Full text: Die Eingliederung der vertriebenen Elsass-Lothringer in das deutsche Wirtschaftsleben im Augenblick seines Tiefstandes

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III. HAÜPTXEIL. 
fürsorge für die Flüchtlinge, aber es fehlte jegliche Ein 
heitlichkeit, und es war vor allem nicht geklärt, woher 
die nötigen Geldmittel genommen werden sollten. 
d) DAS BOTE KBEÜZ. 
Am 1. Februar 1919 wurde diesem unklaren Zustand 
ein Ende gemacht, indem die Unterstützung der vertrie 
benen Elsaß-Lothringer dem Zentralkomitee des Boten 
Kreuzes in Berlin von der Reichsregierung übertragen 
wurde. Durch seine Ortsausschüsse, zusammengefaßt in 
Landes- bzw. Provinzialvereinen, sollte das Bote Kreuz 
diese Fürsorgetätigkeit ausüben. Die Mittel zur Durch 
führung dieser Fürsorge stellte zu vier Fünftel das Beich, 
um schließlich später die Geldbeschaffung ganz zu über 
nehmen. 
Diese Regelung fand nicht die Zustimmung aller 
Vertriebenen. Das Bote Kreuz ist eine Organisation chari- 
tativen Charakters. Die Vertriebenen wollten keine Wohl 
tätigkeiten empfangen, sie empfanden es vielmehr als 
ihr Recht, in ihrer Lage, in die sie als deutsche Staats 
bürger gekommen waren, vom Deutschen Beich unter 
stützt zu werden. Aber bei der Verteilung der Vertriebenen 
über das ganze Reich konnte die Reichsregierung bei der 
trostlosen Finanzlage nicht daran denken, eine Neuorgani 
sation für die Unterstützung der vertriebenen Elsaß-Loth 
ringer zu schaffen, abgesehen davon, daß sofortige Hilfe 
nottat, und eine Organisation Wochen und Monate zur 
Einrichtung bedurft hätte. 
Die Fürsorge für die Vertriebenen den Gemeinden an 
zuvertrauen, schien im Interesse der Flüchtlinge selbst 
nicht geraten. Eine engherzige schematische Behandlung 
der Flüchtlinge wäre zu befürchten gewesen. Im Boten 
Kreuz sah man insbesondere wegen seines charitativen 
Charakters die geeignete Organisation, um die Unterstützung 
den Einzelfällen anzupassen. 
Eine Angliedcrung der Vertriebenenfürsorge an die 
Erwerbslosenfürsorge war schon hinsichtlich dieser Ver 
schiedenheit der einzelnen Fälle nicht durchführbar. Die
	        
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