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III. tlAÜPTTEIL.
errichtete das Rote Kreuz neben der Arbeitsvermittlung,
die allen Fürsorgestellen zur Pflicht gemacht wurde, zwei
Sammellager für Arbeiter, von wo aus diese an offene
Arbeitsstellen weitergeleitet werden sollten, und zwar das
eine durch Gründung der Zentraifürsorgestelle in Essen
im Juni 1919, das andere durch Gründung der Zentralfürsorgestelle
in Münster i. W. im August 1919.
f) MÖBELKOMMISSION.
Wenn wir in dieser Weise alle Stellen hervorheben,
die in der Hilfstätigkeit für die vertriebenen Elsaß-Lothringer
stark hervortreten, ohne daß wir auf die rechtlichen
Verhältnisse, ob selbständig oder untergeordnet, ob staatliche
oder private Organisationen, Rücksicht nehmen,
müssen wir noch zwei Unterabteilungen der Ministerialabteilung
für Elsaß-Lothringen im Reichsministerium des
Innern anführen, und zwar die Möbelkommission in Kehl
und die Ausschüsse zur Feststellung von Kriegsschäden,
Liquidations- und Verdrängungsschäden der Vertriebenen.
Durch ein Abkommen mit Frankreich ist es der deutschen
Regierung endlich im November 1919 gelungen,
gegen Zahlung von 25 Millionen Franken (Goldwert) die
Fahrnis der elsaß-lothringischen Deutschen von der im
Friedensvertrag Frankreich vorbehaltenen Liquidation zu
befreien. Durch eine gemischte Kommission — zwei Deutsche
und zwei Franzosen — werden die Anträge auf Ausfuhr
dieser persönlichen Habe der Deutschen, worunter
Frankreich in erster Linie Wohnungseinrichtungen, Kleider,
Wäsche, Schmuck und Briefschaften von Einzelpersonen
versteht, bearbeitet. Nicht befreit von der Liquidation
sind ‘die zum Gebrauch in kaufmännischen, industriellen
und landwirtschaftlichen Unternehmungen bestimmten
Mobilien. Diese Kommission nahm nach Erledigung der
Vorarbeiten Mitte Januar 1920 ihre Tätigkeit auf. Sie
untersteht selbstverständlich nicht als Kommission als
solche der Ministerialabteilung für Elsaß-Lothringen —
wie aus ihrer Zusammensetzung aus Deutschen und Franzosen
hervorgeht — sondern ist in ihren Funktionen