Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die  Menschen  im  Betrieb.

(Nieten,  Gesenkschmieden  u.  a.).  In  den  chemischen  und  chemisch-technischen  Betrieben
sind  sogar  vielfach  Fähigkeiten  notwendig,  für  die  sich  Bezeichnungen  noch  nicht  gefunden
haben,  obwohl  sie  in  hohem  Maße  eigenartige  Kenntnis  und  Fähigkeiten  erfordern:  so  in  der
photochemisohen,  der  Linoleum-,  Webindustrie  (Appretieren),  in  der  Zigarren-  und  Zigarettenherstellung, ­
  der  Brauerei,  der  Zuckerindustrie  u.  v.  a.
Erst  auf  einer  sehr  hohen  Stufe  der  Spezialisierung  wird  wieder  eine  Auswechslung  der
Arbeiter  möglich,  wenn  nämlich  die  benötigten  Einzelarheiten  so  vereinfacht  sind,  daß  einige
Stunden  genügen,  um  jeden  Menschen  in  seine  Tätigkeit  einzuführen  (wie  es  Ford  erstrebt).
Dann  entsteht  die  Gruppe  der  angelernten  Arbeiter,  die  mehr  und  mehr  zunahm,  weil  die
meisten  Betriebe  eine  Anlernung  im  Hinblick  auf  ihre  besonderen  Erfordernisse  für  besser  und
ausreichend  hielten  gegenüber  der  mehr  oder  minder  allgemeinen  Ausbildung  des  „gelernten“
Handwerkers,  die  nicht  nur  langwierig  und  teuer,  sondern  auch  durch  höhere  Löhne  im  Betrieb
kostspieliger  ist.  Dieser  Neigung  zum  angelernten  Arbeiter  wirkt  das  Dinta  (Deutsches  Institut ­
  für  technische  Arbeitsschulung,  das  in  dem  Amt  für  Arbeitsführung  und  Berufserziehung
der  Deutschen  Arbeitsfront  aufgegangen  ist)  stark  entgegen,  da  es  der  Meinung  ist,  daß  auf
diese  Weise  eine  unerfreuliche  Verflachung  der  Leistung  eintreten  und  die  Güte  des  Erzeugnisses ­
  leiden  müsse.  (Eine  lehrreiche  Darstellung  bietet  R.  Woldt:  Arbeitswandlungen  in
der  Industriewirtsohaft,  1933.)
3.  Die  leitenden  Angestellten.  Mit  der  zunehmenden  Vergrößerung  und  Zusammenballung ­
  der  Wirtschaftsbetriebe  ist  eine  Aufteilung  der  Aufgabenkreise  und
eine  derartige  Ausweitung  der  unternehmerischen  Obbegenheiten  eingetreten,  daß
zwischen  der  eigentlichen  Führung  und  den  ausführenden  Mitarbeitern  sich  eine
Zwischenschicht  von  Angestellten,  welchen  Leitungsbefugnisse  übertragen  wurden, ­
  bilden  konnte:  die  leitenden  Angestellten.  Über  ihre  sachliche  Notwendigkeit
wird  später  —  unter  C  —  noch  einiges  zu  sagen  sein;  hier  ist  ihre  Stellung  innerhalb ­
  der  in  den  Wirtschaftsbetrieben  arbeitenden  Menschen  kurz  zu  umreißen.
In  mehrfacher  Hinsicht  ist  der  leitende  Angestellte  ausgesprochenes  Zwischenglied. ­
  Von  der  Werkbank,  dem  Stehpult,  der  Schreibmaschine,  der  Hochschule
herkommend,  steigt  er  in  der  Stufenleiter  des  Betriebes  auf  bis  zur  „rechten
Hand“  des  Chefs  selber  oder  bis  zum  Angestellten  oder  selbständigen  Leiter  bestimmter ­
  Abteilungen  und  Teilbetriebe,  zum  Prokuristen,  Bevollmächtigten,  Betriebsleiter, ­
  Chefkonstrukteur  u.  a.,  dem  bestimmte,  mehr  oder  minder  genau  umschriebene ­
  Aufgaben  der  Leitung  durch  die  eigentliche  Unternehmungsführung
übertragen  werden.  Andererseits  aber  sind  in  deren  Reihen  auch  frühere  Unternehmer ­
  enthalten,  die  unter  dem  Zwang  der  Verhältnisse  —  durch  Fusionen,  eigene
Mißerfolge,  freiwilligen  Verkauf  —  die  eigene  Unternehmerstellung  zugunsten
einer  gehobenen  Anstellung  in  anderen  Wirtschaftsbetrieben  aufgaben.  Wie  immer
in  Mittellagen  sind  auch  hier  nach  oben  und  unten  die  Grenzen  sehr  schwer  abzusteoken,
  eine  Tatsache,  die  hei  der  Bildung  und  dem  Aufbau  eines  eigenen  „Verbandes ­
  der  leitenden  Angestellten“  —  Vela  genannt,  vgl.  unten  —  in  der  Zeit
nach  dem  Kriege  oft  deutlich  zum  Ausdruck  kam.
Die  Zahl  der  leitenden  Angestellten  in  Deutschland  ist  von  diesem  Verband  auf  etwa
125  000  geschätzt  worden;  nach  der  Berufszählung  von  1933  sind  als  „Angestellte  in  leitender
Stellung“  dagegen  nur  61  000  (darunter  4000  oder  6)4%  weibliche)  ermittelt  worden,  was
sicher  zum  großen  Teil  auf  die  schwierige  Abgrenzung  zurückzuführen  ist.  Insgesamt  werden
etwa  2—2)4%  aller  kaufmännischen  und  technischen  Angestellten  in  leitender  Stellung  sein,
eine  Feststellung,  die  auf  die  Aufstiegsmöglichkeiten  ein  bezeichnendes  Licht  wirft.  Eine
Erhebung  des  ehemaligen  „Deutsohnationalen  Handlungsgehilfen-Verbandes“  benennt  allerdings ­
  etwa  9%  der  Erfaßten  als  in  leitender  Stellung  tätig,  was  jedoch  mehr  auf  den  Kreis
der  erfaßten  Personen  zurückzuführen  sein  wird  und  allgemein  als  wesentlich  zu  hoch  gelten
muß.
Für  eine  Umreißung  der  Tätigkeit  des  leitenden  Angestellten  sind  besonders
zwei  Umstände  wichtig:  er  ist  rechtlich  Angestellter  des  Unternehmers  oder  der
Unternehmung,  dem  zwar  wirtschaftlich  die  Verfügungsberechtigung  über  gewisse
Aufgabengebiete  überlassen  ist,  der  aber  doch  in  den  letzten  Befugnissen  einer
übergeordneten  Stelle  verantwortlich  ist;  er  ist  abhängig  aber  verfügungsberechtigt ­
  mit  selbständiger  Entschließung  in  abgegrenzten  Gebieten.  Die  Grenzen  sind
            
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