Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Wirtschaftlichkeit.

oder  kürzere  Zeit,  untersucht  und  plant  diese  Zeitspanne  jedoch  so  sorgfältig,
genau  und  ins  einzelne  gehend,  daß  es  möglich  ist,  den  Betrieb  nach  diesem  Plan
laufen  zu  lassen  und  die  Wirtschaftlichkeit  des  Betriebes  durch  den  Plan  zu  beeinflussen, ­
  zu  regeln  und  zu  kontrollieren.  Die  Voranschlagsrechnung  stellt  somit  den
in  Porm  einer  Betriebs-  und  Wirtschaftlichkeitsrechnung  gekleideten,  regelmäßig
aufgestellten  Wirtschaftsplan  für  eine  kürzere  Zeitspanne  dar.
Derjenige,  der  den  Wirtschaftsplan,  die  kapitalistische  Grundrechnung,  aufstellt, ­
  seine  verschiedenen  Abwandlungsmöglichkeiten  erwägt  und  die  Entscheidung ­
  trifft,  ob  der  Wirtschaftsbetrieb  lohnend  arbeiten  kann  und  soll,  ist  der
Unternehmer.  Er  ist  es  ebenfalls,  der  den  (kurzfristigen)  Wirtschaftsplan  aufstellt,
so,  wie  er  in  der  Voranschlagsrechnung  in  Erscheinung  tritt.  Er  erwägt  an  Hand
des  Voranschlags  die  Abwandlungsmöglichkeiten.  Aufgabe  des  Unternehmers  in
seiner  Eigenschaft  als  Betriebsführer  ist  es  nun,  den  Wirtschaftsplan  so  zu  gliedern
und  aufzubereiten,  daß  der  Betrieb,  d.  h.  die  Durchführung  der  Wirtschaft,  nach
dem  Plan  am  wirtschaftlichsten  arbeitet.  Die  Aufstellung  des  Wirtschaft-  und
Wirtschafts-Betriebsplans  in  Eorm  des  Voranschlags  wird  also  zur  vornehmsten
Aufgabe  des  Unternehmers  und  Betriebsführers.  In  dem  Plan  muß  das  eigentlich
Unternehmerische  und  die  überlegene  Betriebsführung  zum  Ausdruck  kommen,
und  nicht  umgekehrt,  daß  der  Unternehmer  und  Betriebsführer  lediglich  Vollzieher
eines  einmal  gefaßten,  starren  Plans  wird.
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Nachdem  wir  in  dem  vorstehenden  Abschnitt  geklärt  haben,  was  Wirtschaftlichkeit ­
  ist,  wie  sie  gestaltet,  gesteigert  und  überwacht  wird  und  welche  Rolle
hierbei  die  Methoden  der  rechnungsmäßigen  Erfassung  spielen,  sei  noch  einmal
festgestellt,  daß  es  sich  bei  diesen  Ausführungen  immer  um  die  Wirtschaftlichkeit
des  Betriebes,  um  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  gehandelt  hat.  Sie  spiegelt  für
den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieb  das  wirtschaftliche  Prinzip  wider;  die  aufgewendeten ­
  Mittel  in  einem  günstigen  Verhältnis  zur  erzielten  Leistung  zu  halten.
Die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  soll  mit  der  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung,
der  Rentabilität,  zusammenklingen,  d.  h.  daß  eine  wohlverstandene  Betriebs-Wirtschaftlichkeit
  auch  die  Wirtschaftlichkeit  der  Unternehmung,  die  Rentabilität, ­
  günstig  beeinflußt,  wie  umgekehrt  eine  günstige  Rentabilität  einen  wirtschaftlich ­
  arbeitenden  Betrieb  zur  Voraussetzung  haben  soll.
Neben  diesen  beiden  Wirtschaftlichkeitsbereichen  des  Wirtschaftsbetriebes
steht  die  Wirtschaftlichkeit  der  Gesamtwirtschaft.  Bei  ihr  kommt  es  darauf
an,  daß  die  Versorgung  der  Volksgemeinschaft  mit  materiellen  Gütern  auf  das
beste  und  vollkommenste  vor  sich  geht.  Was  hier  jeweils  als  wichtiger  oder  vordringlicher ­
  Bedarf  anzusehen  ist,  wie  die  gegebenen  Mittel  —  z.  B.  Rohstoffe  —
zu  verwenden  sind,  das  bestimmt  die  Wirtschaftspolitik  des  Staates,  die  ihrerseits
wieder  der  Gesamtpolitik  eingegliedert  ist.  Den  einzelnen  Wirtschaftsbetrieben
erwächst  die  Pflicht,  sich  diesen  politischen  —  volksgemeinschaftlichen  —  Zielsetzungen, ­
  Notwendigkeiten  und  Gegebenheiten  anzupassen,  d.  h.  nichts  anderes,
als  die  Betriebs-Wirtschaftlichkeit  und  die  Unternehmungs-Wirtschaftlichkeit
(Rentabilität)  sinnvoll  in  die  Gesamtwirtschaftlichkeit  einzuordnen.  Hier  zeigt
ein  gut  eingerichtetes  Rechnungswesen  nicht  nur  die  Möglichkeiten  und  Erfolge
dieser  Anpassung  und  Einordnung,  sondern  es  bietet  zugleich  den  ziffernmäßigen
Nachweis,  inwieweit  dieses  Streben  versucht  worden  oder  möglich  ist.  Diesen
Nachweis  braucht  nicht  nur  der  Unternehmer  und  Betriebsführer  zur  eigenen
Entlastung  hinsichtlich  seiner  Pflichten  der  Öffentlichkeit  gegenüber,  sondern  er
            
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