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Zentralisation außerordentlich gewann. Nur ganz Naive erblickten
hierin eine Rechtsverletzung des geheiligten Privatbesitzes.
In Wirklichkeit war hier nicht ein Hauch von irgendeiner
„Expropriation der Expropriateure“, denn alles zentralisierte
sich in den Händen der finanzkapitalisüschen Staatsorganisation
und nicht irgendeiner „dritten" Macht. Die Opposition
ging hauptsächlich von den Kreisen der rückständigen Schichten
der Bourgeoisie aus, in erster Linie von den Vertretern des
Handelskapitals und der Handelsspekulation. Die Organisation
der Produktion und der Verteilung schließt dem Wesen nach den
Handel überhaupt und die Handelsspekulation speziell aus;
folglich schließt sie den Handelsgewinn und den „Differenzgewinn
*), den Gewinn aus der Spekulation aus. Soweit diese
Organisation der Produktion und der Verteilung in der Tat durchgeführt
wird, bricht sie die „heiligen Rechte" namentlich dieser
Kategorien. Doch wäre es lächerlich, anzunehmen, daß dadurch
die „Rechte der kapitalistischen Klasse in ihrer Gesamtheit
übertreten werden. Hier findet bloß eine Neuverteilung des
Mehrwertes in der Richtung der finanzkapitalistischen Gruppen
statt, eine Verwandlung des Handelsgewinns in Dividende oder
Zinsen, die von der Staatsbank ausgezahlt werden. Folglich
findet hier nicht eine Aufhebung des Mehrwertes statt, sondern
lediglich die Formänderung eines Teiles dieses Mehrwertes.
Gerade darin besteht das Wesen der staatskapitalistischen Organisation,
insofern es sich um die Kategorien des Gewanns und der
Verteilung des Mehrwerts handelt. W'as die Verringerung eines
gewissen Teiles des Mehrwertes und seines Abtretens an die
Arbeiter, als Versicherung gegen die Revolution, betrifft, so ist
dies eine nebensächliche Frage, der keine wesentliche Rolle zu-*)
Vergl. R. Hilferding: „Das Finanzkapital“ 9. Kapitel: Die Warenbörse,
„Die Kriegswirtschaft aber schließt die Börse und damit börte ihre
ganze Problematik auf.“ (E. Lederer: „Der Wirtschaftsprozeß im Kriege“.)