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Wenn wir uns auf den Standpunkt stellen, daß aller Besitz
zu den Tageswerten als ständige Deckung für unsere Jn-
landsschulden haftet, und wir müssen es tun, wenn uns unsere
Schulden kein Grauen einflößen sollen, so müssen wir die Unmög
lichkeit von Konfiskationssteuern auch noch aus einer anderen Er
wägung heraus erkennen. Wir müssen nämlich fragen, woraus sich
eigentlich unser Volksvermögen, d. h richtiger, das Vermögen der
einzelnen Volksmitglieder, zusammensetzt, und kommen zu der Antwort:
1. aus unbeweglichen Gütern, Grundstücken, Häusern usw.;
2. aus beweglichen Gütern, Warenbeständen, Maschinen, Ein
richtungsgegenständen usw.;
3. aus persönlichen Forderungen, die aber, soweit sie in ihrer
Gesamtheit die persönlichen Gesamtschulden übersteigen, nur
eine Hypothek auf den beweglichen oder unbeweglichen Besitz
darstellen;
4. aus Wertpapieren, die aber, außer Staatspapieren, nur
Hypotheken auf bewegliche oder unbewegliche Güter sind und
somit ebensowenig wie Forderungen eine Vermehrung des
Volksvermögens ergeben;
5. aus barem Gelde, zur Hauptsache Papiernoten, die ebenso
wie die Staatsanleihen eine Hypothek auf das gesamte Volks
vermögen bilden.
Somit ergibt sich, daß das eigentliche Volksvermögen nur aus
den beweglichen und unbeweglichen Gütern besteht.
Neben die erste Aufgabe der Steuern — Deckung der Bedürf
nisse aller nicht unmittelbar produktiven Volksgenossen — stellt sich
also die zweite: Verzinsung der inneren Schuld.
c) Steuersystem und Kapitalismus.
Was die Ausgestaltung des Steuersystems betrifft, so ist das
Haupterfordernis: möglichst geringe Belastung der Produktion. Hier
sei auf das oben Gesagte hingewiesen: Heranbildung und Nutzbar
machung möglichst vieler produktiver Arbeiter und, wo es irgend
geht, Umwandlung von für die Volkswirtschaft unproduktiven Personen
in produktive.
Eine gegenwärtig viel zu wenig anerkannte Forderung ist es, daß
Steuern das Kapital nicht allzusehr belasten und schmälern