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gegenüber mit der Bewirkung der vereinbarten Leistungen einverstanden
erklärt und der andere Teil diese Leistung an ihn bewirkt hat."
Die Gültigkeit eines Geschäftes wird danach durch einen vom
Kunden bestätigten Brief etwa folgenden Inhaltes zwischen Bank und
Kunden herbeigeführt:
Wir benachrichtigen Sie hiermit, daß wir die per Ultimo August 1930 für
Sie gekauften NM 12 000 Dresdner Bank-Aktien, und zwar Nr.- , für
Sie ins Depot genommen haben. Für den Kaufpreis haben wir Sie laut Nota
mit RM Val. 31. März belastet. Sie wollen uns den Empfang des
Briefes gefl. bestätigen und uns auf beifolgendem Formular mitteilen, daß Sie
von der Aufgabe gleichlautend Notiz genommen haben.
ä) Zeitgeschäfte mit beschränktem Risiko
(Prämiengeschäft es Z
Im Gegensatz zu den Fixgeschäften, bei denen der Käufer f e st gebunden
ist, die gehandelten Wertpapiere an dem beim Geschäftsabschluß verein
barten Tage zum vereinbarten Kurse abzunehmen, der Verkäufer sie zu
liefern, kann derjenige, der ein Prämiengeschäft eingegangen ist, auf das
Forderungs- oder Lieferungsrecht, das er durch Zahlung der Prämie er
worben hat, verzichten. Von seinem Recht, eine bestimmte Menge
Wertpapiere zu einem vereinbarten Kurse fordern, bzw. liefern zu können,
wird er dann keinen Gebrauch machen, wenn der Kurs an dem Tage, an
dem er sich darüber schlüssig werden muß (Prämienerklärungs-
l a g), für ihn ungünstig ist.
Die Prümiengeschäfte waren schon in der Mitte des 17. Jahrhunderts
°n der B ö r s e v o n A m st e r d a m bekannt. In dem ältesten Buch über
bie Börse (Don Joseph de la Bega, Die Verwirrung der Verwirrungen,
erschienen 1688 in Amsterdam) werden die Prämiengeschäfte, so wie sie
bamals in Holland üblich waren, anschaulich geschildert. Das Risiko ist,
wie Joseph de la Vega hervorhebt, auf den Betrag der Prämie be
schränkt, soweit der Wahlberechtigte oder Prämienzahler in Betracht
kommt, unbeschränkt dagegen bei dem anderen Kontrahenten. Er
Z Schrifttum: Vinzenz Bronzin, Theorie der Prämiengeschäfte.
Wien 1908. Max F ü r st, Prämien-, Stellage- und Nochgeschäfte. Berlin
*925. Hans Hancke, Art. Prämiengeschäfte, im Handwörterbuch des Bank-
Wesens. Berlin 1933. Adolf Wachtel, Prämien-, Stellage- und Noch-
^schäfte. Wien 1897.