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Hatte z. B. die Depositenkasse F der Dresdner Bank in Berlin im Ans
trage ihres Kunden X Y on die Depositenkasse C der Disconto-Gesellschaft
in Berlin für Rechnung deren Kunden AB 20 000 M zu zahlen, so war
früher das Verfahren folgendes: Die Dcpositenkasse F der Dresdner Bank
beauftragte schriftlich ihre Zentrale (bzw. Wechselstuben-Zentrale), die
betreffende Zahlung zu bewirken. Das Korrespondenzbureau der Zentrale
gab diesen Auftrag (wie oben geschildert) an die Hauptkasse. Dort tvurde
eine Doppelguittung ausgeschrieben und ein Bote mit der Summe (evtl,
in einem Scheck auf die Reichsbank oder den Kassenverein) zur Zentrale
der Disconto-Gesellschaft geschickt. Die Hauptkasse der Disconto-Gesell
schaft teilte dies mittelst eines Buchungsbelegs der Korrespondenzabteilung
mit, und diese schrieb den Betrag ihrer Depositenkasse unter Anzeige gut.
Heute wird die Quittung gleichzeitig mit dem Zahlungsauftrag und dem
Buchungsbeleg — in einem einzigen Arbeitsgange — getippt. Die Zah
lung wird nicht mehr direkt geleistet, sondern der Betrag wird auf das
Reichsbankgirokonto der betreffenden Bank überwiesen. Die Avise da
gegen gehen durch den Kassenvereiu, wo sie die Empfänger (Banken)
mehrmals täglich abholen lassen. Um Ist" hat jeder Teilnehmer bei dem
Girokontor der Reichsbank ein Verzeichnis einzureichen, aus dem ersichtlich
ist, welche Sunime insgesamt einer jeden Firma zu Lasten des Einreichers
überwiesen werden soll; siehe S. 283 ff.
Mit dem Inkasso (Einzug) von Wechseln, Schecks und Anweisungen
aufs In- und Ausland (Giro: „Wert zum Inkasso", „zum Einzug") befaßt
sich die Mehrzahl der Banken und Bankiers x ). Die Einzugsgebühren sind
in den Jahren vor dem Kriege verbilligt worden. Platzschccks werden fast
stets, Platzwechsel häufig ohne Provisionsberechnung eingezogen. Banken,
die Filialen besitzen, besorgen vielfach nicht nur das Inkasso der auf eine
Filiale lautenden Schecks kostenfrei, sondern auch derjenigen Schecks,
die auf ein anderes Bankhaus eines dieser Plätze gezogen sind.
Mehrere Banken und Bankiers, die dem Scheckverkehr besondere Aus»
inerksamkeit schenken, Filialen an größeren Plätzen aber nicht besitzen,
haben mit befreundeten Banken und Bankiers in Berlin, Köln, Frank-
fürt a. M., Hamburg, Leipzig usw. ein Abkommen getroffen, die aus sie
st Für einen Wechsel, der nicht sofort bei Vorlage, sondern erst nachträglich
am Schalter der betr. Bank eingelöst wird, wird dem Bezogenen, bzw. dem
Einlösenden, eine Gebühr von 0.60 RM berechnet.