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Der Völkerbund als internationales Wirtschaftsorgan.
Die rechtssetzenden Aufgaben des Völkerbundes hätten in
der Entwickelung der vorhin erörterten Grundsätze für die Internationalisierung
und Sozialisierung des wirtschaftlichen Verkehrs zu bestehen.
Der Umfang und Inhalt der wirtschaftlichen Verkehrsfreiheit und der
wirtschaftlichen Gleichstellung unter den Mitgliedern wäre derart zu
umschreiben, daß es möglich würde, durch die Anwendung dieser Grundsätze
die wirtschaftlichen Streitigkeiten zu hemmen und dem Rechte vor
der Gewalt den Vortritt zu verschaffen. Es muß, wie es Wilson als erste
Grundlage des Völkerbundes verlangt, eine Gerechtigkeit sein, die k e i n e
Begünstigungen kennt und keine Abstufungen, sondern
nur gleiche Rechte für alle beteiligten Völker. Dies schließt nicht aus,
daß neben den allgemeinen Interessen noch jene Sonderinteressen einzelner
Nationen oder Gruppen von Nationen anerkannt werden, die sich mit den
gemeinsamen Interessen aller vertragen, wie es auch Wilson hervorhebt.
Als Organ der Rechtssetzung wäre die Delegiertenversammlung
des Völkerbundes zu betrachten. Für die Zusammensetzung dieser
Versammlung ist die Entscheidung der Vorfrage maßgebend, ob sie als
eine Vereinigung von Regierungs- oder Volksvertretern oder von beiden
zustande kommt. Van Calker empfiehlt ein gemischtes System.
Der Weltkonvent wäre nach ihm nicht nur aus Vertretern der beteiligten
Regierungen, sondern zugleich aus Vertretern der Parlamente im Verhältnisse
von 1 :2 zu bilden, wobei die Zahl der Vertreter jedes Staates
nach der geschichtlichen Entwicklung der Bevölkerungsziffer, dem räumlichen
Umfang und anderen Merkmalen zu bestimmen wäre. Die Regierungsvertreter
hätten nach ihrer Instruktion, die Parlamentsvertreter
nach ihrer Überzeugung abzustimmen (Sicherungen 31—33). Vom Standpunkte
der Erhaltung des Wirtschaftsfriedens aber müßte neben
den politischen Erwägungen auch den wirtschaftlichen Interessengruppen
eine Vertretung gewährt werden. Die Vertretung jeder Volkswirtschaft
müßte deren tatsächlichen Wirtschaftszustande entsprechen.
Die Sozialisierung der Weltwirtschaft dürfte nicht zur wirtschaftlichen
Bedrückung einer Mächtegruppe durch die andere mißbraucht
werden können. Dies könnte dadurch erreicht werden, daß für die Abstimmung
über wirtschaftliche Fragen den einzelnen Mächten
ein gleiches Stimmrecht oder doch ein Stimmenmaß gewährt
würde, das nicht allein der politischen Machtstellung eines
einzelnen Mitgliedes entspräche.
Die schiedsrichterlichen und vetm ittelnden Aufgaben
des Völkerbundes in wirtschaftlicher Hinsicht könnten durch Einsetzung
eines Schiedsgerichtes und eines Verständigungsrates erfüllt werden.
Hierfür sind bereits Vorschläge im allgemeinen von der „B r i t i s h L e a gu e
of Nations Society“ und von der amerikanischen „League to
enforce peace“ und im besonderen vom Entwürfe des Viscount B r y c e,