Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Organisation.

sind:  Syndizierte  Walzwerkserzeugnisse  in  Düsseldorf,  Fein-  und  Weißbleche  in  Köln,  Roheisen ­
  und  Eisenguß  in  Gelsenkirchen  usw.;  der  Verkauf  von  Spezialerzeugnissen  blieh  dagegen
bei  den  einzelnen  Werken 1 .
Für  die  Großbanken  ist  diese  Frage  seit  langem  brennend,  worauf  schon  Leitner  aufmerksam ­
  macht,  wenn  er  feststellt,  daß  die  übliche  Zusammenfassung  und  Aneinanderreihung  der
innerbetrieblichen  Arbeit  nach  dem  Gegenstand  (Effekten,  Coupons,  Wechsel  usw.),  dann
nach  Kunden  in  der  Kontokorrentabteilung  einer  Nachprüfung  hinsichtlich  der  Wirtschaftlichkeit ­
  bedarf,  und  daß  auch  eine  andere  Gruppenbildung  denkbar  sei 1  2 .  Die  DD-Bank  hat  in
der  letzten  Zeit  aus  diesem  Grunde  und  auch  in  folgerichtiger  Durchführung  der  Abteilungskalkulation ­
  eine  völlige  Umstellung  ihrer  Abteilungen  vorgenommen 3 .  Sie  faßt  das  laufende
Geschäft  zu  einzelnen  Gruppen  zusammen:  RN  =  Reioh-Niohtbanken,  RB  =  Reich-Banken,
„Ausland“  und  „Beamte“.  Die  Gruppe  RN  ist  unterteilt  in  8  Abteilungen,  welche  alphabetisch
nach  Kunden  geordnet  und  abgetrennt  sind,  während  die  Gruppe  „Ausland“  4  Abteilungen
enthält,  die  nach  Ländern,  jedoch  nicht  streng  regional,  gruppiert  sind.  Das  Kennzeichnende
ist  nun  der  Aufbau  einer  derartigen  Abteilung;  sie  enthält  Direktion,  Sekretariat,  Giro-  und
Korrespondenzabteilung,  Buchhaltung,  Expedition  und  Registratur,  stellt  also  eine  vollkommene ­
  kleine  Bank  innerhalb  der  DD-Bank  dar.  Auch  die  räumliche  Aufteilung  ist  so  gehalten:
je  eine  Abteilung  (RN  1,  RN  2  ...)  ist  in  einem  Raum  untergebracht,  welcher  sogar  einen
Schalter  enthält,  an  dem  die  Kundschaft  Auskunft  einholen  oder  Rücksprache  halten  kann.
Die  Sondergesohäfte  sind  dabei  jedoch  wieder  herausgenommen  und  bilden  als  Zentrale  Betriebsabteilungen ­
  (Zentralkasse,  Zentraldevisenabteilung,  Zentralwechselabteilung,  Zentralscheckabteilung, ­
  Zentraleffektenabteilung)  die  sog.  „Bank  der  Banken“  innerhalb  des  Hauptgeschäfts ­
  Berlin  der  DD-Bank  (s.  hierzu  Abb.  5  S.  64,  das  nach  Angaben  der  Bank  selbst
entworfen  wurde).
3.  Die  Regelung  der  Aufgaben.  Zur  Regelung  der  Aufgaben,  d.  h.  der  Aus-  und
Gleichrichtung  der  Aufgaben  nach  Menge,  Güte,  Art,  Zeit  und  ähnlichen  Gesichtspunkten ­
  gehören  im  einzelnen  die  Aufgaben  der  zweckmäßigen  Vorbereitung  und
Führung  aller  betrieblichen  Arbeiten;  also  die  Bereitstellung  der  erforderlichen
Materialien,  Arbeitskräfte  und  Arbeitsmittel,  die  Festlegung  und  Überwachung
der  Zeiten,  die  Verteilung  (Zuweisung  und  Zuführung)  der  Arbeitsstücke  und  der
laufende  Aufsichtsdienst.  Es  ist  im  Grunde  das,  was  Taylor  in  der  Aufspaltung
der  „Meisterfunktionen“  gefordert  hat:
a)  die  Anleitung  der  Arbeit,  d.  h.  die  vorbereitenden  Überlegungen  über  die  Art  und  Mittel
der  Axbeitserledigung  (ob  Maschine  oder  Hand,  Durchschrift  oder  Druck,  mündlich  oder
schriftlich  usw.)  und  die  Festlegung,  wo  und  wann  im  einzelnen  die  Erledigung  vor  sich  gehen
soll  oder  kann;
b)  die  Vorrichtung  der  Arbeit,  d.  h.  die  Prüfung,  ob  alle  Arbeitsmittel  und  Stücke  in  genügender ­
  Verfassung  und  Menge  zur  rechten  Zeit  vorhanden  sind,  ob  und  was  zur  Erledigung
noch  beschafft  werden  muß  und  ob  die  Beschäftigung  richtig  verteilt  ist;
c)  die  Verteilung  der  Arbeit,  d.  h.  die  Bearbeitung  und  Ausgabe  der  von  der  Leitung  in
großen  Zügen  festgelegten  täglichen  Arbeitsanweisungen,  ferner  die  Festlegung  der  Arbeitsreihenfolge ­
  und  auch  die  Zuweisung  und  die  Zuführung  der  Arbeitsstücke  oder  Arbeitsmittel
zum  Arbeitsplatz;
d)  die  Einstellung  der  Arbeit,  d.  h.  die  Festlegung  der  Arbeitsgeschwindigkeit  und  der  Arbeitszeiträume, ­
  also  die  Bestimmung  des  Beginnes  und  Endes  der  einzelnen  Verrichtungen
und  die  Einschiebung  und  Beobachtung  der  notwendigen  Pausen;
e)  die  Beaufsichtigung  der  Arbeit,  d.  h.  das  Wachen  über  Zucht  und  Ordnung  und  Pünktlichkeit ­
  der  ausführenden  Stellen,  über  die  Einhaltung  der  gegebenen  Anweisungen  und  Zeiten;
f)  die  Instandhaltung  der  Arbeitsmittel,  d.  h.  die  laufende  Überwachung  und  Prüfung  der
Arbeitsgeräte  auf  ihre  Leistungsfähigkeit,  Sicherheit  und  Zuverlässigkeit  und  vor  allem  in
bezug  auf  die  Ungefährlichkeit  für  die  mit  ihnen  arbeitenden  Personen;
g)  die  Menschenführung,  d.  h.  die  Betreuung  der  beschäftigten  Menschen  im  Hinblick  auf
ihr  Können,  ihren  geistigen  und  körperlichen  Zustand,  ihre  charakterliche  Verfassung,  ihre
Wünsche  und  sonstigen  Erfordernisse;
h)  die  Prüfung  der  Arbeit,  d.  h.  die  Feststellung,  ob  die  fertiggestellte  Arbeit  nach  Art,
Menge,  Güte  und  Zeit  den  betrieblichen  Anforderungen  entspricht,  wenn  nicht,  wo  die  Fehlerquellen ­
  sind,  welcher  Art  diese  sind,  ob  sachliche  oder  persönliche  Gründe  vorliegen,  und  welche
Mittel  und  Wege  für  die  Vermeidung  in  Zukunft  zu  beachten  sind.

1  Vereinigte  Stahlwerke  A.-G.,  Allgemeiner  Führer,  Ausgabe  1930,  S.  77.
2  Leitner,  Wirtsohaftslehre.  S.  294/95.
3  Nach  eigener  Erkundigung.
            
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