Full text: Die freiwilligen sozialen Fürsorge- u. Wohlfahrtseinrichtungen in Gewerbe, Handel u. Industrie im Deutschen Reiche

Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., Leverkusen. 139* 
Arbeitsverhältnisses bildet, die Tendenz zur Geltung, den sozialen Charakter des Arbeits 
verhältnisses zu sichern. 
ALLGEMEINER AUSSCHUSS DER ARBEITER. Die Heranziehung der Arbeiter 
schaft zur Mitarbeit in den sie betreffenden Angelegenheiten erfolgt in erster Linie durch 
den Allgemeinen Ausschuß der Arbeiter. Er bildet die Vertretung der Arbeiterschaft gegen 
über der Werksleitung. 
Der Ausschuß besteht aus 6 von dem Direktorium ernannten Beamtenmitgliedern 
und 6 Arbeiterbeisitzern, die von den Arbeitern gewählt werden, welche irgend einem der 
Fabrikausschüsse angehören. Er ist zunächst die oberste Instanz in allen Beschwerde 
angelegenheiten und zwar sowohl in Beschwerden gegen die Beschlüsse der besonderen 
Ausschüsse wie auch in Beschwerden der Arbeiter gegen Betriebsbeamte. 
Außerdem hat er alle aus der Arbeiterschaft vorgebrachten Wünsche zu prüfen, so 
weit sie nicht den besonderen Ausschüssen Vorbehalten sind. 
Zu seinen Obliegenheiten gehört ferner die Oberaufsicht über die allgemeinen Ein 
richtungen für Arbeiter, wie z. B. Aufenthaltsräume und die Prüfung von Vorschlägen 
zur Verbesserung von Unfallverhütungs- und Betriebseinrichtungen, die aus den Kreisen 
der Arbeiter eingereicht werden. 
Die Prämien, die von dem Ausschuß für brauchbare Vorschläge gewährt werden, 
haben sich gut bewährt und geben manchem Arbeiter Anregung, seine Erfindungsgabe 
zu betätigen. 
ANDERE AUSSCHÜSSE BZW. VORSTÄNDE, DIE ARBEITER ZU MITGLIEDERN 
HABEN. Schon in der Einleitung wurde darauf hingewiesen, daß die Wohlfahrtseinrich 
tungen von Ausschüssen verwaltet werden, die aus Beamten und Arbeitern bestehen. Da 
dies in sozialpolitischer Hinsicht sehr wichtig ist, seien hier diejenigen Ausschüsse und 
Vorstände, in denen Arbeiter Mitglieder sind, noch einmal besonders aufgeführt. Es sind 
dies die Ausschüsse bzw. Vorstände für 
Arbeiterwohnungen und Wohnungs- und Gartenprämien, 
die Junggesellenheime, 
gärtnerische Anlagen und Gartenbauschule, 
Fischerei, 
Kaufhaus, 
Arbeiterspeiseanstalt und Erfrischungsraum, 
Erholungshaus, 
Lehrlingsschule, 
Handfertigkeitsschule, 
Bücherei, 
Arbeiterkrankenkasse, 
Arbeiterunterstützungskasse, 
Arbeitersparkasse, 
Beurlaubung der Arbeiter. 
Ferner sind die Arbeiter in den Ausschüssen der Stiftungen, soweit sich diese nicht 
nur auf Beamte beziehen, und in den Vereinsvorständen vertreten. 
SOZIALSEKRETÄR. Zur weiteren Förderung der Interessen der Arbeiter ist sowohl 
in Leverkusen wie auch in Elberfeld das Amt eines Sozialsekretärs geschaffen worden. 
Die Sozialsekretäre haben zunächst die Aufgabe, den Arbeitern in allen persönlichen 
Angelegenheiten Rat zu erteilen. Das Schwergewicht der Fürsorgetätigkeit ruht in dieser 
Beziehung in der Erteilung von Rechtsauskünften und in der Unterstützung in allen staats 
bürgerlichen Angelegenheiten. 
Sodann hat jeder Arbeiter das Recht, etwaige Beschwerden und Wünsche bezüglich 
des Arbeitsverhältnisses bei den Sozialsekretären vorzubringen, die sie prüfen und mit
	        
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