Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

Der  englische  Imperialismus.

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liehen  Aufsicht  unterstellt,  behält  aber  doch  die  sonstige  Verwaltung
bis  zum  Jahre  1858  in  ihrer  Hand.  Das  System  der  königlichen  Freibriefe ­
  (Charters)  mit  seiner  Übertragung  von  Hoheitsrechten  an  die
Handelsgesellschaften  mußte  zur  wirtschaftlichen  Ausbeutung  führen.
So  erlangte  z.  B.  die  Royal  Niger  Company  durch  ihr  Privileg  vom
10.  Juli  1886  ein  Handelsmonopol;  dies,  trotzdem  die  Kongoakte
vom  26.  Februar  1885  allen  Völkern  im  konventionalen  Kongobecken
unbeschränkte  Handelsfreiheit  gewährleistete.  Auch  der
Erwerb  von  Hoheitsrechten  in  den  Ländern  der  Maschona  und  Matabele
stützt  sich  auf  einen  königlichen  Freibrief,  der  dem  Imperialisten  C  e  c  i  1
Rhodos  mittels  der  Chartered  Company  of  South  Africa  (1889)  ein
A  erkzeug  wirtschaftlicher  Vorherrschaft  über  die  Eingeborenen  und  alle
Mitbewerber  in  Südafrika  in  die  Hand  gab.
Inter  den  Rechtsformen  dieser  wirtschaftlichen  Gewalt  spielt
der  vielfach  mit  Waffengewalt  errungene  Vertrag  über  Gebietsabtretungen ­
  die  führende  Rolle;  er  wird  aber  auch  zum  Mittel  wirtschaftlicher ­
  Gewalt.  In  den  Anfängen  der  Kolonisation  gelingt
es,  im  Wege  eines  Kauf-  oder  Tauschvertrages  den  Häuptlingen  unzivilisierter
  Völkerschaften  ganze  Teile  ihres  Gebietes  nach  den  Grundsätzen ­
  des  privatrechtlichen  Kaufes  oder  Tausches  abzunehmen.  Die  geringe ­
  Bewertung  des  eigenen  Gebietes  und  die  übermäßige  Bewertung  des
Kaufpreises,  der  ganz  oder  zum  Teil  in  Munition,  Waffen,  Branntwein
und  Luxusgegenständen  primitiver  Kultur  bezahlt  wird,  lassen  schon
in  diesem  ersten  Stadium  der  Kolonisation  den  Europäer  zum  überlegenen
Vertragsteil  werden.  Br  beutet  die  Unerfahrenheit,  die  Notlage  oder  den
Leichtsinn  des  Unzivilisierten  im  Völkerverkehre  zu  seinem  Vorteil  ebenso
aus  wie  der  wucherische  Kreditgeber  die  gleiche  Lage  des  Kreditnehmers
im  individuellen  Verkehre.
Das  nächste  Stadium  ist  das  des  Erwerbes  von  öffentlichrechtlichen
  Hoheitsrechten  durch  einen  förmlichen  Staatsvertrag.
Derart  werden  einzelne  Häfen-  und  Marktplätze  rechtlich  erschlossen,
der  Straßen-,  Bahn-  und  Bergbau  der  eindringenden  Macht  zur  ausschließlichen ­
  Ausbeutung  übertragen.  Es  entsteht  das  System  der  geschlossenen ­
  Einflußsphären,  das  einerseits  durch  Verträge ­
  mit  dem  Herrscher  des  zu  erschließenden  Gebietes  und  andererseits ­
  durch  Verträge  mit  den  Mitbewerbern  rechtlich  geschützt  wird.
In  dem  zu  erschließenden  Gebiete  wird  eine  einzelne  Nation  unter
Ausschluß  der  übrigen  bevorrechtet.  Der  Umfang  der  Konzessionen
und  Privilegien  des  Staates,  dem  der  wirtschaftliche  Einfluß  eingeräumt
wird,  nimmt  immer  größere  Formen  an.  Es  entwickelt  sich  die  Methode
des  Ausschlusses  des  Mitbewerbes  anderer  bis  zur  ungehinderten  Ausbeutung ­
  des  wirtschaftlich  erschlossenen  Landes  durch  eine  Macht.
So  darf  z.  B.  nach  dem  Abkommen  zwischen  Großbritannien  und  Tibet
            
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