Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III.  HAÜPTTEIL.

Es  folgen  Ratschläge,  wie  diese  Arbeitsvermittlung
am  besten  auszubauen  ist.
Im  übrigen  enthalten  die  Richtlinien  eine  Regelung
der  Beteiligung  der  Flüchtlinge  bei  der  Durchführung  der
Fürsorge,  die  Grundsätze  für  das  Vorgehen  in  den  einzelnen
speziellen  Fällen  und  Hinweise  darauf,  daß  die  Beamten
und  Ruhegehaltsempfänger  nicht  in  den  Rahmen  dieser
Fürsorge  gehören,  und  wie  für  diese  die  Verhältnisse  geregelt ­
  sind.  Auf  einige  dieser  Punkte  werden  wir  in  unserer ­
  späteren  Betrachtung  zu  sprechen  kommen.  Hervorgehoben ­
  sei  hier  nur  die  Beteiligung  der  Flüchtlinge  an  der
Ausübung  der  Fürsorge.  Sie  ist  in  den  einzelnen  Ländern
verschieden.  Aber  überall  sind  in  erster  Linie  die  Ortsgruppen ­
  des  Hilfsbundes  zur  Mitarbeit  herangezogen,  und
in  Fürsorgeausschüssen  sind  Flüchtlinge  mit  entscheidender
Stimme  vertreten.  Wir  sehen  hier  den  guten  Gedanken  verwirklicht, ­
  die  Flüchtlinge  selbst  über  die  Hilfsgesuche  ihrer
Leidensgenossen  mitentscheiden  zu  lassen,  weil  sie  allein
deren  Notlage  richtig  verstehen  und  würdigen  können.
Für  die  Flüchtlinge  selbst  und  für  die  deutsche  Volkswirtschaft ­
  ist  bei  einer  Beurteilung  der  Durchführung
dieser  Dauerfürsorge  ausschlaggebend,  ob  sie  nicht  einseitig ­
  in  der  Richtung  der  Unterstützung  ausgebaut  ist,
sondern  noch  vielmehr  in  der  Richtung  des  Wiederaufbaues
der  zerstörten  Existenzen.  Ein  solches  Hilfsunternehmen
muß  vollkommen  darauf  eingestellt  sein,  sich  so  rasch  als
möglich  überflüssig  zu  machen.  Unterstützungen,  die  nur
lebenerhaltend,  nicht  aber  neuaufbauend  wirken,  sind  eine
unproduktive,  dem  Volksganzen  schadende  Ausgabe.  In
gleicher  Weise  wirken  sie  zerstörend  auf  die  Unterstützten
selbst.  Sie  werden  mit  der  Zeit  arbeitsscheu  und  verlieren
das  ethische  Empfinden  dafür,  daß  nur  Nahrung  aus
eigenem  Erwerb  den  Arbeitsfähigen  ehrt.  Wir  haben  im
Hinblick  auf  den  Nachdruck,  den  die  Richtlinien  für  die
elsaß-lothringische  Flüchtlingsfürsorge  auf  die  Arbeitsvermittlung ­
  legen,  hervorgehoben,  daß  diese  Fürsorge  den
Gedanken  von  produktiver  Fürsorge  einerseits  und  unproduktiver ­
  andererseits  theoretisch  klar  ausführt.  Daß  es
            
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