Full text : Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

triebes  an  den  Sozialabgaben  sowie  3.  die  Kosten  für  die  Abführung  der  Abzüge
an  die  öffentlichen  Kassen.
Aus  einer  Berechnung  der  oben  erwähnten  Erhebung  über  die  Einkommen  der  Bankangestellten ­
  geht  hervor,  daß  sich  der  Unterschied  zwischen  dem,  was  der  Angestellte  tatsächlich ­
  erhält  (Reineinkommen)  und  dem,  was  der  Betrieb  insgesamt  aufzuwenden  hat,  nicht  weniger ­
  als  29%  des  als  Durchschnitt  ermittelten  monatlichen  Reineinkommens  in  Höhe  von
242  RM  (nach  Abzug  des  13.  Monatsgehalts  nur  220  RM)  beträgt.  Den  letzteren  Betrag  erhält ­
  der  Angestellte  ausbezahlt,  wohingegen  dem  Bankbetrieb  insgesamt  311  RM  an  Aufwendungen ­
  im  Durchschnitt  erwächst.  Hierin  sind  die  Kosten  für  die  Einbehaltung  und  Abführung ­
  der  Abzüge  nicht  enthalten.
5.  Anhang:  Der  Lohn  des  Arbeiters.  Obwohl  im  Rahmen  dieses  Buches  mehr  die
kaufmännische  Seite  des  Wirtschaftsbetriebes  zur  Darstellung  kommt  und  die  Ausführungen
über  das  Entgelt  demnach  die  Bezahlung  der  kaufmännischen  Mitarbeiter  behandeln,  ist  es
doch  notwendig,  an  dieser  Stelle  einiges  über  die  Entlohnung  der  technischen  Mitarbeiter,
insbesondere  der  Handarbeiter,  zu  sagen.  Dies  ist  nicht  nur  deshalb  erforderlich,  weil  die
Arbeitslöhne  in  der  gesamten  Industrie  einen  oft  entscheidenden  Teil  der  Kosten  ausmachen,
sondern  vor  allem,  weil  die  Kenntnis  ihrer  verschiedenen  Arten  und  Formen  für  die  kaufmännische ­
  Leitung  im  Hinblick  auf  die  Art  der  Kostenzusammensetzung,  auf  das  Verhältnis  zur
Leistung  des  einzelnen  und  zur  Leistung  im  ganzen,  auf  die  Organisation  der  Abrechnung
und  damit  des  gesamten  Betriebes,  nicht  zuletzt  aber  auch  auf  die  Stimmung  und  damit  die
Leistungswilligkeit  der  Gefolgschaft  wichtig  ist.
Für  den  Wirtschaftsbetrieb  gilt  es,  die  Lohnform  zu  finden  und  anzuwenden,  die  jedem
einzelnen  die  Möglichkeit  und  den  Anreiz  zur  Hergabe  seiner  Höchstleistungsfähigkeit  gibt,
ohne  daß  körperliche  oder  seelische  Schäden  auftreten.  So  einfach  und  klar  jedoch  diese
Forderung  lautet,  so  schwierig  und  ungewiß  ist  ihre  Verwirklichung.  Zwar  ist  die  Arbeit  im
technischen  Betriebe,  die  hier  behandelt  wird,  vorwiegend  Arbeit  von  Hand  oder  an  einer
Maschine  und  als  solche  einer  genauen  (mengenmäßigen)  Leistungsmessung  weit  eher  zugänglich ­
  als  die  stark  geistig  untermischte  Tätigkeit  im  kaufmännischen  Betrieb,  insbesondere  die
hier  vorhandene  Grundarbeit.  Die  völlige  Trennung  von  Denk-  und  Handarbeit  im  Verfolg
der  Arbeitsteilung  ist  jedoch  bisher  keineswegs  gelungen  und  vor  allem  wohl  nur  in  sehr  unterschiedlichem ­
  Ausmaß  überhaupt  möglich,  so  daß  also  auch  zur  Ausführung  der  Handarbeit
mehr  oder  minder  große  Kenntnisse,  Erfahrungen  und  Überlegungen  notwendig  bleiben.
