Der Voranschlag (Budget).
231
geschätzte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Im Kreditplan werden alle
Ausgaben (zur Bezahlung von Rohstoffen, Hilfsstoffen, Löhnen, Steuern usw.)
den voraussichtlichen Einnahmen (geschätzte Zahlungen der Schuldner, Barverkäufe)
gegenübergestellt und der zu erwartende Bedarf oder Überschuß an flüssigen
Mitteln ermittelt. Damit können Liquiditätsschwierigkeiten längere Zeit
vorausgesehen und entsprechende Gegenmaßnahmen vorbereitet werden. Der
Finanzvoranschlag nimmt alle außergewöhnlichen Ereignisse innerhalb des Wirtschaftsbetriebes,
wie Erweiterungen, Neubauten, Rationalisierungsmaßnahmen,
Beteiligungen u. a. und deren Finanzierung in sich auf, ermittelt so den langfristigen
Kapitalbedarf der Unternehmung. Den Abschluß bildet die auf Grund der
vorgeschalteten Voranschläge aufgestellte geschätzte Bilanz und geschätzte Gewinn-
und Verlustrechnung. Alle Einzelvoranschläge laufen hier zusammen, um
das eigentliche Ziel der Unternehmung, den Gewinn, schätzerisch zu ermitteln.
Man wird naturgemäß versuchen den veranschlagten Zeitabschnitt möglicht
groß zu wählen, um die Sicht in die Zukunft weit zu gestalten. Die Verhältnisse in
jedem einzelnen Fall müssen jedoch entscheiden, wie weit eine Veranschlagung
auf lange Sicht infolge der Unsicherheit der äußeren Umstände ratsam ist. Als
Mindestabschnitt muß eine Spanne gewählt werden, die zuläßt, daß Schwankungen
sich in sich selbst ausgleichen können. Praktisch wird die Frage des Veranschlagungsabschnitts
auch so gelöst, daß über einen längeren Zeitraum veranschlagt
wird, jedoch kurzfristige Zwischenahschnitte vorgesehen werden. Am Ende jeden
Zwischenabsehnitts wird der Gesamtvoranschlag auf Grund der veränderten Verhältnisse
einer Nachprüfung und Änderung unterworfen und der Gesamtabschnitt
um den abgelaufenen Zwischenabschnitt wieder auf den alten Stand gebracht.
Beispielsweise erstreckt sich der Gesamtvoranschlagsabschnitt auf 6 Monate mit
monatlicher Unterteilung. Nach Ablauf eines Monats wird der gesamte Voranschlag
überprüft und ein neuer Monat angehängt.
Neben der im obigen dargestellten regelmäßigen Voranscblagsrechnung kommen im Wirtschaftsbetrieb
noch Sondervoranschläge vor, die unregelmäßig und bei einer besonderen
Gelegenheit aufgestellt werden. So gibt es: Umsteüungs-, Stillegungs-, Rationalisierungs-,
Fusions-, Erweiterungsvoranschläge. Ihr Zweck ist, in erster Linie Klarheit über die Auswirkungen
der geplanten Maßnahmen zu schaffen und so die Entschlußfassung durch umfassende,
auf nüchternen Zahlen beruhende Überlegungen vorzubereiten. Im 2. Buche haben
wir in der Rationalisierungsrechnung (S. 79/82) ein Beispiel einer solchen Sonderrechnung.
Seinen Wert erhält der Voranschlag durch die Kontrolle. Dazu ist erforderlich,
daß der Voranschlag nach Verantwortlichkeitsbezirken gegliedert ist. Werden
die Voranschlagszahlen nicht eingehalten, so muß die Abweichung von einer
einzigen, klar erkenntlichen Stelle verantwortet werden. Notwendig ist auch die
Aufteilung der Voranschlagszahlen bis ins einzelnste, damit der Voranschlag als
wirksames Mittel der Betriebsanleitung und der Kontrolle der Betriebsgebarung
dienen kann.
3. Die Beurteilung. Es wurde schon betont, daß der Gedanke des Voranschlags;
Führung des Betriebes nach einem festen Plan unter Berücksichtigung aller erfaßbaren
Umstände nichts Neues ist. In den Wirtschaftsbetrieben wurde schon
immer planmäßig gewirtschaftet, wie die Planmäßigkeit ein unlösbarer Bestandteil
alles Wirtsohaftens ist. Neu ist lediglich die Aufmachung dieser planmäßigen
Betriebsführung: in schriftlicher Form, umfassend und folgerichtig. Seither hatte
sich der Unternehmer in weitgehender Weise auf sein sog. „Fingerspitzengefühl“
verlassen, hatte er unwillkürlich aus dem gefühlsmäßigen Erfassen der Gegebenheiten
heraus die entscheidenden Maßnahmen getroffen, glaubte er die Wirtschaftlichkeit
durch rein nachhinkende Kontrollen überwachen zu können. Es
war dies möglich in Wirtschaftsbetrieben kleineren Umfangs und in einer geruhsameren
Wirtschaftsverfassung. In den Jahren nach dem Weltkrieg hat sich der