134
Ausgangspunkte.
wie auch Zollabgaben und Verbote (Resolution CI), Erleichterungen in
den Transport- und Verkehrsverhältnissen (Resolution C II) dienen.
Schließlich soll die Gesetzgebung über Patente, Ursprungszeichen und
Handelsmarken, wie die über das literarische und künstlerische Eigentum
vereinheitlicht und ein gleichmäßiges Vorgehen auch nach dem Friedensschlüsse
vereinbart werden.
Die Vorschläge der Pariser Konferenz sind für die Friedenschlüsse
yon Versailles und St. Germain maßgebend geworden.
5. Die Beendigung des Wirtschaftskrieges nach den Friedensschlüssen
von Brest-Litowsk und Bukarest.
a) Der Wirtsehaftsfriede.
Die Stellungnahme der Mittelmächte zum Wirtschaftskriege wurde
sowohl durch rechtliche wie wirtschaftliche Gründe bestimmt. Sie sind
von der Wiener Juristischen Gesellschaft und der niederösterreichischen
Handels- und Gewerbekammer unter dem Vorsitze F. Kleins durch
Einholung von Gutachten und mündliche Beratungen gesammelt, erörtert
und in einer Denkschrift zusammengefaßt worden. Sie sollen wegen
des inneren Wertes einer billigen Beendigung von Wirtschaftskriegen
für die Zukunft im folgenden näher gewürdigt werden.
Vom Rechtsstandpunkte aus galt den Mittelmächten der Wirtschaftskrieg
als ihrer Anschauung vom Wesen des Krieges widerstreitend und
darum die Gesamtheit der Kampf maßregeln als rechtswidrig. Abgesehen
von diesem grundsätzlichen Standpunkte, der auch im
Art. 23, lit. h LKO zum Ausdrucke kam, konnten sie sich allerdings nur
hinsichtlich einzelner Eingriffe in die Privatrechte ihrer Staatsangehörigen
auf ein jene aussohließendes Gewohnheitsrecht berufen.
Vom wirtschaftlichen Standpunkte aus war es gerade die
Verkehrsfreiheit, die Deutschland in England als Freihandelsland, in Frankreich
kraft der Meistbegünstigung nach dem Frankfurter Frieden und in
Rußland kraft des deutsch-russischen Handelsvertrages von 1894/1904
eine fast unbeschränkte Expansion gestattet hatte. Die Mittelmächte
strebten daher nach den schweren Schädigungen ihrer Volkswirtschaft
durch das wirtschaftliche Kampfrecht und die Seesperre die WirtschaftlicheVerkehrsfreiheitin
größtem Umfange an. Die Friedensschlüsse
mit der Ukraine, Rußland, Finnland und insbesondere Rumänien
waren für sie bereits die Werkzeuge, mit denen sie ihrer künftigen Wirtschaftspolitik,
insbesondere dem Plane eines wirtschaftlich geeinten Mitteleuropas
Vorarbeiten konnten. Im folgenden sollen die grundsätzlichen
Bestimmungen der Friedensschlüsse erörtert werden, die für eine
internationale Ordnung des Wirtschaftskampfes der Völker von Bedeutung