ermöglicht wird, daß dem Exporteur der Ersatz des Verlustes gewährt wird.
Die Brüsseler Konvention vom 5. März 1902 zur Beseitigung der Ausfuhr
prämien für Zucker hat in einem krassen Falle die Gemeinschädlichkeit
erkennen lassen. Ähnlich haben in Deutschland die Einfuhr scheine, d. h.
die Ausfuhrvergütungen für den Zoll oder die inländische Steuer auf das
vom ausführenden Erzeuger selbst eingefübrte Material gewirkt. Soweit
die Vergütung das Maß der wirklich erfolgten Auslagen übersteigt,
wirkt sie als Ausfuhrprämie. Besonders stark haben derart die
agrarischen Einfuhrscheine ohne Nachweis der Identität des
Ein- und Ausführenden gewirkt (K a u t s k y, Handelspolitik und Sozial
demokratie 82).
Schutzzoll, Grenzsperre und Ausfuhrprämie bewirken aber, wenn sie
über die wirtschaftliche Notwendigkeit hinaus aufrecht bleiben, eine
Verlegung des wirtschaftlichen Wettbewerbes ins Ausland. Sie führen
zu einer derartigen Kräftigung einzelner Produktionszweige, daß diese mit
Hilfe der Kartellierung instand gesetzt werden, für den Wettbewerb im
Auslande niedrigere Preise als im Inland anzusetzen. Diese
„Schleuderkonkurrenz“ bedeutet eine künstliche Erhöhung
der Wettbewerbsfähigkeit, die als wirtschaftliche Vergewaltigung emp
funden wird. Man hat in solchen Fällen von „aggressiven“ Methoden
der wirtschaftlichen Ausdehnung gesprochen. (Näheres bei Schum
peter, Soziologie der Imperialismen 61—64.) Zur Begründung des von
der Pariser Wirtschaftskonferenz empfohlenen Wirtschaftskrieges nach
dem militärischen Friedensschlüsse, hat der französische Handelsminister
Clementei auf das „Dumpin g“ als eine Lieblingswaffe der
Deutschen zur Eroberung der ersten Stelle im Welthandel hingewiesen
(Curti, Handelskrieg 117). Nach dem herkömmlichen Sprachgebrauche
ist darunter der Verkauf der im Inlande hergestellten Erzeugnisse im
Auslande zu niedrigeren Preisen als im Inlande zu verstehen. Deutsche
und amerikanische Kartelle haben derart, indem sie sich an den hohen
Preisen des Inlandes schadenlos hielten, ihre Überschüsse an Stahl und
Zucker zu niedrigeren Preisen auf den englischen Markt geworfen (Renner,
Erneuerung 2, 103). In seiner äußersten Schärfe führt das „Dumping“
zunächst zu einer Unterbindung des ausländischen Wettbewerbes im Aus
lande, weil die Ware sogar unter den üblichen Herstellungskosten des
Absatzgebietes abgegeben wird. Die billigen Auslandsverkäufe
können dann selbst zu einer Schädigung der inländischen Industrie führen,
wenn die Kartellerzeugnisse den Konkurrenten des Auslandes billiger
geliefert werden, so daß sie im In lande oder auf dritten Märkten
mit der inländischen Industrie in erfolgreichen Wettbewerb treten können
(K o b a t s c h, Wirtschaftspolitik 254). So ist dieser Schleuderexport,
der die Rohstoffe, hauptsächlich Getreide und Halbfabrikate erfaßte und
den Nachbarn Deutschlands billigere Lebens- und Produktionsmittel als den
U .