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Die Organisation.
Setzung nach Rechten und Pflichten, die Bezeichnung der einzelnen Mitarbeiter, die Angabe
der festgelegten Dienstwege für einzelne Geschäftsvorfälle, die Maßnahmen zur Herbeiführung
und Durchführung von Beschlüssen, die Wege der Beschaffung und die Erläuterung aller
Hausgesetze und Dienstanweisungen, die Art und Mittel der Bekanntmachungen (Ordnungs
und Übersichtstafeln, Meldetafeln, Anschlagtafeln usw.), die Arten und die Wege des dienst
lichen Verkehrs und die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel und Einrichtungen, Bekannt
machungen über die vorhandenen Ausschüsse und Sitzungen, ferner eine Beschreibung über
den Umfang und die Handhabung des Protokollwesens, wichtige Angaben über Sonderein
richtungen, Signaturen und Farben, Haushalts-,Wirtsohafts- und Betriebspläne, Bezeichnung
der Revisoren und Anordnung von Revisionen und Kontrollen u. ä. m. Kurz: die Geschäfts
ordnung gibt die für lange Zeit gleichbleibenden Mittel, Einrichtungen und Maßnahmen an,
welche einen gleichmäßigen Ablauf der Arbeiten, ein gleichmäßiges Verhalten der Betriebs
angehörigen und damit einen reibungslosen Zusammenklang des Betriebes bezwecken.
Um auch den unteren Dienststellen die Arbeitspflichten und Rechte kenntlich
zu machen, um mündliche Unterweisungen auf ein Mindestmaß beschränken zu
können, vor allem aber, um eine gleichartige und gleichmäßige Behandlung aller
Betriebsangehörigen zu gewährleisten, ist eine Betriebsordnung erforderlich und
auch vom Gesetzgeber für alle Gewerbebetriebe (über 20 Mann) vorgeschrieben.
Sie muß laut Gesetz bestimmte Angaben enthalten (früher GO. § 139 K und
Betriebsrätegesetz § 66; jetzt: AOG. § 27), so z.B. Anfang und Ende der täglichen
Arbeitszeiten und Pausen, die Zeit und die Art der Lohnzahlungen, Angaben über
die Berechnung der Akkord- und Gedingearbeit — soweit im Betrieb üblich —, die
Kündigungsfristen und Kündigungsgründe, sofern sie von den gesetzlichen Be
stimmungen abweichen sollen, sowie Art, Höhe und Zweck der zu verhängenden
Bußen und die Verwendung der verwirkten Geldbeträge. Neben diesen Muß-
Bestimmungen sind vom Gesetzgeber Vorschriften angegeben, welche in einer
Betriebsordnung nicht enthalten sein dürfen. Dies sind u. a. Strafbestimmungen,
die das Ehrgefühl oder die guten Sitten verletzen, ferner Geldstrafen, welche die
Höhe des durchschnittlichen halben Tagesverdienstes überschreiten (bei Tätlich
keiten gegen Mitarbeiter und bei erheblichen Verstößen gegen die Ordnung und
Sicherheit des Betriebes) u. a. m. Neben diesen gebotenen und verbotenen Be
stimmungen können nach dem Willen des Betriebsführers in der Betriebsordnung
z. B. Vorschriften enthalten sein, die sich auf die Ordnung des Betriebes und das
Verhalten der Arbeiter im Betriebe beziehen, Vorschriften über das Verhalten von
Kindern und Jugendlichen außerhalb des Betriebes und über das Verhalten der
Arbeiter bei Benutzung der Wohlfahrtseinrichtungen u. a.
Doch sind derartige Verhaltungsmaßregeln meistens in den sog. Hausord
nungen niedergelegt, welche die Wege des inneren Verkehrs und des Zureoht-
findens in den Räumen und Hilfseinrichtungen des Betriebes angeben. Sie regeln
ferner die Verwendung, Aufbewahrung, Instandhaltung sowie den Ersatz von
Werkzeugen und Materialien, wie auch die Pflichten der Arbeiter hinsichtlich der
zu beobachtenden Sorgfalt und Vorsicht im Betriebe, die Meldung von Mängeln,
Unregelmäßigkeiten und Störungen, das Verbot von Änderungen an Arbeits
mitteln oder ergangenen Anweisungen eigenmächtiger Art. Außerdem sind oft
noch Bestimmungen angegeben über das Betreten und Verlassen der Säle und
Gebäude, die Haftung für Versäumnisse jeder Art, den körperlichen Zustand und
die Art der Kleidung, Pünktlichkeit, Unterordnung und Arbeitswillen, Erlaubnis
oder Verbot des Rauchens, Aufbewahrung von Nahrungsmitteln oder Bereitung
von Mahlzeiten, Unterbringung von Kleidungsstücken, Gepäckstücken usw. Be
sonders wichtig sind Anordnungen über die Gelände- und Raumaufteilung, die
Einteilung und Bezeichnung der Stockwerke und Zimmer und die Bezeichnung
der Stellen, wo Schlüssel, Wachorgane, Peuerlösch-Ordnungen und - Geräte, Samm
lungen, Inventarien usw. zu finden sind. Ferner sind Angaben über Ausgangs
erlaubnis, Urlaub und Reisen und die Stellen, an die Anträge dieser Art gerichtet