lage
st  Eine  Kursregulierung  bewirken  die  Hypothekenbanken,  indem  sie  ihre
?um  Verkauf  angebotenen  Pfandbriefe  übernehmen,  andrerseits  aber  auch  als
Verkäufer  auftreten.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.