Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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II. HAUPTTEIL. 
Grundlage für seine Auswirkung erhielt, kann zwar nicht 
zur Eeagrarisierung Deutschlands führen, bedeutet aber doch 
einen ersten Schritt in dieser Richtung und könnte mit 
einer gleichzeitigen Dezentralisierung der Industrie aus 
den Städten auf das platte Land eine große Bedeutung ge 
winnen. 
Aber auch Siedler im vollsten Sinne des Wortes melde 
ten sich in großer Zahl, Anwärter auf kleine und mittlere 
Bauernstellen, sowie auf Landarbeiterstellen mit Pacht 
land. Und trotzdem konnte die Siedelungsaktion bis heute 
keinen großenümfang annehmen. DieArmut unseres Volkes 
ist Schuld daran. Durch den Krieg und den Frieden von 
Versailles ist unsere Wirtschaft ausgesogen worden. Es 
fehlt an allem, was zur Errichtung von Wirtschaftsheim 
stätten nötig ist. Dieser Mangel äußert sich in ungeheuer 
hohen Preisen, die niemand zahlen kann. In erster Linie 
fehlt es an Baustoffen. Diese wieder fehlen vor allem 
infolge von Mangel an Kohle. Und hier befinden wir 
uns in einem circulus vitiosus! Kohle könnten wir mehr 
fördern, wenn wir mehr Bergarbeiter im Euhrgebiet an 
siedeln könnten. Es ist darum sehr zu begrüßen, daß 
von Staatswegen der Bau von Heimstätten für Bergarbeiter 
im Euhrgebiet besonders gefördert wird 1 ). 
Wir müssen hier etwas von der Behandlung der 
Eeagrarisierung Deutschlands abweichen, und die allge 
meine Wohnungsnot in Deutschland kurz betrachten. Denn 
nicht nur auf dem Lande und in den Eohstoffgebieten, wo 
jetzt neue Massen von Arbeitskräften untergebracht wer 
den müssen, mangelt es an Wohnungen. Das deutsche 
Volk hat nicht nur keine genügenden Arbeitsmöglichkeiten 
und zu wenig Brot, es leidet auch an einer Wohnungsnot, 
wie man sie bisher nicht kannte. Während vor dem Kriege 
jährlich durchschnittlich 200000 Wohnungen neu errichtet 
wurden, hat die Bautätigkeit während des Krieges fast 
völlig geruht. So fehlen heute, da auch im Jahre 1919 und 
1) Bestimmungen über die Gewährung von Beihilfen aus Eeichs- 
mitteln zur Errichtung yon ßergmannswohnungen vom 21. Jan. 1920- 
Zentralbl, f. d. Deutsche ßeich, S. 65.
	        
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