Object: Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

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Tabelle XXII. 
Liquiditätsschema 
Zeitpunkt 
A 
B 
C 
D 
Akt. 
Pass. 
Akt. 
Pass. 
Akt. 
Pass. 
Akt. 
Pass. 
t, 
100 D 
100 K © 
100 B 
100 A 
100 C 
100 B 
100 D 
100 C 
100 A 
^2 
100 D 
— 
100 K © 
100 C 
100 B 
100 D 
100 C 
100 A 
^3 
100 D 
— 
— 
— 
100 K © 
100 D 
100 C 
100 A 
t 4 
100 D 
— 
— 
— 
— 
— 
100 K © 
100 A 
t 5 
100 K © 
— 
— 
— 
— 
— 
— 
— 
einstellen, sondern vielleicht nur mit 50 K be 
werten. Ebenso wird vielleicht C gegenüber der 
Forderung des B vorgehen, auch A wird gegen 
über D das gleiche tun. Es können dann zu einer 
Zeit, in der die Schulden noch gar nicht fällig 
sind, die Gesamtpassiven des Systems durch diese 
Antizipationen bereits größer sein, als die Ge 
samtaktiven! Selbstverständlich ist der vorliegende 
Fall sehr schematisiert. Es ist angenommen, daß 
B gegen C zahlungsunfähig wird, in demselben 
Augenblicke, in dem er von A Geld bekommt. 
Aber dies ändert an der Brauchbarkeit der ganzen 
Betrachtung nichts. Es gibt immer eine praktisch 
bedeutsame Dauer der Zahlungsabwicklung, welche 
an irgend einer Stelle der Personenkette ein 
Abreißen bewirken muß. 
Diejenigen, welche die Aufrechterhaltung der 
Geld- und Kreditordnung als eine der Hauptauf 
gaben der Politik ansehen, treten dafür ein, die 
Banken und Sparkassen mit derartigen Reserven 
auszustatten, daß sie allen Anforderungen ge 
wachsen sein können. Sie übersehen dabei nicht 
selten, daß eine volle Kriegsbereitschaft, die Ge 
schäftsbereitschaft erheblich heruntersetzt. Es 
könnte dazukommen, daß man aus Angst vor 
einem Kriege, der vielleicht in dreißig Jahren 
ausbricht, eine ganze Generation lang die Pro 
duktion und Konsumtion lähmt. Andere wieder 
sind der Meinung, daß die Liquidität nur ein 
Mittel zu einem Zwecke sei, nämlich zu dem 
das Wohlsein aller zu erhöhen. Es könne 
daher angemessener sein, die Banken nur 
mäßig für den Kriegsfall vorzubereiten, dafür 
aber organisatorische Abänderungen der Geld- 
und Kreditordnung für den Kriegsfall ins Auge 
zu fassen. Insbesondere rechnen viele mit der 
Verhängung eines Moratoriums im Kriegsfall, 
wie es z. B. in Serbien und Bulgarien während 
des Balkankrieges erlassen wurde. Es wird in 
einem Weltkrieg ein Moratorium wohl kaum zu 
vermeiden sein, und es empfiehlt sich daher wohl, 
dies Moratorium von vornherein in Rechnung zu 
stellen. Damit ist ja noch lange nicht gesagt, daß 
die Banken keine Kriegsvorbereitungen treffen 
müssen; nur sind dadurch gewisse Grenzen 
gegeben. 
Es ist wohl zweckmäßiger, man macht sich 
das alles vorher klar, als daß man von den Banken 
und Finanzministerien wirkliche Kriegsbereitschaft 
erwartete, um dann im Ernstfall — oft zu spät 
— zu erfahren, daß doch diesen Erwartungen 
nicht genügt werden konnte. Derartige peinliche 
Eröffnungen in kritischen Zeiten sind nichts Sel 
tenes, sie sind vor allem eine Folge der zu weit 
getriebenen Ressortautonomie ; der eine Teil der 
Gesellschaft weiß nicht genau, was der andere 
tut, und die Gesamtheit ist sich über ihr Ver 
halten erst recht nicht im klaren. Jeder vertraut 
auf den anderen und schließlich können arge 
Enttäuschungen das Resultat sein.
	        
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