Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

340 
JJ. Die Thüringische Staatsbank. 
Die Thüringische Staatsbank in Weimar ist hervorgegangen aus den 
Kreditanstalten der 7 thüringischen Staaten, die durch Reichsgesetz vom 
30. April 1920 zum Lande Thüringen vereinigt wurden, mit Ausnahme 
der Landeskreditkasse Sondershausen. Die Vorläufer der Staatsbank 
waren im einzelnen folgende 10 Anstalten: 
Landesbank Altenburg (gegr. 1792), Landessparkassen Schleiz 
(1842), Gera (1843), Lobenstein (1843), Hohenleuben (1853) und 
Hirschberg (1866), Landeskreditanstalten Meiningen (1349) und Gotha 
(1853), Landeskreditkassen Rudolstadt (1855) und Weimar (1869). 
Diese früheren einzelstaatlichen Kreditanstalten dienten anfangs besonders 
zur Erleichterung der Ablösung der Fron- und Reallasten. Später be 
friedigten sie mehr und mehr die mit zunehmender Intensivierung wachsen 
den Kapitalbedürfnisse der Landwirtschaft. Ende 1914 belief sich der Ge 
samtbetrag der gewährten Kredite auf über 600 Millionen M. 
Die durch Gesetz vom 20. Dezember 1922 errichtete Thüringische 
Staatsbank übernahm im Laufe des Jahres 1923 die einzelstaatlichen 
Kreditanstalten, führte jedoch nur das Personalkredit-, Kontokorrent- usw. 
Geschäft fort, während das durch die Geldentwertung vorübergehend fast 
bedeutungslos gewordene Realkreditgeschäft besonderen Abwicklungs-, jetzt 
Aufwertungsstellen, übergeben wurde. Als neue Anstalt für den Hypo 
thekarkredit wurde 1923, unter Beteiligung der Sächsischen Staatsbank 
und der Gemeinschaftsgruppe Deutscher Hypothekenbanken, die Bank für 
Goldkredit A.-G. in Weimar — jetzt Thüringische Landes-Hypotheken- 
bank A.-G. — gegründet. Heute besitzt die Thüringische Staatsbank das 
gesamte Aktienkapital der Thüringischen Landes-Hypothekenbank A.-G. 
Die Thüringische Staatsbank hat in erster Linie die Aufgabe, d i e v e r - 
fügbaren Gelder des Staates zu verwerten und den 
Geldverkehr des Staates zu regeln. Des weiteren umfaßt 
ihr Tätigkeitskreis alle sonstigen bankmäßigen Geschäfte. Die Verwaltung 
gleicht der der Sächsischen Staatsbank. Das Grundvermögen ist bei 
Errichtung der Staatsbank vom Staate zinsfrei überlassen worden. Der 
Reingewinn fließt in die Staatskasse. Die Bank unterhält Zweig- und 
Nebenstellen in Altenburg, Blankenhain, Gera, Gotha, Hirschberg, Hohen 
leuben, Lobenstein, Meiningen, Rudolstadt, Schleiz.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.