Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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zur  Einlösung  gesichert.  Die  Wechselziehung  erfolgt  auf  Grund  der  Lieferungen
und  Leistungen  der  mit  der  Ausführung  der  Arbeiten  beauftragten  Firmen.  Die
Tilgung  und  Verzinsung  der  Arbeitsbcschaffungsdarlehen  durch  die  Schuldner
schreitet  planmäßig  fort.
Sehr  langfristig  sind  die  „M  e  f  o  w  e  ch  s  e  l",  das  sind  Wechsel,  die,  unter
gewissen  Voraussetzungen,  die  mit  der  Ausführung  der  Arbeiten  beauftragte
Unternehmerfirma  auf  die  Metallurgische  Forschungsgesellschaft  m.  b.  H.  (Meso)
in  Berlin  gezogen  hat.  Die  Wechsel  laufen  zunächst  6  Monate  und  werden  von
der  Reichsbank  innerhalb  der  letzten  drei  Monate  der  Laufzeit  diskontiert.  Der
Crstziehung  sind  P  r  o  l  o  n  g  a  t  i  o  n  s  st  ü  ck  e  in  vorgeschriebener  Anzahl  beizufügen. ­


äs  Arten  und  Bestandteile  des  Wechsels
Je  nachdem  der  Aussteller  eines  Wechsels  einen  Dritten  auffordert,  die
Zahlung  zu  leisten,  oder  verspricht,  selbst  Zahlung  bei  Fälligkeit  zu  leisten,
werden  unterschieden:  Die  g  e  z  o  gen  en  W  e  ch  s  e  l  (Tr  atten)  und  die
eigenen  strockenen)  Wechsel,  auch  Solawechsel  genannt,  weil  sie
nur  in  e  i  n  e  m  Stück  ausgefertigt  werden.  Der  Aussteller  gibt  ein  Wechselmäßiges
  Versprechen,  die  Urkunde  bei  Verfall  einzulösen.  Er  haftet  wie
der  Annehmer  eines  gezogenen  Wechsels  (dreijährige  Verjährungsfrist).
Wirtschaftliche  Bedeutung  besitzt  aber  nur  der  gezogene  Wechsel.
Ist  ein  Wechsel  an  einem  anderen  Platze  als  an  dem  Wohnort  des  Bezogenen
  zahlbar,  so  nennt  man  ihn  D  o  m  i  z  i  l  w  e  ch  s  e  l.  Domiziliert
(Vermerk:  „zahlbar  bei")  werden  hauptsächlich  Wechsel  auf  kleinere  Orte
(Nebenplätze),  an  denen  die  Deutsche  Reichsbank  eine  Filiale  nicht
besitzt.  Da  die  Reichsbank  solche  Wechsel  nicht  ankauft,  und  ihre  Einziehung
bei  Fälligkeit  mit  größeren  Kosten  verknüpft  ist,  sind  sie  schwer  weiter  zu
begeben.  Die  als  Domizilstelle  benannte  Bank  löst  den  Wechsel  natürlich
nur  ein,  wenn  sie  ausdrücklich  hierzu  beauftragt  ist  und  ihr  der  Betrag
hierfür  (einschließlich  der  Provision)  zugegangen  ist  oder  der  Auftraggeber
den  Betrag  bei  ihr  gut  hat.
Von  dem  echten  Domizilwechsel  zu  unterscheiden  ist  der  unechte  Domizilwechsel ­
  (Zahlstellenwechsel),  der  am  Wohnort  des  Bezogenen  bei
einem  Dritten  zahlbar  ist,  z.  B.  Bezogener:  Lehmann  &  Co.,  Berlin;  zahlbar:
bei  der  XY  -  Bankin  Berlin.  Auch  die  Banken  selbst  machen  ihre  Akzepte
beim  Kassenverein  zahlbar.  Die  Bank,  die  den  Wechsel  in  Händen  hat,
spart  bei  der  Einziehung  Botengänge,  die  bezogene  Bank  Barmittel  infolge
der  Kompensationen  mit  Wechseln,  die  sie  an  diesem  Tage  einziehen  läßt.
            
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