Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Ausgangspunkte.

wie  auch  Zollabgaben  und  Verbote  (Resolution  CI),  Erleichterungen  in
den  Transport-  und  Verkehrsverhältnissen  (Resolution  C  II)  dienen.
Schließlich  soll  die  Gesetzgebung  über  Patente,  Ursprungszeichen  und
Handelsmarken,  wie  die  über  das  literarische  und  künstlerische  Eigentum
vereinheitlicht  und  ein  gleichmäßiges  Vorgehen  auch  nach  dem  Friedensschlüsse ­
  vereinbart  werden.
Die  Vorschläge  der  Pariser  Konferenz  sind  für  die  Friedenschlüsse
yon  Versailles  und  St.  Germain  maßgebend  geworden.

5.  Die  Beendigung  des  Wirtschaftskrieges  nach  den  Friedensschlüssen ­
  von  Brest-Litowsk  und  Bukarest.
a)  Der  Wirtsehaftsfriede.
Die  Stellungnahme  der  Mittelmächte  zum  Wirtschaftskriege  wurde
sowohl  durch  rechtliche  wie  wirtschaftliche  Gründe  bestimmt.  Sie  sind
von  der  Wiener  Juristischen  Gesellschaft  und  der  niederösterreichischen
Handels-  und  Gewerbekammer  unter  dem  Vorsitze  F.  Kleins  durch
Einholung  von  Gutachten  und  mündliche  Beratungen  gesammelt,  erörtert
und  in  einer  Denkschrift  zusammengefaßt  worden.  Sie  sollen  wegen
des  inneren  Wertes  einer  billigen  Beendigung  von  Wirtschaftskriegen
für  die  Zukunft  im  folgenden  näher  gewürdigt  werden.
Vom  Rechtsstandpunkte  aus  galt  den  Mittelmächten  der  Wirtschaftskrieg ­
  als  ihrer  Anschauung  vom  Wesen  des  Krieges  widerstreitend  und
darum  die  Gesamtheit  der  Kampf  maßregeln  als  rechtswidrig.  Abgesehen ­
  von  diesem  grundsätzlichen  Standpunkte,  der  auch  im
Art.  23,  lit.  h  LKO  zum  Ausdrucke  kam,  konnten  sie  sich  allerdings  nur
hinsichtlich  einzelner  Eingriffe  in  die  Privatrechte  ihrer  Staatsangehörigen ­
  auf  ein  jene  aussohließendes  Gewohnheitsrecht  berufen.
Vom  wirtschaftlichen  Standpunkte  aus  war  es  gerade  die
Verkehrsfreiheit,  die  Deutschland  in  England  als  Freihandelsland,  in  Frankreich ­
  kraft  der  Meistbegünstigung  nach  dem  Frankfurter  Frieden  und  in
Rußland  kraft  des  deutsch-russischen  Handelsvertrages  von  1894/1904
eine  fast  unbeschränkte  Expansion  gestattet  hatte.  Die  Mittelmächte
strebten  daher  nach  den  schweren  Schädigungen  ihrer  Volkswirtschaft
durch  das  wirtschaftliche  Kampfrecht  und  die  Seesperre  die  WirtschaftlicheVerkehrsfreiheitin
  größtem  Umfange  an.  Die  Friedensschlüsse ­
  mit  der  Ukraine,  Rußland,  Finnland  und  insbesondere  Rumänien
waren  für  sie  bereits  die  Werkzeuge,  mit  denen  sie  ihrer  künftigen  Wirtschaftspolitik, ­
  insbesondere  dem  Plane  eines  wirtschaftlich  geeinten  Mitteleuropas ­
  Vorarbeiten  konnten.  Im  folgenden  sollen  die  grundsätzlichen ­
  Bestimmungen  der  Friedensschlüsse  erörtert  werden,  die  für  eine
internationale  Ordnung  des  Wirtschaftskampfes  der  Völker  von  Bedeutung
            
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