III. HAUPTTEIL.
DER WANDERUNGSVERLAUF UND DIE IM ZUSAMMEN
HANG DAMIT GETROFFENEN MASSNAHMEN.
A. ORGANISIERUNG UND ORGANE DER VER-
TRIEBENENHILFE.
1. ZÜSAMMENFASSENDE ORGANISATIONEN.
a) ZENTRALSTELLE FÜR DIE ELSASS-LOTHRINGISCHEN
BEAMTEN UND RÜHEGBHALT8EMPFÄNGER IM REICHSAMT
DES INNERN.
Durch den Artikel 6 des Waffenstillstandsvertrages
vom 11. November 1918 schien die Sicherheit aller Ein
wohner in Elsaß-Lothringen gewährleistet. Wir haben schon
im ersten Teil darauf hingewiesen, daß diese Ansicht
auch von deutscher amtlicher Seite geteilt wurde. Jedoch
die in den Revolutionstagen gegen altdeutsche Beamte, Ge
schäftsleute und Angestellte, sowie gegen diejenigen ein
heimischen Elemente, die man als Führer der deutschen
Sache zu betrachten gewohnt „war, gerichteten Drohungen
von seiten der Franzosenpartei im Lande ließen berechtigte
Zweifel an dieser feierlich verkündeten Sicherheit aller
Einwohner aufkommen. Die deutschgesinnten Einheimi
schen, die schon im Verlauf des Krieges die Gehässigkeit
der deutschfeindlichen Kreise unter den Elsaß-Lothringern
kennen gelernt hatten, sahen die kommende Entwicklung
bis zu einem gewissen Grad voraus. Ein altelsässischer
Stadtrat aus Kolmar hat das Verdienst, schon vor dem Ein
marsch der Franzosen bei den Reichsstellen in Berlin, unter
stützt von einigen dort ansässigen Elsaß-Lothringern und
durch den stellvertretenden elsaß-lothringischen Bundesrate
bevollmächtigten, auf die zu erwartende Ausweisung von
Beamten und Politikern aus Elsaß-Lothringen hingewiesen
zu haben.