Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

Die  Aufgabenverkettung.

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gestellt:  mehrere  Versandanzeigen,  Rechnungen,  Paketaufschrift  und  Einlage,
Buchungsbelege,  Karteizettel,  Benachrichtigung  an  Vertreter,  Filialen  oder  Auslieferungslager ­
  und  andere  Vordrucke  in  praktisch  beliebiger  Zahl  und  Form.
Es  zeigt  sich  eben  überall  in  den  unteren  Stufen  der  Aufgabenerledigung  eine
Neigung  zur  Abteilungsbildung,  die  als  stärkste  Zusammenfassungswirkung  anzusprechen ­
  ist.  Dabei  ist  die  Maschine  in  Werkstatt  und  Büro  nicht  nur  als  Zerreissungs-,
  sondern  auch  als  Sammlungsfaktor  anzusehen,  da  häufig  nur  durch  das
Vorhandensein  eines  geeigneten  Apparates  eine  zeitlich  zusammengedrängte  Erledigung ­
  möglich  geworden  ist  und  somit  eine  Ansammlung  von  Aufgaben  denkbar
war.  Erst  das  Diktaphon  machte  eine  völlige  Unabhängigkeit  des  Diktierens  vom
Schreiben  möglich,  indem  nun  je  nach  Bedarf  in  den  Apparat  hineingesprochen
und  nacheinander  in  fortlaufender  Folge  die  Diktate  in  die  Maschine  übertragen
werden  können  (daß  die  Handhabung  Schwierigkeiten  bereitet,  steht  der  grundsätzlichen ­
  Möglichkeit  nicht  entgegen).
Als  Abteilungsbildung  im  eigentlichen  Sinne  ist  zu  erwähnen:  die  Zusammenfassung ­
  bestimmter  Aufgaben  zu  Aufgabengruppen,  welche  meist  in  Abteilungen
vor  sich  geht.  Auch  hier  sind  mehrere  Merkmale  wirksam,  so  etwa  das  reine  Raumprinzip ­
  (Stockwerksabteilungen  im  Warenhaus  mit  vollkommen  ungleichartigen
Sachgebieten,  Lager  I,  Lager  II  nach  Räumen  zusammengefaßt,  ohne  auf  die  gelagerten ­
  Objekte  oder  sonstige  Gesichtspunkte  zu  achten).  Diese  Anordnung  ist  jedoch ­
  selten,  vielmehr  wird  immer  ein  weiterer  Gesichtspunkt  mitsprechen,  etwa  die
Persönlichkeit  oder  das  Objekt  oder  die  Verrichtung,  so  daß  also  die  Abteilung  als
Zusammenfassung  von  Aufgaben  unter  räumlichen,  gegenständlichen,persönlichen,
verrichtungsbedingten  oder  sonstigen  Merkmalen  anzusehen  ist.  Meist  werden
örtliche  Gesichtspunkte  dabei  eine  Rolle  spielen,  doch  ist  dies  nicht  wesentlich;
oft  hat  räumliches  Beisammensein  mit  einheitlichen  Aufgaben  nichts  zu  tim 1 .  In
der  Begriffsfestlegung  ist  jedoch  ebensowenig  das  Vorliegen  einheitlicher  Aufgaben ­
  enthalten;  es  können  vielmehr  ganz  verschiedene  Aufgaben  in  einer  Abteilung ­
  ihre  Erledigung  finden,  zum  mindesten  ist  keine  Grenze  zu  ziehen.  Das
beweist  schon  die  in  der  Praxis  sehr  verschiedenartige  Zusammenfassung  von  Aufgaben ­
  zu  einer  Abteilung:  so  hat  etwa  die  A.  Opel  A.-G.  (s.  Schaubild  3/4  S.  144)
ihre  Ersatzteilfabrikation  dem  Kundendienst  angegliedert  und  diese  der  Verkaufsabteilung ­
  unterstellt,  während  etwa  die  Mercedes-Büromaschinen-Werke  zwar
auch  die  Herstellung  ihrer  Ersatzteile  der  Abteilung  Kundendienst  unterstellten,
diese  jedoch  als  selbständige  Abteilung  mit  einer  sehr  umfassenden  Außen-  und
Innenorganisation  behandeln.
Auch  herrschen  über  den  Grad  und  den  sachlichen  Umfang  der  Zusammenfassung  zu
Abteilungen  keine  festen  Vorstellungen:  sowohl  einzelne  Zimmer  (Büros),  als  auch  Stockwerke, ­
  ganze  Häuser  oder  Häuserblocks  werden  als  Abteilungen  bezeichnet.  Im  Hinblick
auf  einen  störungsfreien  und  dauerhaften  Arbeitsablauf  sollten  die  Abteilungen  jedoch  nicht
zu  klein  sein,  da  „die  Schwierigkeiten  in  der  Heranbildung  eines  guten  Nachwuchses  häufig  in
einer  zu  starken  Aufgliederung  der  Aufgabengebiete 1  2 “  liegen,  und  weil  jede  Abteilungsbildung
zwangsläufig  eine  gewisse  Aussonderung  bedingt.
So  glaubt  Dinkelbach  3  (der  sich  offenbar  auf  die  Verhältnisse  bei  den  Vereinigten  Stahlwerken ­
  A.-G.  stützt),  daß  die  „kaufmännischen  Aufgabengebiete“  Einkauf,  Verkauf,  Finanzen
und  Rechnungswesen  genügten  und  nicht  weiter  unterteilt  werden  sollten.  Dabei  sind  die
„Verwaltungs“-Auf  gaben  (nach  Nordsieok)  vorher  ausgegliedert  worden,  was  aus  seiner  Bemerkung ­
  hervorgeht,  daß  „bei  größeren  Unternehmungen  sich  außer  diesen  Aufgabengebieten
zur  Behandlung  von  Personal-,  Rechts-  und  Steuerfragen  u.  dgl.  oft  Sondergebiete  ergeben“  4 .
(Es  bleibt  dahingestellt,  ob  diese  Art  der  Zusammenfassung  zu  Abteilungen,  die  Dinkelbach

1  Nordsieok:  Sohaubildliohe  Erfassung,  S.  12.
2  Dinkelbach;  Gegenwartsfragen  der  kaufmännischen  Betriebswirtschaft.  Stahl  u.
Eisen  Jg.  52  (1932),  H.  47,  S.  1146.
3  Dinkelbach:  S.  1146.  4  Dinkelbach:  S.  1147.
            
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