Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Organisation.

es  werden  dann  alle  Hilfsmittel  der  Abteilungen  in  den  betreffenden  Farben  bestrichen  oder
beklebt,  um  das  sofortige  Erkennen  zu  fördern  und  Verschleppen  und  Vertauschen  zu  verhindern; ­
  in  einzelnen  Fällen  sind  sogar  ganze  Räume  entsprechend  gestrichen  worden.
Wegen  der  guten  Übersicht  und  Auffälligkeit  sind  auch  Lichtzeichen  beliebt.  Sie
können  dauernd  oder  periodisch  sein,  gleichmäßig  oder  flimmernd  leuchten,  sie  dienen  zur
Kennzeichnung  bestimmter  Befehle  und  Anordnungen:  Arbeitstätigkeit  oder  Schluß,  Beginn
oder  Ende  einer  Besprechung,  wo  zu  erreichen,  Achtung!  Ihre  Verbindung  mit  Farben  ist
besonders  zweckmäßig  und  vor  allem  für  Verkehrsregelung  aller  Art  gebräuchlich:  rot  =  besetzt; ­
  grün  =  frei;  weiß  =  Achtung!  In  Warenhäusern  dient  zur  Verkehrsregelung,  besonders
bei  Fahrstühlen,  die  Leuchtschrift.  Sie  ordnet  auf  einfache  Weise  die  Wartenden  und  vermeidet ­
  eilige  und  lästige  Fragen.  Auch  zur  Übermittlung  von  Mitteilungen,  zur  Ansage  bestimmter ­
  Ereignisse  oder  zur  Veranlassung  von  Vorgängen  sind  Such-  und  Rufzeichen  als  Lichtzeiohen
  insofern  günstig,  als  sie  ohne  die  oft  störenden  Geräusche  anderer  Verständigungsmittel
arbeiten  und  —  im  Gegensatz  zu  festen  Schriftzeichen  —  nur  zeitweilig  bei  Bedarf  aufleuchten
und  verschwinden.  Als  Beispiel  sei  die  Verständigung  durch  Liohtzeichen  zwischen  Küche  und
Bedienung  im  Hotel-  und  Gasthausgewerbe  erwähnt.
Weitere  Ordnungssymbole  sind  Lautzeiohen(  Klingel,  Rufe,  Hupen);  sie  finden  besondere
Anwendung  zur  Kennzeichnung  gleicher  Zeitabschnitte,  das  einfachste  Mittel  ist  der  periodische ­
  Gongsohlag  der  Uhr.  Im  Wirtsohaftsbetrieb  wird  durch  Gong  oder  Klingeln  Beginn
und  Ende  der  Arbeit  und  der  Pausen  angezeigt.
Schließlich  sind  noch  die  Bewegungszeiohen  (Winke)  anzuführen,  welche  im  Wirtschaftsbetriebe ­
  jedoch  nur  bei  großen  Arbeiten  (Bauten)  verkommen;  lediglich  Verkehrsbetriebe ­
  (Eisenbahn,  Sohiffsbetriebe)  haben  einen  gut  ausgebildeten  Signaldienst  durch  Bewegungszeichen ­
  .
b)  Die  Ordnungseinrichtungen.  Auf  der  zweiten  Stufe  des  Ordnens  wird  der  zu
ordnende  Stoff  nach  den  Merkmalen,  die  durch  Symbole  verdeutlicht  und  festgelegt  sind,
zusammengefaßt.  Hier  ist  eine  Darstellung  der  Geräte  notwendig,  welche  einer  räumlichen
Zusammenfassung  dienen.
Typisch  ist  der  Vordruck;  er  faßt  bestimmte  gleichartige  Gesohäftsvorfälle  zusammen  und
sichert  ihre  fortlaufende  gleichartige  Ausführung.  Zu  unterscheiden  ist  der  Korrespondenzvordruck ­
  (als  Bestell-,  Orientierungs-  und  Kassenvordruok)  und  der  Berichtsvordruck.
Zur  Aufbewahrung  von  Schriftgut  bzw.  zur  Festhaltung  bestimmter  Vorgänge  in  schriftlicher ­
  Form  dienen  Mappen,  Ordner,  Hefte,  Bücher  (zum  Beispiel  Kontobuch,  Protokollbuch,
Kalkulationsbuch,  Auftragsbuch),  die  Kartei  mit  ihren  verschiedenen  Hilfsmitteln  (Tab,
Kerbsohnitt,  Reiter  usw.).  Sie  unterscheiden  sich  lediglich  durch  technische  Einzelheiten  und
durch  die  Art  und  Form,  in  der  das  aufbewahrte  Schriftgut  mit  ihm  verbunden  ist.  Dabei  ist
das  Buch  als  typisches  Hilfsmittel  der  Ordnungsreihe  anzusprechen,  während  die  Kartei
—  weniger  ausgeprägt  auch  Ordner  und  Hefter  —  auch  eine  Gruppierung  zulassen.
Lediglich  angeführt  werden  sollen  zum  Schluß  die  Ordnungsmöbel:  Gestelle,  Fächer  usw.,
über  die  eine  Flut  von  Veröffentlichungen  vorliegt,  welche  zwar  meist  von  den  Herstellern
oder  Händlern  stammen,  aber  trotzdem  für  den  praktischen  Organisator  von  großem  Wert
sind.  Hier  jedoch  können  sie  nur  als  Merkposten  eingesetzt  werden.
IV.  Die  Aufgabengliederung.
1.  Wesen  und  Arten.  Die  Aufgabengliederung  ist  im  Grunde  als  eine  Fortführung ­
  der  Ordnung  anzusehen:  sie  unterteilt  die  im  Betrieb  anfallenden  Aufgaben ­
  nach  Gesichtspunkten  der  Gleichartigkeit  einzelner  Arbeitsvorrichtungen,
Leistungsmöglichkeiten  oder  Zeitabschnitten.  Daher  soll  hier  statt  der  gewöhnlichen ­
  Bezeichnung  Arbeitsteilung,  unter  der  der  Fragenkreis  im  Schrifttum  zumeist ­
  behandelt  wird,  der  Oberbegriff  Aufgabengliederung  gesetzt  werden,  da  einmal ­
  der  Begriff  Arbeit  für  den  Umfang  der  zu  erfassenden  Fragen  zu  eng,  der
Ausdruck  Teilung  gegenüber  Gliederung  aber  insofern  nicht  genau  ist,  weil  er  den
„organisatorischen  Zusammenhang,  in  dem  die  Teile  bleiben  müssen“ 1 ,  nicht  mit
ausdrückt.
So  einfach  jedoch  die  gegebene  Erklärung  sich  der  oberflächlichen  Betrachtung
darbietet,  so  verwirrend  zeigt  sie  sich  der  tieferen  Einsicht.  Die  Vielheit  und
Mannigfaltigkeit  der  betrieblichen  Aufgaben  ist  bereits  früher  aufgezeigt  worden.
An  dieser  Stelle  wird  es  notwendig,  für  die  Vielgestaltigkeit,  die  jeden  Wirtschafts-1
 Nicklisoh:  Die  Betriebswirtschaft,  S.  242;  auch  Hellpaoh:  Zur  Arbeits-  und  Betriebsteihmg
  (das  Problem  der  Arbeitsgestaltung).
            
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