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Die Erziehung seiner Söhne brachte Paumgartner in der
Folge noch in Verbindung mit verschiedenen anderen Gelehrten,
so mit Alciatus, Viglius von Zwichem u. a. Für sie alle stand
sein gastliches Haus, wenn sie nach Augsburg kamen, offen,
und keiner verliess es, der nicht dort reich bewirtet und be
schenkt worden wäre.
f) Hans Paumgartners Anteil an der hohen Politik 1 ).
Das Jahrzehnt von 1530 bis 1540 hatte unserer Familie
eine Reihe glänzender Erfolge gebracht. Eine stattliche Anzahl
von Gütern nannte sie jetzt ihr eigen, unter denen Hohen
schwangau als besonderes Kleinod glänzte. Die Reihe wich
tiger Privilegien, die sie nacheinander vom Kaiser erlangt
hatte, fand ihren krönenden Abschluss im Jahre 1543 durch
die Erhebung in den Freiherrnstand. Die Geldgeschäfte, die
Hans Paumgartner mit den Habsburgern abschloss, führten
ihn häufig an den Wiener Hof, wo er auch Gelegenheit hatte,
die Bekanntschaft der staatsmännischen Persönlichkeiten seiner
Zeit zu machen. Die kaufmännische Tätigkeit zwang ihn, der
Entwicklung der politischen Verhältnisse Europas sein Augen
merk zuzuwenden. Seine Vertreter an allen bedeutenderen Plätzen
hielten ihn stets über die wichtigeren Vorgänge auf dem lau
fenden, so dass er oft rascher mit den Ereignissen bekannt
wurde als selbst die leitenden Staatsmänner. Kein Wunder,
wenn er daher jetzt, nachdem er die Zukunft seiner Familie
gesichert sah, seine einflussreiche Stellung dazu benützte, um
mithandelnd in die Politik einzugreifen und auf den Gang der
Ereignisse in seinem Sinne einzuwirken. Die nähere Veran
lassung dazu gaben ihm die Vorgänge in seiner Vaterstadt
Augsburg.
Wie Hans Paumgartner d. Ae., hatte sich auch sein Sohn
gemäss der Augsburger Verfassung an die Kaufleutezunft an-
schliessen müssen, in der er von 1520 bis 1536 als Zwölfer tätig
war 2 ). Höhere Aemter bekleidete er niemals, um nicht in
l ) Die Grundlage für die folgende Darstellung bildet Friedrich
Roths ausgezeichnetes vierbändiges Werk: Augsburgs Reformations-
geschichte. München 1901 ff.
a ) Augsburg, Stadtarchiv: Zunftbuch der Kaufleute.