Full text : Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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c)  Die  Einkommensteuer.

Die  dritte  und  letzte  in  meinem  Projekt  vorgesehene  Steuer  ist
die  Einkommensteuer;  sie  soll  alle  Einkommen  über  25000  M.  mit
einem  Satz  bis  zu  20  Prozent  treffen.  Diese  Zahlen  schlage  ich
nach  dein  augenblicklichen  Kursstände  vor;  sollte,  was  ja  leider  nicht
ausgeschlossen  ist,  die  Inflation  noch  wesentlich  weitere  Fortschritte
machen,  jo  wäre  diese  Grenze  selbstverständlich  eines  Tages  höher  zu
legen.  Ich  betone  ausdrücklich,  daß  nur  alle  Einkommen  über
25000  M.  der  Einkommensteuer  unterliegen  sollen,  nicht  dagegen
die  gesparten  Betrüge,  also  Vermögen;  diese  sind  nur  zur  Vermögenshaftsteuer ­
  heranzuziehen.  Steuerobjekt  der  Einkommensteuer  ist
hiernach  das  verbrauchte  Einkommen,  Steuersubjekt  die  Personen
mit  einem  Einkommen  über  25000  M.  Bezüglich  der  Erhebung  der
Einkommensteuer  möchte  ich  anheimstellen,  einmal  zu  erwägen,  ob  es,
wenn  auch  nicht  in  allen,  so  doch  in  vielen  Fällen  möglich  wäre,  die
Erhebung  der  Steuern  an  die  Quelle  zu  legen,  wie  dies  mit  dem
gegenwärtigen  zehnprozentigen  Steuerabzug  geschieht.  Ich  denke  z.  B.
an  eine  große  Aktiengesellschaft  mit  zehn  oder  noch  mehr  Millionen
Mark  Kapital.  Es  unterliegt  gar  keinem  Zweifel,  daß  die  Steuerbearbeitung ­
  sehr  vereinfacht  würde,  wenn  die  Einkommensteuer  wie
auch  die  Vermögenshaftsteuer  sogleich  bei  der  Gesellschafr  erhoben
werden.  Die  Besitzer  der  Aktien  könnten  dann  steuerfrei  bleiben  und
wären  nur  aus  Gründen  der  Kontrolle  verpflichtet,  ihren  Besitz  anzugeben.
Dieses  Verfahren  hätte  den  großen  Vorteil,  daß  auch  ausländische  Besitzer ­
  unserer  Aktien  indirekt  zu  unseren  Steuern  herangezogen  würden.
Ich  will  nicht  behaupten,  daß  dieser  Vorschlag  unbedingt  gut  ist,
aber  er  verdient  jedenfalls  eingehende  Erwägung.  Die  Hauptsache
ist  für  mich,  in  jeder  Beziehung  zu  erstreben,  die  Steuermethode  zu
vereinfachen,  um  Beamtenmaterial  zu  ersparen,  denn  jeder  ersparte
Beamte  bedeutet  für  alle  anderen  Mitglieder  eines  Wirtschaftskörpers
eine  Verbesserung  der  Lebenslage  dadurch,  daß  dieser  Beamte  dann
zu  einer  produktiven  Arbeit  genötigt  wird.  Als  Steuersatz  hatte  ich
bis  zu  20  Prozent  vorgeschlagen;  ob  das  richtig  oder  zu  viel  oder
zu  wenig  ist,  darüber  kann  man  naturgemäß  verschiedener  Anficht
sein;  als  Hauptforderung  hinsichtlich  der  Bemessung  ist  aufzustellen,
daß  der  Steuersatz  der  Einkommensteuer  so  hoch  bemessen  wird,  daß
die  Steuer  de  facto  keine  Konfiskationssteuer  wird,  die  den  Trieb
            
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