Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

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treten  durch  selbständige,  unter  ihrer  Beteiligung  gegründete  und  von  ihr
kontrollierte  Bankinstitute  *).
Die  geschäftliche  Oberleitung  der  Staatsbank  hat  das  aus  Fachleuten
kollegial  zusammengesetzte  Direktorium  unter  dem  Vorsitz  des
Staatsbankpräsidenten.  Als  im  wesentlichen  beratendes  Organ
steht  ihm  der  Beirat  zur  Seite,  der  vom  Finanzministerium  aus  Vertretern ­
  der  Wirtschaft  unter  Zuwahl  von  Vertretern  des  Landtages  und
der  Angestelltenschaft  gebildet  wird.  Der  engere  Ausschuß  des  Beirates
steht  insbesondere  als  begutachtende  Kreditinstanz  mit  der  Verwaltung  in
näherer  Verbindung.  Das  Finanzministerium  hat  die  oberste  Aufsicht  und
übt  diese  durch  den  Staatskommissar  aus.
Das  Kapital  der  Bank  ist  lediglich  vom  Staat  zur  Verfügung  gestellt. ­
  Es  ist  im  Staatsbankgesetz  auf  60  Millionen  M  festgesetzt  worden;
nach  der  Umstellung  in  Goldmark  beträgt  es  10  Millionen  RM,  davon
sind  aber  nur  5  Millionen  RM  eingezahlt.  Der  Reingewinn  fließt,
nach  Abzug  der  erforderlichen  Rückstellungen  und  Abschreibungen,  sowie
der  vertragsmäßig  an  Beamte  zu  zahlenden  Gewinnanteile,  ausschließlich
dem  Staate  zu.
Die  Staatsbank  besorgt  den  gesamten  Geldverkehr  des  Staates,  der
großen  werbenden  staatlichen  Unternehmungen  und  einer  Anzahl  anderer
öffentlicher  Kassen.  Daneben  erfüllt  sie  alle  Funktionen  einer  Privatbank.
Insbesondere  will  sie  den  heimischen  Erwerbsständen  in  einem  wohlverstandenen ­
  Ausgleich  privatwirtschaftlicher  und  volkswirtschaftlicher  Interessen ­
  dienen.
Bilanz  vom  3  1.  Dezember  1926:  Kasse  1,6,  Wechsel  30,3,  Nostroguthaben
  bei  Banken  21,1,  Reports  und  Lombards  35,4,  Vorschüsse  auf
Waren  1,1,  Eigene  Wertpapiere  8,4,  Dauernde  Beteiligungen  2,3,  Debitoren  57,3,
Konsortial-Beteiligungen  3,0,  Bankgebäude  2,1  Millionen  RM  •—  Grundkapital ­
  5,0,  Rücklagen  3,6,  Kreditoren  130,5,  Akzepte  1,1  Millionen  RM.
st  Es  sind  dies  die  Städte-  und  Staatsbank  der  Oberlausitz,  Bautzen  —  ursprünglich ­
  das  Unternehmen  eines  Gemeindeverbandes,  bestehend  aus  den  Städten
Zittau  und  Bautzen  und  der  Sächsischen  Staatsbank,  neuerdings  eine  Kommanditgesellschaft ­
  auf  Aktien  mit  der  Sächsischen  Staatsbank  und  den  beiden  Städten
Zittau  und  Bautzen  als  Komplementären  —  (mit  Niederlassungen  in  Zittau,
Bautzen  und  Hirschfelde),  die  Staats-  und  Bezirksbank  Obervogtland  A.G.  (in
Auerbach,  Plauen,  Klingenthal,  Falkenstein,  Nntersachsenberg)  und  die  Stollberger
Stadtbank  A.G.
            
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