Full text : Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

III.  HAUPTTEIL.

DER  WANDERUNGSVERLAUF  UND  DIE  IM  ZUSAMMENHANG ­
  DAMIT  GETROFFENEN  MASSNAHMEN.

A.  ORGANISIERUNG  UND  ORGANE  DER  VER-TRIEBENENHILFE.

1.  ZÜSAMMENFASSENDE  ORGANISATIONEN.
a)  ZENTRALSTELLE  FÜR  DIE  ELSASS-LOTHRINGISCHEN
BEAMTEN  UND  RÜHEGBHALT8EMPFÄNGER  IM  REICHSAMT
DES  INNERN.
Durch  den  Artikel  6  des  Waffenstillstandsvertrages
vom  11.  November  1918  schien  die  Sicherheit  aller  Einwohner ­
  in  Elsaß-Lothringen  gewährleistet.  Wir  haben  schon
im  ersten  Teil  darauf  hingewiesen,  daß  diese  Ansicht
auch  von  deutscher  amtlicher  Seite  geteilt  wurde.  Jedoch
die  in  den  Revolutionstagen  gegen  altdeutsche  Beamte,  Geschäftsleute ­
  und  Angestellte,  sowie  gegen  diejenigen  einheimischen ­
  Elemente,  die  man  als  Führer  der  deutschen
Sache  zu  betrachten  gewohnt  „war,  gerichteten  Drohungen
von  seiten  der  Franzosenpartei  im  Lande  ließen  berechtigte
Zweifel  an  dieser  feierlich  verkündeten  Sicherheit  aller
Einwohner  aufkommen.  Die  deutschgesinnten  Einheimischen, ­
  die  schon  im  Verlauf  des  Krieges  die  Gehässigkeit
der  deutschfeindlichen  Kreise  unter  den  Elsaß-Lothringern
kennen  gelernt  hatten,  sahen  die  kommende  Entwicklung
bis  zu  einem  gewissen  Grad  voraus.  Ein  altelsässischer
Stadtrat  aus  Kolmar  hat  das  Verdienst,  schon  vor  dem  Einmarsch ­
  der  Franzosen  bei  den  Reichsstellen  in  Berlin,  unterstützt ­
  von  einigen  dort  ansässigen  Elsaß-Lothringern  und
durch  den  stellvertretenden  elsaß-lothringischen  Bundesratebevollmächtigten, ­
  auf  die  zu  erwartende  Ausweisung  von
Beamten  und  Politikern  aus  Elsaß-Lothringen  hingewiesen
zu  haben.
            
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