Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Der  Reingewinn  soll  nach  kaufmännischen  Grundsätzen  ermittelt  werden.
25  %  des  Reingewinns  sollen  zur  Verstärkung  des  Grundkapitals  und  des
Reservefonds  Verwendung  finden  ( 9 /io  werden  dem  Grundkapital,  1 / 10  dem
Reservefonds  zugeführt),  während  75  %  in  die  Staatskasse  fließen.
Zur  Überwachung  der  Geschäftsführung  der  Bank  bestellt  das  Finanzministerium ­
  einen  ihm  untergeordneten  Kommissar,  dessen  Beziehungen
zur  Bank  von  diesem  Ministerium  geregelt  werden.
Ein  Geschäftsbericht  wird  einmal  jährlich  vom  Direktorium  dem  Finanzministerium ­
  erstattet  und  von  diesem  den  Mitgliedern  des  Landtages
zugestellt.
Die  Bank  hat  ihren  Hauptsitz  in  München.  Außerdem  bestehen  Niederlassungen
  in  Amberg,  Ansbach,  Aschaffenburg,  Augsburg,  Bamberg,  Bayreuth, ­
  Erlangen,  Fürth,  Hof,  Ingolstadt,  Kaiserslautern,  Kempten,  Landshut, ­
  Ludwigshafen  a.  Rh.,  Nürnberg,  Passau,  Pirmasens,  Regensburg,
Rosenheim,  Schweinfurt,  Straubing  und  Würzburg.
Am  31.  Dezember  1926  betrugen  Grundkapital  und  Reservefonds  24,88  Millionen ­
  RM,  die  „gerichtlichen  und  Verwaltungs-Depositen"  3,09  Millionen  RM,
die  „Privat-Depositen"  2,92  Millionen  RM.
Aktiva  waren  vorhanden:  Kassenbestand  17,14  Millionen  RM,  Wechselbestand ­
  85,67  Millionen  RM,  Darlehen  und  Guthaben  im  Konto-Korrent
260,27  Millionen  RM,  Wertpapierbestand  8,46  Millionen  RM,  Gebäude  und
Einrichtung  4,89  Millionen  RM.
JO.  Die  Sächsische  Staatsbank.
Die  Sächsische  Staatsbank  in  Dresden  ist  aus  der  Lotteriedarlehnskasse
  in  Leipzig  hervorgegangen,  indem  deren  Geschäftskreis  1917  auf  die
wesentlichen  Bankgeschäfte  ausgedehnt  wurde.  Seit  Oktober  1919  unterfachmännischer
  Leitung,  nahm  die  Bank  eine  gedeihliche  Entwicklung.
Durch  das  Staatsbankgesetz  vom  25.  Juni  1921  erhielt  sie  eine  eigene
Rechtsform  und  wurde  damit  zugleich  aus  den  etatrechtlichen  Fesseln  des
Staatsbetriebes  befreit.  Sie  ist  eine  juristische  Person  öffentlichen  Rechts
unter  der  Gewähr  des  Sächsischen  Staates.  Er  haftet  für  die  Verbindlichkeiten ­
  der  Bank,  während  die  Bank  durch  die  Staatsschulden  nicht
betroffen  wird.
Die  Bank  hat  ihren  Sitz  in  Dresden  und  Niederlassungen  in  Leipzig,
Chemnitz  und  Zwickau.  Weiter  ist  sie  in  verschiedenen  Landesteilen  ver-
            
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