Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Leverkusen. 139*
Arbeitsverhältnisses bildet, die Tendenz zur Geltung, den sozialen Charakter des Arbeits
verhältnisses zu sichern.
ALLGEMEINER AUSSCHUSS DER ARBEITER. Die Heranziehung der Arbeiter
schaft zur Mitarbeit in den sie betreffenden Angelegenheiten erfolgt in erster Linie durch
den Allgemeinen Ausschuß der Arbeiter. Er bildet die Vertretung der Arbeiterschaft gegen
über der Werksleitung.
Der Ausschuß besteht aus 6 von dem Direktorium ernannten Beamtenmitgliedern
und 6 Arbeiterbeisitzern, die von den Arbeitern gewählt werden, welche irgend einem der
Fabrikausschüsse angehören. Er ist zunächst die oberste Instanz in allen Beschwerde
angelegenheiten und zwar sowohl in Beschwerden gegen die Beschlüsse der besonderen
Ausschüsse wie auch in Beschwerden der Arbeiter gegen Betriebsbeamte.
Außerdem hat er alle aus der Arbeiterschaft vorgebrachten Wünsche zu prüfen, so
weit sie nicht den besonderen Ausschüssen Vorbehalten sind.
Zu seinen Obliegenheiten gehört ferner die Oberaufsicht über die allgemeinen Ein
richtungen für Arbeiter, wie z. B. Aufenthaltsräume und die Prüfung von Vorschlägen
zur Verbesserung von Unfallverhütungs- und Betriebseinrichtungen, die aus den Kreisen
der Arbeiter eingereicht werden.
Die Prämien, die von dem Ausschuß für brauchbare Vorschläge gewährt werden,
haben sich gut bewährt und geben manchem Arbeiter Anregung, seine Erfindungsgabe
zu betätigen.
ANDERE AUSSCHÜSSE BZW. VORSTÄNDE, DIE ARBEITER ZU MITGLIEDERN
HABEN. Schon in der Einleitung wurde darauf hingewiesen, daß die Wohlfahrtseinrich
tungen von Ausschüssen verwaltet werden, die aus Beamten und Arbeitern bestehen. Da
dies in sozialpolitischer Hinsicht sehr wichtig ist, seien hier diejenigen Ausschüsse und
Vorstände, in denen Arbeiter Mitglieder sind, noch einmal besonders aufgeführt. Es sind
dies die Ausschüsse bzw. Vorstände für
Arbeiterwohnungen und Wohnungs- und Gartenprämien,
die Junggesellenheime,
gärtnerische Anlagen und Gartenbauschule,
Fischerei,
Kaufhaus,
Arbeiterspeiseanstalt und Erfrischungsraum,
Erholungshaus,
Lehrlingsschule,
Handfertigkeitsschule,
Bücherei,
Arbeiterkrankenkasse,
Arbeiterunterstützungskasse,
Arbeitersparkasse,
Beurlaubung der Arbeiter.
Ferner sind die Arbeiter in den Ausschüssen der Stiftungen, soweit sich diese nicht
nur auf Beamte beziehen, und in den Vereinsvorständen vertreten.
SOZIALSEKRETÄR. Zur weiteren Förderung der Interessen der Arbeiter ist sowohl
in Leverkusen wie auch in Elberfeld das Amt eines Sozialsekretärs geschaffen worden.
Die Sozialsekretäre haben zunächst die Aufgabe, den Arbeitern in allen persönlichen
Angelegenheiten Rat zu erteilen. Das Schwergewicht der Fürsorgetätigkeit ruht in dieser
Beziehung in der Erteilung von Rechtsauskünften und in der Unterstützung in allen staats
bürgerlichen Angelegenheiten.
Sodann hat jeder Arbeiter das Recht, etwaige Beschwerden und Wünsche bezüglich
des Arbeitsverhältnisses bei den Sozialsekretären vorzubringen, die sie prüfen und mit