Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Organisation.

Tatsachen,  so  ist  bei  der  Ordnung  die  Gruppierung  nach  ähnlichen  und  unähnlichen ­
  Erscheinungen  als  grundlegendes  Merkmal  anzusehen.
Ordnung  ist  die  Bildung  und  Zusammenstellung  verschiedenartiger  Erscheinungen ­
  nach  dem  Merkmal  ihrer  Ähnlichkeit,  ist  das  Zusammenstellen  dessen,
was  ähnlich  ist,  und  das  Trennen  dessen,  was  unähnlich  ist.  Es  ist  einleuchtend,
daß  die  Ähnlichkeit  der  Merkmale  nicht  immer  und  ohne  weiteres  festliegt;  sie
hängt  ab  von  gemeinsamen  Eigenschaften  und  von  ursächlichen  und  entwicklungsbedingten ­
  Zusammenhängen.  Erste  Aufgabe  allen  Ordnens  ist  daher  die
Feststellung  (Auffindung  oder  Ausbildung)  der  Ähnlichkeiten  oder  Gemeinsamkeiten ­
  der  zu  ordnenden  Bedingungen  (Gegenstände,  Begriffe  und  Tatsachen
und  Anweisungen).  Die  so  gefundenen  Merkmale  werden  dann  in  einzigartiger
Weise  hervorgekehrt,  vergröbert,  verdeutlicht  und  schärfer  gekennzeichnet,
was  oft  durch  Anbringen  von  äußeren  Sinnbildern  —  Zeichen,  Zahlen,  Buchstaben, ­
  Paragraphen,  Reitern,  Lampen,  Klingeln,  Farben  —  sinnfällig  gemacht
wird.  Endlich  werden  die  ähnlichen  Einzelheiten  in  bestimmter  Weise  zusammengestellt, ­
  entweder  durch  einfache  zeitliche  (historische)  oder  räumliche  Anreihung
oder  aber  durch  Staffelung  und  Einschaltung  nach  sachlichen  und  begrifflichen
Merkmalen.
Der  durch  das  Ordnen,  also  durch  das  Trennen  und  Zusammenstellen  ähnlicher
und  unähnlicher  Erscheinungen  hervorgerufene  Zustand  stellt  die  Ordnung  dar,
die  sich  sowohl  als  Gesellschafts-,  Staats-,  Rechts-  und  Wirtschaftsordnung  zeigt,
als  auch  im  Betrieb  als  Ordnung  der  betrieblichen  Maßnahmen  und  Mittel,  als
Rangordnung,  Haus-,  Dienst-  und  Arbeitsordnung,  als  Ordnung  der  Räume  und
Hilfsmittel.  Immer  ist  es  eine  Zusammenstellung:  gleichartige  oder  gleichbleihende
  Anweisungen,  gleichartige  Zeitpunkte  oder  Fristen,  gleichartige  Arbeitsstellen, ­
  Arbeitsverfahren,  Arbeitsverrichtungen,  gleiche  Handreichungen,  gleiche
Ablage,  gleiche  Plätze  im  Raum  oder  in  der  Befugnis-  oder  Gehaltsstufung  werden
festgelegt  und  ergeben  so  das  sinnvolle  Ineinandergreifen,  das  den  ordnungsmäßigen ­
  Betriebsablauf  darstellt.  Das  Ziel  ist,  daß  nichts  verfälscht,  vertauscht,  vergessen ­
  werden  kann,  daß  alles  nach  seiner  Art  zu  seiner  Zeit  an  seinem  Platz  erledigt ­
  wird.  „Was  aber  nicht  an  seinem  Platz  steht  und  dort  verwendet  wird,  wo
es  seiner  inneren  Natur  nach  hingehört,  ist  Gerümpel  und  Schmutz 1 .“
Die  Anwendungsmöglichkeiten  des  Ordnens  im  Wirtschaftsbetrieb  sind  so
umfassend  und  unmittelbar  einleuchtend,  daß  oft  nur  ganz  besonders  durchgebildete ­
  Verfahren  als  Ordnung  angesehen  werden,  vieles  —  und  nicht  immer  das
Unwesentlichste  —  aber  als  selbstverständlich  hingenommen  wird.  Grundsätzlich
stellt  jedoch  jede  Herausbildung  und  Zusammenfassung  von  Ähnlichem  aus  verschiedenartigen ­
  Erscheinungen  ein  Ordnen  dar.
Demnach  ist  also  die  Schaffung  der  Sprache,  der  Schrift-  und  Zahlenzeichen
wie  auch  die  feste  Zusammenstellung  wiederkehrender  gleicher  Erscheinungen  in
den  Beziehungen  der  Erde  zu  Sonne  und  Mond  —  als  Ursprung  unserer  Zeiteinteilung ­
  nach  Stunden  und  größeren  Einheiten  (Morgen,  Mittag,  Abend,  Nacht;
Woche,  Monat,  Jahr;  Frühling,  Sommer,  Herbst  und  Winter)  —  als  ordnende
Tätigkeit  des  menschlichen  Geistes  anzusprechen.
Es  wird  schwierig  sein,  in  brauchbarer  Weise  eine  Trennung  zu  ermöglichen
zwischen  der  allgemeinen  menschlichen  Ordnung  und  der  des  einzelnen  Wirtschaftsbetriebes. ­
  Sie  soll  in  der  Weise  versucht  werden,  daß  hier  nur  das  Ordnen
der  betrieblichen  Grunddinge  (Personen,  Sachen,  Verfahren,  Anweisungen,  Begriffe) ­
  insoweit  behandelt  wird,  als  sie  dem  besonderen  Zweck  des  Organisierens  im
Wirtschaftsbetrieb  in  erster  und  augenscheinlicher  Linie  dienen.  Es  mag  über1 ­

  Daquö:  S.  158.
            
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