Full text : Der Wirtschaftskampf der Völker und seine internationale Regelung

ermöglicht  wird,  daß  dem  Exporteur  der  Ersatz  des  Verlustes  gewährt  wird.
Die  Brüsseler  Konvention  vom  5.  März  1902  zur  Beseitigung  der  Ausfuhrprämien ­
  für  Zucker  hat  in  einem  krassen  Falle  die  Gemeinschädlichkeit
erkennen  lassen.  Ähnlich  haben  in  Deutschland  die  Einfuhr  scheine,  d.  h.
die  Ausfuhrvergütungen  für  den  Zoll  oder  die  inländische  Steuer  auf  das
vom  ausführenden  Erzeuger  selbst  eingefübrte  Material  gewirkt.  Soweit
die  Vergütung  das  Maß  der  wirklich  erfolgten  Auslagen  übersteigt,
wirkt  sie  als  Ausfuhrprämie.  Besonders  stark  haben  derart  die
agrarischen  Einfuhrscheine  ohne  Nachweis  der  Identität  des
Ein-  und  Ausführenden  gewirkt  (K  a  u  t  s  k  y,  Handelspolitik  und  Sozialdemokratie ­
  82).
Schutzzoll,  Grenzsperre  und  Ausfuhrprämie  bewirken  aber,  wenn  sie
über  die  wirtschaftliche  Notwendigkeit  hinaus  aufrecht  bleiben,  eine
Verlegung  des  wirtschaftlichen  Wettbewerbes  ins  Ausland.  Sie  führen
zu  einer  derartigen  Kräftigung  einzelner  Produktionszweige,  daß  diese  mit
Hilfe  der  Kartellierung  instand  gesetzt  werden,  für  den  Wettbewerb  im
Auslande  niedrigere  Preise  als  im  Inland  anzusetzen.  Diese
„Schleuderkonkurrenz“  bedeutet  eine  künstliche  Erhöhung
der  Wettbewerbsfähigkeit,  die  als  wirtschaftliche  Vergewaltigung  empfunden ­
  wird.  Man  hat  in  solchen  Fällen  von  „aggressiven“  Methoden
der  wirtschaftlichen  Ausdehnung  gesprochen.  (Näheres  bei  Schumpeter, ­
  Soziologie  der  Imperialismen  61—64.)  Zur  Begründung  des  von
der  Pariser  Wirtschaftskonferenz  empfohlenen  Wirtschaftskrieges  nach
dem  militärischen  Friedensschlüsse,  hat  der  französische  Handelsminister
Clementei  auf  das  „Dumpin  g“  als  eine  Lieblingswaffe  der
Deutschen  zur  Eroberung  der  ersten  Stelle  im  Welthandel  hingewiesen
(Curti,  Handelskrieg  117).  Nach  dem  herkömmlichen  Sprachgebrauche
ist  darunter  der  Verkauf  der  im  Inlande  hergestellten  Erzeugnisse  im
Auslande  zu  niedrigeren  Preisen  als  im  Inlande  zu  verstehen.  Deutsche
und  amerikanische  Kartelle  haben  derart,  indem  sie  sich  an  den  hohen
Preisen  des  Inlandes  schadenlos  hielten,  ihre  Überschüsse  an  Stahl  und
Zucker  zu  niedrigeren  Preisen  auf  den  englischen  Markt  geworfen  (Renner,
Erneuerung  2,  103).  In  seiner  äußersten  Schärfe  führt  das  „Dumping“
zunächst  zu  einer  Unterbindung  des  ausländischen  Wettbewerbes  im  Auslande, ­
  weil  die  Ware  sogar  unter  den  üblichen  Herstellungskosten  des
Absatzgebietes  abgegeben  wird.  Die  billigen  Auslandsverkäufe
können  dann  selbst  zu  einer  Schädigung  der  inländischen  Industrie  führen,
wenn  die  Kartellerzeugnisse  den  Konkurrenten  des  Auslandes  billiger
geliefert  werden,  so  daß  sie  im  In  lande  oder  auf  dritten  Märkten
mit  der  inländischen  Industrie  in  erfolgreichen  Wettbewerb  treten  können
(K  o  b  a  t  s  c  h,  Wirtschaftspolitik  254).  So  ist  dieser  Schleuderexport,
der  die  Rohstoffe,  hauptsächlich  Getreide  und  Halbfabrikate  erfaßte  und
den  Nachbarn  Deutschlands  billigere  Lebens-  und  Produktionsmittel  als  den

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