Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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c)  Entsprechen  die  geltenden  Steuern  den  Forderungen  der
Volkswirtschaft?
Es  war  schon  darauf  hingewiesen,  daß  die  Steuern  1.  möglichst
wenig  störend  in  den  Gang  des  Wirtschaftslebens  eingreifen  dürfen
und  daß  sie  2.  auf  keinen  Fall  den  Vermögens  stamm  angreifen
dürfen,  sondern  lediglich  aus  dem  Einkommen  zu  entrichten  sind.
Unser  gegenwärtiges  Steuerwesen  —  man  muß  es
rund  heraussagen  —  wird  weder  der  einen  noch  der
andern  dieser  beiden  Grundforderungen  gerecht.
Es  liegt  natürlich  auf  der  Hand,  daß  jede  Steuer  eine  gewisse
Beunruhigung  des  Wirtschaftslebens  mit  sich  bringt;  das  erklärt
sich  psychologisch  sehr  einfach  durch  die  vielleicht  bedauerliche,
aber  nun  einmal  vorhandene  und  auch  in  Zukunft  nicht  abstellbare
Tatsache,  daß  niemand  übermäßig  gern  Steuern  bezahlt.  Die  mehr
als  starken  Erschütterungen  aber,  die  unser  Wirtschaftsleben  infolge
des  geltenden  Steuerwesens  in  den  letzten  zwei  Jahren  durchgemacht
hat,  wären  durch  eine  zweckentsprechende  Regelung  zu  vermeiden
gewesen;  ich  erinnere  nur  an  die  verschiedenen  Kämpfe  wegen  des
zehnprozentigen  Lohnabzugs.  In  fast  allen  Industrie-  und  Gewerbezweigen ­
  forderten  die  Arbeitnehmer  und  ihre  Vertreter,  der  Arbeitgeber ­
  solle  die  Steuern  für  seine  Arbeiter  und  Angestellten  tragen,
also  eine  direkte  Steuerabwälznng  aus  die  Schultern  der  Arbeitgeber.
Zwar  gingen  diese  Forderungen  glücklicherweise  nicht  durch,  allein  sie
haben  doch  die  Wirkung  gehabt,  daß  in  fast  sämtlichen  Industrien
und  in  allen  Gegenden  Deutschlands  der  Wirtschaftssriede  oftmals
gefährdet  und  teilweise  auch  das  Wirtschaftsleben  lahmgelegt  war.
Das  gilt  bezüglich  des  zehnprozentigen  Lohnabzuges  bei  der  allgemeinen ­
  Einkommensteuer,  durch  ihn  wurde  das  Wirtschaftsleben
am  meisten  gestört.  Nicht  viel  anders  aber  lag  die  Sache  hinsichtlich
mancher  anderen  Steuern.
In  ganz  besonders  schwerer  Weise  aber  verstößt  unsere  gegenwärtige ­
  Steuerpolitik  gegen  den  volkswirtschaftlichen  Grundsatz  jeder
Steuertechnik,  daß  keine  Steuer  den  Vermögensstamm  angreifen
darf;  hier  begeht  sie  außerdem  noch  den  Fehler,  daß  sie  nicht,  wie
es  nötig  wäre,  einen  Unterschied  mache  zwischen  solchen  Kapitalien,
welche  tatsächlich  als  reine  Spekulationsgewinne  der  Kriegszeit,  als
„unmoralische  Kriegsgewinne"  anzusehen  sind,  und  solchen  Kapitalien,
die,  in  regulärem  Geschäftsbetrieb  entstanden,  Fundament  und  Rückgrat
            
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