Full text: Geld-, Bank- und Börsenwesen

mehrfach nur in Ziffern oder Buchstaben geschrieben, so gilt bei einer Ab 
weichung der kleinere Betrag. 
3. Der Name der Person (Firma), an die oder an deren Order ge 
zahlt werden soll — Remittent genannt sFranz Damaschkes. 
Der Aussteller des Wechsels (Georg Wallbergs kann sich auch selbst als 
Remittenten, als denjenigen, dem die Wechselsumme gezahlt werden soll, be 
zeichnen sän die Order „meiner eigenen", „von mir selbst" usw.). Er wird dies 
tun, wenn er bei der Ausstellung des Wechsels noch nicht weiß, an wen er ihn 
weitergeben wird, oder wenn er nicht sicher ist, ob der Remittent ihn in Zahlung 
nehmen bzw. diskontieren wird. 
4. Die Z e i t, zu der gezahlt werden soll. Sie kann festgesetzt werden: 
a) auf einen bestimmten Tag, z. B. Am 28. August 1926, primo 
(am ersten Tage des Monatss, rneäio (am 15.), ultimo (am 
letzten Tage des Monats) (Tagwechsel); 
b) auf Sicht (Vorzeigung, a vista usw.) oder auf eine bestimmte Zeit 
nach Sicht, z. B. „3 Monate nach Sicht", „8 Tage nach Sicht" 
(Sicht- bzw. Nach-Sicht-Wechsel); 
es auf eine bestimmte Zeit nach dem Tage der Ausstellung, z. B. 
„3 Monate nach äato", „14 Tage nach heute" (Datowechsel); 
d) auf eine Messe oder auf einen Markt (Meß- oder Marktwechsels, 
z. B. „Bei der Leipziger Ostermesse 1926". 
5. Die Unterschrift des A u s st e l l e r s (Trassanten, abgeleitet von 
truboro — ziehen) mit seinem Namen oder seiner Firma. 
Eine Unterschrift muß es sein, d. h. sie muß unter dem Text des 
Wechsels stehen, und zwar geschrieben in bekannten Schriftzeichen. Eine 
Unter st e m p e l » n g allein genügt nicht. Als zweckmäßig empfiehlt cs sich, 
undeutlich geschriebenen Unterschriften den Firmenstempel beizufügen. 
6. Die Angabe des Ortes, Monatstages und Jahres der 
A u s st e l l u n g. 
7. Der Name des Bezogenen (Trassaten), d. h. der Person oder 
Firma, die die Zahlung leisten soll. 
8. Angabe des Z a h l u n g s o r t e s. 
Der bei dem Namen oder der Firma des Bezogenen angegebene Ort gilt für 
den Wechsel, insofern nicht ein eigener Zahlungsort angegeben ist, als Zah 
lungsort und zugleich als Wohnort des Bezogenen. 
Diese 8 Angaben sind bei den gezogenen, die ersten 6 Angaben bei 
den Solawechseln unbedingt erforderlich, damit aus einer Schrift eine 
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