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III. HAÜPTXEIL.
fürsorge für die Flüchtlinge, aber es fehlte jegliche Ein
heitlichkeit, und es war vor allem nicht geklärt, woher
die nötigen Geldmittel genommen werden sollten.
d) DAS BOTE KBEÜZ.
Am 1. Februar 1919 wurde diesem unklaren Zustand
ein Ende gemacht, indem die Unterstützung der vertrie
benen Elsaß-Lothringer dem Zentralkomitee des Boten
Kreuzes in Berlin von der Reichsregierung übertragen
wurde. Durch seine Ortsausschüsse, zusammengefaßt in
Landes- bzw. Provinzialvereinen, sollte das Bote Kreuz
diese Fürsorgetätigkeit ausüben. Die Mittel zur Durch
führung dieser Fürsorge stellte zu vier Fünftel das Beich,
um schließlich später die Geldbeschaffung ganz zu über
nehmen.
Diese Regelung fand nicht die Zustimmung aller
Vertriebenen. Das Bote Kreuz ist eine Organisation chari-
tativen Charakters. Die Vertriebenen wollten keine Wohl
tätigkeiten empfangen, sie empfanden es vielmehr als
ihr Recht, in ihrer Lage, in die sie als deutsche Staats
bürger gekommen waren, vom Deutschen Beich unter
stützt zu werden. Aber bei der Verteilung der Vertriebenen
über das ganze Reich konnte die Reichsregierung bei der
trostlosen Finanzlage nicht daran denken, eine Neuorgani
sation für die Unterstützung der vertriebenen Elsaß-Loth
ringer zu schaffen, abgesehen davon, daß sofortige Hilfe
nottat, und eine Organisation Wochen und Monate zur
Einrichtung bedurft hätte.
Die Fürsorge für die Vertriebenen den Gemeinden an
zuvertrauen, schien im Interesse der Flüchtlinge selbst
nicht geraten. Eine engherzige schematische Behandlung
der Flüchtlinge wäre zu befürchten gewesen. Im Boten
Kreuz sah man insbesondere wegen seines charitativen
Charakters die geeignete Organisation, um die Unterstützung
den Einzelfällen anzupassen.
Eine Angliedcrung der Vertriebenenfürsorge an die
Erwerbslosenfürsorge war schon hinsichtlich dieser Ver
schiedenheit der einzelnen Fälle nicht durchführbar. Die