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III. HAÜPTXEIL.
fürsorge für die Flüchtlinge, aber es fehlte jegliche Einheitlichkeit,
und es war vor allem nicht geklärt, woher
die nötigen Geldmittel genommen werden sollten.
d) DAS BOTE KBEÜZ.
Am 1. Februar 1919 wurde diesem unklaren Zustand
ein Ende gemacht, indem die Unterstützung der vertriebenen
Elsaß-Lothringer dem Zentralkomitee des Boten
Kreuzes in Berlin von der Reichsregierung übertragen
wurde. Durch seine Ortsausschüsse, zusammengefaßt in
Landes- bzw. Provinzialvereinen, sollte das Bote Kreuz
diese Fürsorgetätigkeit ausüben. Die Mittel zur Durchführung
dieser Fürsorge stellte zu vier Fünftel das Beich,
um schließlich später die Geldbeschaffung ganz zu übernehmen.
Diese Regelung fand nicht die Zustimmung aller
Vertriebenen. Das Bote Kreuz ist eine Organisation charitativen
Charakters. Die Vertriebenen wollten keine Wohltätigkeiten
empfangen, sie empfanden es vielmehr als
ihr Recht, in ihrer Lage, in die sie als deutsche Staatsbürger
gekommen waren, vom Deutschen Beich unterstützt
zu werden. Aber bei der Verteilung der Vertriebenen
über das ganze Reich konnte die Reichsregierung bei der
trostlosen Finanzlage nicht daran denken, eine Neuorganisation
für die Unterstützung der vertriebenen Elsaß-Lothringer
zu schaffen, abgesehen davon, daß sofortige Hilfe
nottat, und eine Organisation Wochen und Monate zur
Einrichtung bedurft hätte.
Die Fürsorge für die Vertriebenen den Gemeinden anzuvertrauen,
schien im Interesse der Flüchtlinge selbst
nicht geraten. Eine engherzige schematische Behandlung
der Flüchtlinge wäre zu befürchten gewesen. Im Boten
Kreuz sah man insbesondere wegen seines charitativen
Charakters die geeignete Organisation, um die Unterstützung
den Einzelfällen anzupassen.
Eine Angliedcrung der Vertriebenenfürsorge an die
Erwerbslosenfürsorge war schon hinsichtlich dieser Verschiedenheit
der einzelnen Fälle nicht durchführbar. Die