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Die Menschen im Betrieb.
(Nieten, Gesenkschmieden u. a.). In den chemischen und chemisch-technischen Betrieben
sind sogar vielfach Fähigkeiten notwendig, für die sich Bezeichnungen noch nicht gefunden
haben, obwohl sie in hohem Maße eigenartige Kenntnis und Fähigkeiten erfordern: so in der
photochemisohen, der Linoleum-, Webindustrie (Appretieren), in der Zigarren- und Zigarettenherstellung,
der Brauerei, der Zuckerindustrie u. v. a.
Erst auf einer sehr hohen Stufe der Spezialisierung wird wieder eine Auswechslung der
Arbeiter möglich, wenn nämlich die benötigten Einzelarheiten so vereinfacht sind, daß einige
Stunden genügen, um jeden Menschen in seine Tätigkeit einzuführen (wie es Ford erstrebt).
Dann entsteht die Gruppe der angelernten Arbeiter, die mehr und mehr zunahm, weil die
meisten Betriebe eine Anlernung im Hinblick auf ihre besonderen Erfordernisse für besser und
ausreichend hielten gegenüber der mehr oder minder allgemeinen Ausbildung des „gelernten“
Handwerkers, die nicht nur langwierig und teuer, sondern auch durch höhere Löhne im Betrieb
kostspieliger ist. Dieser Neigung zum angelernten Arbeiter wirkt das Dinta (Deutsches Institut
für technische Arbeitsschulung, das in dem Amt für Arbeitsführung und Berufserziehung
der Deutschen Arbeitsfront aufgegangen ist) stark entgegen, da es der Meinung ist, daß auf
diese Weise eine unerfreuliche Verflachung der Leistung eintreten und die Güte des Erzeugnisses
leiden müsse. (Eine lehrreiche Darstellung bietet R. Woldt: Arbeitswandlungen in
der Industriewirtsohaft, 1933.)
3. Die leitenden Angestellten. Mit der zunehmenden Vergrößerung und Zusammenballung
der Wirtschaftsbetriebe ist eine Aufteilung der Aufgabenkreise und
eine derartige Ausweitung der unternehmerischen Obbegenheiten eingetreten, daß
zwischen der eigentlichen Führung und den ausführenden Mitarbeitern sich eine
Zwischenschicht von Angestellten, welchen Leitungsbefugnisse übertragen wurden,
bilden konnte: die leitenden Angestellten. Über ihre sachliche Notwendigkeit
wird später — unter C — noch einiges zu sagen sein; hier ist ihre Stellung innerhalb
der in den Wirtschaftsbetrieben arbeitenden Menschen kurz zu umreißen.
In mehrfacher Hinsicht ist der leitende Angestellte ausgesprochenes Zwischenglied.
Von der Werkbank, dem Stehpult, der Schreibmaschine, der Hochschule
herkommend, steigt er in der Stufenleiter des Betriebes auf bis zur „rechten
Hand“ des Chefs selber oder bis zum Angestellten oder selbständigen Leiter bestimmter
Abteilungen und Teilbetriebe, zum Prokuristen, Bevollmächtigten, Betriebsleiter,
Chefkonstrukteur u. a., dem bestimmte, mehr oder minder genau umschriebene
Aufgaben der Leitung durch die eigentliche Unternehmungsführung
übertragen werden. Andererseits aber sind in deren Reihen auch frühere Unternehmer
enthalten, die unter dem Zwang der Verhältnisse — durch Fusionen, eigene
Mißerfolge, freiwilligen Verkauf — die eigene Unternehmerstellung zugunsten
einer gehobenen Anstellung in anderen Wirtschaftsbetrieben aufgaben. Wie immer
in Mittellagen sind auch hier nach oben und unten die Grenzen sehr schwer abzusteoken,
eine Tatsache, die hei der Bildung und dem Aufbau eines eigenen „Verbandes
der leitenden Angestellten“ — Vela genannt, vgl. unten — in der Zeit
nach dem Kriege oft deutlich zum Ausdruck kam.
Die Zahl der leitenden Angestellten in Deutschland ist von diesem Verband auf etwa
125 000 geschätzt worden; nach der Berufszählung von 1933 sind als „Angestellte in leitender
Stellung“ dagegen nur 61 000 (darunter 4000 oder 6)4% weibliche) ermittelt worden, was
sicher zum großen Teil auf die schwierige Abgrenzung zurückzuführen ist. Insgesamt werden
etwa 2—2)4% aller kaufmännischen und technischen Angestellten in leitender Stellung sein,
eine Feststellung, die auf die Aufstiegsmöglichkeiten ein bezeichnendes Licht wirft. Eine
Erhebung des ehemaligen „Deutsohnationalen Handlungsgehilfen-Verbandes“ benennt allerdings
etwa 9% der Erfaßten als in leitender Stellung tätig, was jedoch mehr auf den Kreis
der erfaßten Personen zurückzuführen sein wird und allgemein als wesentlich zu hoch gelten
muß.
Für eine Umreißung der Tätigkeit des leitenden Angestellten sind besonders
zwei Umstände wichtig: er ist rechtlich Angestellter des Unternehmers oder der
Unternehmung, dem zwar wirtschaftlich die Verfügungsberechtigung über gewisse
Aufgabengebiete überlassen ist, der aber doch in den letzten Befugnissen einer
übergeordneten Stelle verantwortlich ist; er ist abhängig aber verfügungsberechtigt
mit selbständiger Entschließung in abgegrenzten Gebieten. Die Grenzen sind