Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III.  tlAÜPTTEIL.

errichtete  das  Rote  Kreuz  neben  der  Arbeitsvermittlung,
die  allen  Fürsorgestellen  zur  Pflicht  gemacht  wurde,  zwei
Sammellager  für  Arbeiter,  von  wo  aus  diese  an  offene
Arbeitsstellen  weitergeleitet  werden  sollten,  und  zwar  das
eine  durch  Gründung  der  Zentraifürsorgestelle  in  Essen
im  Juni  1919,  das  andere  durch  Gründung  der  Zentralfürsorgestelle ­
  in  Münster  i.  W.  im  August  1919.
f)  MÖBELKOMMISSION.
Wenn  wir  in  dieser  Weise  alle  Stellen  hervorheben,
die  in  der  Hilfstätigkeit  für  die  vertriebenen  Elsaß-Lothringer ­
  stark  hervortreten,  ohne  daß  wir  auf  die  rechtlichen
Verhältnisse,  ob  selbständig  oder  untergeordnet,  ob  staatliche ­
  oder  private  Organisationen,  Rücksicht  nehmen,
müssen  wir  noch  zwei  Unterabteilungen  der  Ministerialabteilung
  für  Elsaß-Lothringen  im  Reichsministerium  des
Innern  anführen,  und  zwar  die  Möbelkommission  in  Kehl
und  die  Ausschüsse  zur  Feststellung  von  Kriegsschäden,
Liquidations-  und  Verdrängungsschäden  der  Vertriebenen.
Durch  ein  Abkommen  mit  Frankreich  ist  es  der  deutschen ­
  Regierung  endlich  im  November  1919  gelungen,
gegen  Zahlung  von  25  Millionen  Franken  (Goldwert)  die
Fahrnis  der  elsaß-lothringischen  Deutschen  von  der  im
Friedensvertrag  Frankreich  vorbehaltenen  Liquidation  zu
befreien.  Durch  eine  gemischte  Kommission  —  zwei  Deutsche ­
  und  zwei  Franzosen  —  werden  die  Anträge  auf  Ausfuhr ­
  dieser  persönlichen  Habe  der  Deutschen,  worunter
Frankreich  in  erster  Linie  Wohnungseinrichtungen,  Kleider, ­
  Wäsche,  Schmuck  und  Briefschaften  von  Einzelpersonen ­
  versteht,  bearbeitet.  Nicht  befreit  von  der  Liquidation ­
  sind  ‘die  zum  Gebrauch  in  kaufmännischen,  industriellen ­
  und  landwirtschaftlichen  Unternehmungen  bestimmten
Mobilien.  Diese  Kommission  nahm  nach  Erledigung  der
Vorarbeiten  Mitte  Januar  1920  ihre  Tätigkeit  auf.  Sie
untersteht  selbstverständlich  nicht  als  Kommission  als
solche  der  Ministerialabteilung  für  Elsaß-Lothringen  —
wie  aus  ihrer  Zusammensetzung  aus  Deutschen  und  Franzosen ­
  hervorgeht  —  sondern  ist  in  ihren  Funktionen
            
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