Abgesehen  aber  davon  stecken  im  Lohn  zu  viele  Bestimmungsgründe,  deren  rechnerische  Erfassung ­
  schwierig,  ja  teils  unmöglich  ist,  als  daß  eine  unmittelbare  Kopplung  mit  der  Leistung,
die  für  den  Betrieb  am  zweckmäßigsten  wäre,  durchgeführt  werden  könnte.
Die  Gründe  liegen  einmal  in  der  unterschiedlichen  Leistungsfähigkeit  des  Arbeitenden
selbst,  in  seiner  beruflichen  Ausbildung  (gelernt  ■—  ungelernt),  seinen  persönlichen  Verhältnissen ­
  (Geschlecht,  Alter,  Familienstand,  Kinderzahl),  seinen  Ansprüchen  im  Hinblick  auf  den
Lebensunterhalt  (Existenzminimum,  angemessene  Lebensweise),  seinem  mittel-  und  unmittelbaren ­
  Arbeitsaufwand  (Verbrauch  an  Nahrung,  Kleidung,  Nerven)  u.  a.  Sie  liegen  ferner  in
der  Art  der  Arbeit  begründet,  die  ganz  verschiedene  Grade  von  körperlicher  und  geistiger  Anstrengung, ­
  Geschicklichkeit  und  Aufmerksamkeit,  aber  auch  von  Opfern  an  Freizeit  (Nachtarbeit, ­
  Sonntagsdienst),  an  natürlicher  Lebensweise  (Bergbau,  Tunnelbau,  Wasserbau),  ja  sogar
an  Gefahr  für  Gesundheit  oder  Leben  erfordert.  Ferner  spielt  die  Güte  der  gelieferten  Arbeit
und  die  dazu  benötigte  Arbeitszeit,  nicht  zuletzt  aber  auch  der  erzielte  Geschäftserfolg  durch
die  Erzeugnisse  der  Arbeit,  der  letztlich  vom  Markt  bestimmt  wird,  eine  ausschlaggebende
Rolle.
Je  nach  der  stärkeren  Betonung  oder  Vernachlässigung  dieser  oder  ähnlicher  Bestimmungsgründe ­
  in  Verbindung  mit  dem  Bestreben  des  Betriebs,  Höchstleistungen  an  Menge,  Güte  und
Wert  zu  erzielen,  haben  sich  die  gebräuchlichen  Lohnformen  entwickelt;  die  wesentlichsten
sollen  im  folgenden  kurz  beschrieben  und  beurteilt  werden.
Alle  bestehenden  Lohnformen  gehen  letztlich  in  ihrer  Berechnung  auf  Leistung ­
  in  der  Zeiteinheit  zurück;  das  gilt  vom  sog.  Stücklohn  und  ebenso  von  den
reinen  Zeitlöhnen.  Während  jedoch  beim  Zeitlohn  nur  der  Lohnsatz  je  Zeiteinheit ­
  fest  ist,  und  die  in  dieser  Zeiteinheit  vollbrachte  Leistung  lediglich  durch  die
unterschiedliche  Höhe  des  Lohnsatzes  bewertet  wird,  wird  beim  Stücklohn  unmittelbar ­
  für  die  Leistung  in  der  Zeiteinheit  ein  fester  Geldbetrag  angesetzt,  so
daß  also  der  Lohnsatz  je  Zeiteinheit  nur  über  die  in  dieser  Zeit  vollbrachte  Leistung, ­
  die  Stückleistung,  zu  erkennen  ist.  Es  ist  klar,  daß  die  letztere  Art  der  Entlohnung, ­
  die  je  Stück,  nur  dann  anwendbar  ist,  wenn  die  für  die  Leistung  aufzuwendende ­
  Zeit  in  möglichst  festen  und  engen  Grenzen  ein  für  allemal  bestimmt
Prion,  Die  Lehre  vom  Wirtschaftsbetrieb.  III.  6
            
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