Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

tober festgesetzten Prämienerklärungstage höher als 150 °/ 0 ist. Ist der 
Kurs z. B. 151 °/ 0 , so wird X zu diesem Kurse Lieferung fordern. 
Denn wenn er die Dedi zu 151 verkauft — Börsenstempel, Provision 
und Courtage, die noch wesentlich ermäßigt werden müssen, wenn der 
Terminhandel seinen früheren Umfang erreichen soll, sind hierbei nicht 
berücksichtigt —, so würde er nur 4°/„ am Kurse verlieren: Er hat die 
Aktien mit 155 °/„ gekauft und verkauft sie mit 151 °/ 0 . Würde er da 
gegen auf sein Forderungsrecht verzichten, so würde er 5 °/ 0 , die Prämie, 
verlieren. 
Der Kurs, auf den die Prämie ausläuft sin unserem Beispiel 150 %), 
heißt Stichkurs oder Basis. Ist am Prämienerklärungstage der 
Börsenkurs ebenso hoch wie der Stichkurs (150 °/ 0 ), so ist für X der Ver 
lust gleich groß, ob er sich liefern läßt oder ob er abandonniert. In jedem 
Falle verliert er 5 °/ 0 . Der Käufer wird die Stücke fordern, wenn er sie 
zur Ablieferung braucht, also wenn er durch ein anderes Geschäft die be 
treffenden Effekten schuldig geworden ist. Er wird weiter von seinem 
Recht, Lieferung zu verlangen, dann Gebrauch machen, wenn er L tu 
üau83o gestimmt ist und das Papier weiter behalten will; seine Ver 
sicherung ist allerdings am Prämienerklärungstage abgelaufen, d. h. sein 
Verlust ist dann nicht mehr begrenzt. 
Notiert der Kurs unter dem Stichkurs — stehen Dedi-Bank z. B. 
14g °/ 0 —, so wird der Käufer selbstverständlich nicht fordern, denn dann 
würde er ja verlieren — in diesem Falle 6°/g. Braucht er die Stücke 
zur Erfüllung eines anderen Engagements, so wird er die Aktien ander 
wärts zu 149°/o kaufen. Gewinnbringend wird das Geschäft für 
ihn erst dann, wenn der Kurs höher ist als der Kurs, zu dem er Lieferung 
sordern kann. 
Die Differenz zwischen dem Kurs, zu dem das Prämiengeschäft ab 
schlössen ist (in unserem Beispiele 155 °/ 0 ), und dem Kurs, auf den die 
Prämie ausläuft, nennt man E k a r t. Der Ekart entspricht meist, aber 
^icht immer, dem Prämiensatz. Bei einem Basiskurse von 150 °/„ kann 
ä- B. die Prämie lauten: 155/4 V. Dann wäre der Ekart 5°/ 0 und die 
Prämie 4°/ 0 - Das sind „Prämiengeschäfte mit schiefer Mitte". 
Bei einem Rückprämiengcschäft erwirbt der Verkäufer das Recht, 
einem vereinbarten Termin eine bestimmte Menge eines Wertpapieres 
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