Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Die Vergeltungsmaßregeln der Mittelmächte. 
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anzuvertrauen. Der Verkehr der regelmäßigen amerikanischen Passagier 
dampfer werde unter bestimmten Bedingungen gewährleistet. Durch die 
deutsche Bekanntmachung vom 24. März 1917 wurde das Sperrgebiet auf 
das nördliche Eismeer ausgedehnt und durch die Bekanntmachung vom 
2. Februar 1917 das Sperrgebiet gegenüber Holland derart abgeändert, 
daß zwischen dem englischen und deutschen Sperrgebiete eine ungefähr 
liche Fahrrinne offen blieb. Damit waren die sowohl von Deutschland 
wie von Österreich-Ungarn angenommenen Beschränkungen des Unter 
seebootkrieges wieder zurückgenommen. Es kam zur voraussetzungslosen 
Zerstörung von feindlichen und neutralen Handelsschiffen ohne voran 
gegangene Prüfung der Nationalität durch Anhaltung und Durchsuchung, 
ohne Warnung und ohne Sicherung des Lebens der Mannschaften und 
Passagiere. Infolge der Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens nach über 
liefertem Prisenrecht, war der unbeschränkte Unterseebootkrieg in seinem 
ganzen Umfange nur mehr als Vergeltungs- bzw. Notstandsmaß 
regel zu bewerten. 
Im März 1917 beschloß auch die Regierung der Vereinigten Staaten, 
auf alle amerikanischen Handelsschiffe, die durch die gesperrten Gebiete 
zu fahren haben, eine bewaffnete Wache zum Schutze der Schiffe und des 
Lebens der an Bord befindlichen Personen zu bringen.
	        
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