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in Form der Kriegsentschädigungen als äußere Schuld an das Aus
land abzuführen, werden durch die Produktionssteuer gedeckt, die
mit 10 Prozent vom Gehalt und Lohn sämtlicher Angestellten und
Arbeiter vom Arbeitgeber erhoben wird. Selbstverständlich ver
wandelt sich diese Produktionssteuer sofort in eine Abgabe, die beim
Umsatz sämtlicher Waren in Erscheinung tritt, da der Arbeitgeber
diese Steuer seinen Unkosten zuschlägt. Aus Gründen der Billigkeit
und mit Rücksicht auf das Volksempfinden reiht sich diesen beiden
Hauptsteuern noch eine Einkommensteuer an, welche aber nur das
wirklich verbrauchte Einkommen über 25000 M. berührt und eine
mäßige Höhe, etwa bis 20 Prozent, nicht übersteigen darf.
Von der Vermögenshaststeuer, als der Hauptsteuer, wird aus
nahmslos jeder getroffen, der Vermögen irgendwelcher Art besitzt,
die Produktionssteuer trifft unmittelbar den Arbeitgeber und mittelbar
den Arbeitnehmer, und die Einkommensteuer trifft den kleinsten Kreis,
nämlich nur die Personen mit einem Jahreseinkommen von mehr
als 25000 M. Es ist natürlich auch möglich, daß jemand von
allen drei Steuern gleichzeitig erfaßt wird; wir wollen z. B. an
nehmen, daß ein Unternehmer mit 100000 M. arbeitet und einen
Jahresgewinn von 65000 M. erzielt. Unter der Voraussetzung,
daß die Einkommen bis zu 25000 M. der Produktionssteuer unter
liegen, wäre das Mehreinkommen dieses Unternehmers von 40000 M.
mit 5 Prozent zu kapitalisieren. Er hätte dann für das betreffende
Jahr ein Vermögen von 800000 M. anzugeben. Wenn man das
Verhältnis der Schulden zum Volksvermögen mit 1:10 annimmt,
müßte er also 80000 M. mit 6 Prozent gleich 4800 M. als Ver
mögenshaststeuer für das betreffende Jahr abführen. Als Einkommen
würden ihm dann 60200 M. verbleiben, und hierauf wäre dann die
Einkommensteuer zu berechnen, die bei 20 Prozent also 12040 M.
betragen würde, vorausgesetzt, daß er diese ganze Summe für seinen
Verbrauch aufwendet.
Vergleicht man dieses aus nur drei Steuerarten bestehende System
mit dem gegenwärtigen Steuerwesen, so wird man auf den ersten Blick
erkennen, daß dieses mit seiner Vielheit von verschiedenen Steuern
und Steuerarten viel schwieriger, verwickelter und schwerfälliger ist,
vor allem auch in der praktischen Durchführung und Verwaltung.
Man denke z. B. nur an die gegenwärtige Einkommensteuer, wo
allein bezüglich des zehnprozentigen Lohnabzuges derart viele Aus-