Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Organisation.

neue  Erzeugungsverfahren,  die  eine  mehr  oder  minder  große  Übersicht  und  Kontrolle ­
  erfordern.  Andere  Inhaber,  andere  Rechtsformen,  andere  Gesetze,  andere
Sitten,  andere  Staatsformen:  alles  wirkt  auf  den  bestehenden  Betrieb  ein  und
beeinflußt  seine  Organisation,  die  mit  allen  Strömungen  der  Umwelt  und  Spannungen ­
  der  Eigen  weit  verknüpft  ist  und  fertig  werden  muß.
So  sind  heute  Organisationen  gleichartiger  großer  Betriebe  anzutreffen,  deren
Unterschiedlichkeit  und  Mannigfaltigkeit  zunächst  in  Erstarmen  setzt.  Die  Geschichte ­
  liefert  die  Erklärung:  längst  hinfällige  Gründe  waren  für  diese  oder  jene
Einrichtung  maßgebend.
Einige  Beispiele  aus  der  Praxis 1 :
1.  Ein  Konzern  hat  mehrere  Werke  in  Westfalen  und  Sachsen;  die  Buchhaltung  einiger
westfälischer  Werke  liegt  bei  den  sächsischen  Werken,  während  die  der  anderen  bei  den
Werken  in  Westfalen  verblieben  ist.  Der  Grund:  Der  frühere  Inhaber  und  Ersteller  der  Werke,
die  aus  Standortsgründen  in  Westfalen  lagen,  wollte  die  Ergebnisse  seiner  Schöpfung  immer
vor  Augen  haben  und  legte  deshalb  die  Rechnungsführung  an  den  Ort  seiner  eigenen  Haupttätigkeit ­
  nach  Sachsen.  Der  Inhaber  ist  tot,  Kostengründe  und  das  Beharrungsprinzip  haben
die  Umlegung  verhindert.
2.  Ein  Konzern  besteht  aus  mehreren,  örtlich  getrennt  liegenden  Werken,  die  zu  zwei
ebenfalls  örtlich  getrennten  Zentralverwaltungen  A  und  B,  jede  mit  kaufmännischem  und
technischem  Apparat,  zusammengefaßt  sind.  Bei  einem  dieser  Werke  fällt  auf,  daß  —  entgegen
der  sonstigen  Übung  ■—  die  kaufmännische  Leitung  bei  der  einen  (A),  die  technische  Leitung
hei  der  anderen  Zentralverwaltung  (B)  liegt.  Der  Grund:  Das  Werk  ist  durch  Zusammenlegung ­
  zweier  Werke  entstanden,  von  denen  das  eine  ganz  von  A,  das  andere  ganz  von  B
geleitet  wurde,  und  zwar  so,  daß  das  Werk  B  das  früher  zu  A  gehörige  Werk  aufnahm.  Da
jedoch  der  Umfang  und  die  Schwierigkeit  der  kaufmännischen  Arbeit  des  früher  zu  A  gehörigen ­
  Werkes  auch  in  dem  zusammengelegten  Werk  überwog,  beschloß  man  die  Übernahme
des  gesamten  kaufmännischen  Betriebes  nach  A,  wo  die  nötigen  Personen,  Einrichtungen  und
Erfahrungen  vorhanden  waren.
3.  Die  technische  und  kaufmännische  Leitung  mehrerer  Werke  sind  in  einer  Hauptverwaltung ­
  zusammengefaßt;  nur  zwei  von  ihnen  haben  sowohl  hinsichtlich  der  technischen  als  auch
der  kaufmännischen  Leitung  fast  volle  Selbständigkeit.  Der  Grund:  Die  Werke  sind  später
hinzugekommen.  Das  eine  hat  wegen  der  Eigenart  der  Erzeugung  (Einzelfertigung  mit  viel
Planungs-  und  Konstruktionsarbeit)  einen  besonders  befähigten  Ingenieurstamm  und  erfordert ­
  eine  besonders  enge  Verbindung  des  technischen  Büros  mit  der  Kundschaft  beim
Verkauf.  Deshalb  ist  sowohl  die  technische  als  auch  die  kaufmännische  Leitung  (die  hier
—  auch  bezeichnend  —  ein  Techniker  inne  hat)  selbständig  verblieben.  Ein-  und  Verkauf  und
Rechnungswesen  liegen  beim  Werk,  lediglich  der  Zahlungsverkehr  geht  über  die  Hauptverwaltung. ­
  Bei  dem  andern  Werk  ist  der  geringe  Umfang  der  einzelnen  Aufträge,  die  zudem
örtlich  begrenzt  an  viele  einzelne,  bekannte  Abnehmer  gehen,  der  Grund  für  die  Belassung  der
Selbständigkeit;  auch  hier  wird  lediglich  der  Zahlungsverkehr  von  der  Zentrale  besorgt.
4.  Ein  Unternehmen,  das  sehr  stark  auf  Staatsaufträge  angeweisen  ist,  wird  durch  die
partikularistische  Vergebung  von  Aufträgen  gezwungen,  in  jedem  Lande  Zweigbetriebe  zu
unterhalten,  obwohl  alle  Gründe  der  Wirtschaftlichkeit  und  Organisation  für  die  Zusammenfassung ­
  der  technischen  und  kaufmännischen  Arbeit  sprechen.  Da  die  Art  des  Produktes  ein
enges  Zusammenarbeiten  der  technischen  und  kaufmännischen  Leitung  erfordert,  muß  auch
der  kaufmännische  Apparat  weitgehend  dezentralistisoh  arbeiten.
5.  Der  Ausbau  von  Verkaufsstellen  einer  Maschinenfabrik  war  zunächst  so  vorgenommen
worden,  daß  sie  selbständig  abrechneten.  Mit  der  Zahl  der  Geschäftsstellen  und  der  Vergrößerung ­
  des  Gesohäftsumfanges  wurde  aber  die  Abrechnung  und  Kontrolle  und  die  Auswahl
zuverlässiger  Leiter  schwieriger  und  kostspieliger;  ebensowenig  brachten  Überprüfungen  genügende ­
  Sicherheit,  so  daß  man  zur  Zusammenfassung  der  Geschäftsstellen  sich  entschloß.
Dies  wurde  begünstigt  durch  den  inzwischen  erfolgten  Ausbau  des  Rechnungswesens  im
Stammhaus,  durch  das  man  leicht  auch  die  Überwachung  mit  übernehmen  konnte  1  2 .
Ganz  anders  liegen  naturgemäß  die  Verhältnisse  bei  Betrieben,  die  als  Großgründung ­
  entstehen.  Hier  macht  die  schlagartig  auftretende  Beschäftigung  von
großen  Menschenmassen  von  vornherein  Überlegungen  über  die  Art  der  Zusammenarbeit ­
  notwendig:  die  Organisation  wird  hier  zum  brennendsten  Betriebs1 ­
  Aus  unveröffentlichten  Diplomarbeiten  und  Werkarbeitsberichten  am  Wirtschaftsseminar ­
  der  Technischen  Hochschule  Berlin.
2  Seuthe:  Die  Gliederung  der  Verwaltung  in  der  westdeutschen  Großindustrie.
            
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