Full text: Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

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Die Intemationalisierung des Wettbewerbes. 
zollverbündetes Land mittelbar angrenzt (Friedensvertrag des Vier 
bundes mit der Ukraine vom 9. Februar 1918, Art. VII/IV A, B; Friedens 
vertrag des Vierbundes mit Rußland vom 3. März 1918, Anl. 2, Z. 4; 
Wirtschaftsvertrag zwischen Deutschland und Rumänien vom 7. Mai 1918, 
Z. 4; österreichisch-ungarisch-rumänischer wirtschaftlicher Zusatzvertrag 
vom 7. Mai 1918, Art. IV). Für die wirtschaftliche Übergangszeit ist 
die Möglichkeit von Ausnahmen gleichfalls offen geblieben. 
Der Premierminister von Australien Hughes hat in seiner Rede 
vom 7. November 1918 an den australischen Klub (Holländische Nach 
richten 2, 2417) es geradezu ausgesprochen, daß die Gleichheit der Handels 
bedingungen („equality of trade conditions“), wie sie der dritte Punkt der 
Wilsonschen Botschaft vom 8. Januar 1918 fordert, geradezu die Sicherung 
der ökonomischen Weltherrschaft Deutschlands bedeuten würde. Nichts 
liege dem australischen Volke ferner, als Deutschland die gleiche Behand 
lung wie Frankreich, Belgien, Italien und Amerika hinsichtlich der Tarife 
und wirtschaftlichen Vereinbarungen zu gewähren. 
Das Ergebnis ist, daß die Gegner im Weltkrieg in der Erkenntnis 
einig sind, daß die Gewährung der Meistbegünstigung es ausschließen 
würde, einen anderen Staat als wirtschaftlichen Feind zu behandeln und 
den Wirtschaftskampf selbst nach dem militärischen Friedensschlüsse 
fortzusetzen. Es hat aber gerade die Entstehungsgeschichte des Welt 
krieges gezeigt, daß die sogenannte „ewig e“ Meistbegünstigung, wie 
sie zwischen Deutschland und Frankreich im Art. XI des Frankfurter 
Friedens vom 10. Mai 1871 vereinbart wurde, auf seiten Frankreichs ein 
Gefühl der Gebundenheit gegenüber der wirtschaftlichen Überlegenheit 
Deutschlands erzeugt hat. Dies geschah, trotzdem von der Meistbe 
günstigung alle Vorteile, die ein Vertragsteil, England, Belgien, den 
Niederlanden, der Schweiz, Österreich oder Rußland gewährt hatte oder 
gewähren würde, ausgenommen waren. In ähnlicher Weise hat die Meist 
begünstigung in den deutsch-russischen Handelsverträgen von 1894/1904 
gewirkt. Es wäre daher zwar zu erwarten, daß der förmliche Wirtschafts 
krieg durch eine allgemeine Meistbegünstigung zwar verhindert, aber 
gerade durch die Bindung eine Vermehrung der Spannung nicht aus 
geschlossen würde. 
Die wirtschaftliche Gleichbehandlung ist in Deutschland und Öster 
reich mehrfach gefordert worden. Das Programm der Mehrheitsparteien 
des Deutschen Reichstags vom Oktober 1918 forderte als Grundlage des 
Völkerbundes die Verbürgung der „offenen Tür“ für den wirtschaftlichen 
und privatrechtlichen Völker vor kehr (Holländische Nachrichten 2, 2072). 
Es müßten die Zollermäßigungen, die in den vorerwähnten Friedens 
schlüssen des Vierbundes Vorbehalten waren, aufgegeben werden. Die 
sozialdemokratischen Abgeordneten im österreichischen Abgeordneten 
hause, Adler, Seitz, Seliger und Genossen haben am 2. Oktober 1918
	        
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